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Aufenthalt zur Behandlung von Sichelzellenanämie (Gelesen: 2.142 mal)
Foudre
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt zur Behandlung von Sichelzellenanämie
16.08.2016 um 03:14:16
 
Hallo,

meine Schwägerin ist z. Z. mit ihrem Partner und ihren Kindern mittels Touristenvisum bei uns zu Besuch. Alle sind gabunische Staatsangehörige und haben das Visum aus eigenen Mitteln erhalten. Es war nicht notwendig, bei der ABH eine Einladung für sie zu machen. Der Sohn (13 Jahre) leidet an Sichelzellenanämie, einer genetisch bedingten Erbkrankheit, wie sie in bestimmten Regionen Afrikas häufiger auftritt. Der Hauptgrund der Reise war deshalb in erster Linie, hier in Deutschland vielversprechende Behandlungsmethoden zu nutzen, wie sie in Afrika nicht vorhanden sind. Planmäßig möchte die Familie Anfang September wieder ausreisen.

Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, dass, wenn die Behandlung mehr Zeit in Anspruch nimmt, zumindest das Kind länger bei uns verbleibt, oder dass sogar die Mutter den Aufenthalt verlängern kann?

Ich weis, dass das bestehende Visum kaum verlängert werden kann, wenn kein driftiger Grund während des Aufenthalts eintritt.

Deshalb denken wir auch schon weiter, also an den nächsten Deutschland-Besuch, zumal die Familie relativ wohlhabend ist und dies rein finanziell kein Problem darstellen sollte:

Besteht, nach Wieder-Ausreise, mit entsprechender Planung, die Möglichkeit, für die Zukunft ein spezielles Visum zur medizinischen Behandlung zu erwirken? Wie läuft das ab? Was muss vorliegen bzw. nachgewiesen werden? Bekommt nur das minderjährige Kind das Visum oder auch eine bzw. mehrere Begleitpersonen? Wenn erteilt, welche Faktoren entscheiden über die Dauer eines solchen Visums?

Danke für alle hilfreichen Antworten!
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 16.08.2016 um 08:02:07
 
Foudre schrieb am 16.08.2016 um 03:14:16:
Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, dass, wenn die Behandlung mehr Zeit in Anspruch nimmt, zumindest das Kind länger bei uns verbleibt, oder dass sogar die Mutter den Aufenthalt verlängern kann?


Normal nicht...Schengenvisa lassen sich nur in Notfall "kurz" verlängern! Sie hätten dann einen anderen Visazweck (Behandlung) angeben müssen!

Foudre schrieb am 16.08.2016 um 03:14:16:
Besteht, nach Wieder-Ausreise, mit entsprechender Planung, die Möglichkeit, für die Zukunft ein spezielles Visum zur medizinischen Behandlung zu erwirken? Wie läuft das ab? Was muss vorliegen bzw. nachgewiesen werden?


Dokumentation der Erkrankung, ärztliche Gutachten, Behandlungsplan und vorallem eine Finanzierung der Behandlung und der Aufenthaltskosten

Foudre schrieb am 16.08.2016 um 03:14:16:
Bekommt nur das minderjährige Kind das Visum oder auch eine bzw. mehrere Begleitpersonen?


Eine Begleitperson wird bei einem 13 jährigen sicherlich erlaubt werden

Foudre schrieb am 16.08.2016 um 03:14:16:
Wenn erteilt, welche Faktoren entscheiden über die Dauer eines solchen Visums?


Die Behandlungszeit und das vorhandene Geld
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Mojo Jojo
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Antwort #2 - 16.08.2016 um 13:44:55
 
I.d.R. kommt eine Verlängerung nur in Frage, wenn attestiert wird, dass die Person nicht reisefähig ist.

Da bisher alles reibungslos verlaufen ist und dies auch so bleiben soll, würde ich empfehlen, zukünftige Visa nicht zu gefährden und den Fokus auf eine baldige Wiedereinreise legen.

Es wäre doch ärgerlich, wenn weitere Visaanträge nicht mehr so problemlos genehmigt werden würden.

Im Vorfeld kann man aber natürlich, wie schon oben geschrieben, mit den Ärzten alles absprechen, Pläne zu weiteren Behandlungen erstellen, usw., um für den neuen Antrag so viel wie möglich in der Hand zu haben, bereits bevor man Deutschland wieder verlässt.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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trixie
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Antwort #3 - 16.08.2016 um 15:32:54
 
@Foundre
Vielleicht helfen dir die Gedanken und Antworten aus diesem Thread etwas:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1442047665/0#0
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Foudre
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 17.08.2016 um 01:05:46
 
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Leider erscheint mir das mit der Sichelzellenanämie nicht so einfach:

Die Sichelzellenanämie reduziert zwar auf lange Sicht die Lebenserwartung, ist aber keine unmittelbar lebensbedrohliche Erkrankung. Das heißt dass das Kind nicht unmittelbar in Lebensgefahr schweben wird, wenn der Aufenthalt nun nicht verlängert werden würde. Immerhin ist es mit der Krankheit schon 14 Jahre alt geworden und hat dabei stets in Afrika gelebt.
Weil es sich um eine genetisch bedingte Krankheit handelt, ist sie nicht heilbar. Alles was man machen kann, ist durch beste Behandlungsmethoden das Leiden so gering wie möglich zu halten und die Lebensqualität dadurch so hoch wie möglich zu gestalten.
Deshalb, in diesem speziellen Fall, müsste das Kind eigentlich dauerhaft in Deutschland bleiben oder zumindest so lange, bis auch in Gabun deutlich bessere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, wobei unsere Generation Letzteres wohl nicht mehr erleben wird.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 17.08.2016 um 08:14:01
 
Ein Daueraufenthalt (Über Jahre, ggf. bis an das Lebendsende) zur Therapie einer chronischen Erkrankung ist so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
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