Hallo,
meine Schwägerin ist z. Z. mit ihrem Partner und ihren Kindern mittels Touristenvisum bei uns zu Besuch. Alle sind gabunische Staatsangehörige und haben das Visum aus eigenen Mitteln erhalten. Es war nicht notwendig, bei der
ABH eine Einladung für sie zu machen. Der Sohn (13 Jahre) leidet an Sichelzellenanämie, einer genetisch bedingten Erbkrankheit, wie sie in bestimmten Regionen Afrikas häufiger auftritt. Der Hauptgrund der Reise war deshalb in erster Linie, hier in Deutschland vielversprechende Behandlungsmethoden zu nutzen, wie sie in Afrika nicht vorhanden sind. Planmäßig möchte die Familie Anfang September wieder ausreisen.
Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, dass, wenn die Behandlung mehr Zeit in Anspruch nimmt, zumindest das Kind länger bei uns verbleibt, oder dass sogar die Mutter den Aufenthalt verlängern kann?
Ich weis, dass das bestehende Visum kaum verlängert werden kann, wenn kein driftiger Grund während des Aufenthalts eintritt.
Deshalb denken wir auch schon weiter, also an den nächsten Deutschland-Besuch, zumal die Familie relativ wohlhabend ist und dies rein finanziell kein Problem darstellen sollte:
Besteht, nach Wieder-Ausreise, mit entsprechender Planung, die Möglichkeit, für die Zukunft ein spezielles Visum zur medizinischen Behandlung zu erwirken? Wie läuft das ab? Was muss vorliegen bzw. nachgewiesen werden? Bekommt nur das minderjährige Kind das Visum oder auch eine bzw. mehrere Begleitpersonen? Wenn erteilt, welche Faktoren entscheiden über die Dauer eines solchen Visums?
Danke für alle hilfreichen Antworten!