Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Flüchtling illegal in Deutschland (Gelesen: 3.703 mal)
Karlotta23
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Flüchtling illegal in Deutschland
10.08.2016 um 15:11:29
 
Liebes Forum,

ich bin schon länger stille Mitleserin und hoffe ihr könnt mir helfen...

Eine Freundin von mir ist aus Somalia und hat sich in Italien registrieren lassen und hat dort auch ihre Anerkennung bekommen. Sie hat jetzt eine Aufenthaltserlaubnis dort und lebt da auch schon mehrere Jahre. Sie will aber nicht mehr in Italien leben und ist jetzt nach Deutschland gegangen, aber ohne legalen Titel. Muss sie zurück nach Italien oder hat sie hier eine Möglichkeit zu bleiben?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.811

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #1 - 10.08.2016 um 15:18:01
 
Hat sie zumindest noch die italienische Aufenthaltserlaubnis?

Wenn wir den wahrscheinlich überlangen Aufenthalt zur Seite legen..

Welchen Grund kann Sie anführen um in Deutschland zu bleiben? Hat sie eine berufliche Qualifikation?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Karlotta23
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #2 - 10.08.2016 um 15:20:57
 
vielen Dank für die schnelle Antwort

nein sie möchte in Deutschland bleiben, weil die Lebensumstände in Italien nicht für sie passen...

sie hat leider keine gute Ausbildung oder so, nur normal die Schule abgeschlossen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.811

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #3 - 10.08.2016 um 15:32:42
 
*seufz*  Griesgrämig

Weil die Lebensbedingungen einem nicht gefallen ist aber kein Grund im Aufenthaltsgesetz.

Es gibt 4 Gründe um in Deutschland ein Aufenthaltsrecht zu erlangen:
- Humanitärer Grund(fällt weg weil in Italien schon bestehend)
- Zur Ausbildung (Beruflich, Schulisch, Universitär)
- Familiär (Bindung zu einem in Deutschland lebenden Deutschen oder Ausländer)
- Zur Erwerbstätigkeit

Letzteres fällt weg weil es keine für die Arbeitserlaubnis dringend benötigte Zustimmung der Agentur für Arbeit für unqualifizierte Arbeit gibt.

Da sie keine Qualifikation besitzt wäre es ratsam in Italien eine brauchbare Ausbildung zu absolvieren und dann nach Deutschland zu kommen. Oder aber sie hat genug finanzielle Mittel und beginnt eine schulische Ausbildung oder ein Studium in Deutschland. Womöglich ist sogar nach Zustimmung der Agentur für Arbeit auch berufsbegleitende Ausbildungen möglich.

Am Besten sind Mangelberufe geeignet.

http://www.make-it-in-germany.com/fileadmin/content/make-it-in-germany/PDF/posit...

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.219

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #4 - 10.08.2016 um 15:59:58
 
Karlotta23 schrieb am 10.08.2016 um 15:11:29:
Muss sie zurück nach Italien oder hat sie hier eine Möglichkeit zu bleiben?


Sie muss zurück nach Italien und zwar schnell, bevor Sie aufgegriffen wird und es Probleme mit Ihrem Titel gibt!
Die Möglichkeiten für eine "legale" Einwanderung hat Aras ja schon dargelegt

Karlotta23 schrieb am 10.08.2016 um 15:20:57:
nein sie möchte in Deutschland bleiben, weil die Lebensumstände in Italien nicht für sie passen...

Das ist aber kein Grund für einen legalen Aufenthalt...welche Umstände denn? Hier gibt es mehr und leichter Geld vom Amt in Deutschland, oder?
Also schnell zurück nach Italien, deutsche Sprache und einen Mangelberuf lernen und dann neuer Versuch....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.191

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #5 - 10.08.2016 um 16:00:17
 
Sie sollte auf jeden Fall ihrer Aufenthaltstitel in Italien nicht durch lange Abwesenheit in Gefahr bringen. Dann hätte sie überhaupt nichts mehr.

Sobald Sie in Italien eine Dauer-Aufenthaltserlaubnis hat (könnte bei ihrem Titel nach fünf Jahren sein), dürfte sie ganz legal nach Deutschland umziehen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt.

Gibt es bei Euch eine gute Beratungsstelle für Ausländer / Einwanderer? "Migrations-Beratung für Erwachsene" heißt sowas normalerweise.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #6 - 10.08.2016 um 17:48:07
 
Karlotta23 schrieb am 10.08.2016 um 15:11:29:
Eine Freundin von mir ist aus Somalia und hat sich in Italien registrieren lassen und hat dort auch ihre Anerkennung bekommen. Sie hat jetzt eine Aufenthaltserlaubnis dort und lebt da auch schon mehrere Jahre. 


Wenn sie ihre AE in Italien schon seit mehr als fünf Jahren hat, dann hat sie den sogenannten Daueraufenthalt/EU. Das heißt, sie kann sich hier eine Arbeit suchen, geht dann mit dem Arbeitsvertrag zur ABH und bekommt eine Aufenthaltserlaubnis. Vorher darf sie sich aber nur für drei Monate hier aufhalten. Die Arbeit muss keine besondere sein. Ein Putzjob reicht. Sie darf aber kein Hartz IV beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #7 - 10.08.2016 um 17:53:10
 
cabrio schrieb am 10.08.2016 um 17:48:07:
Wenn sie ihre AE in Italien schon seit mehr als fünf Jahren hat, dann hat sie den sogenannten Daueraufenthalt/EU.

Nein, den gibt es nämlich nicht automatisch, den muss man beantragen und wenn man das nicht macht/gemacht hat, dann bleibt es bei dem bisherigen Aufenthaltstitel.

Zudem beschränkt sich die Gültigkeit des Aufenthaltsgesetzes und somit auch der § 9a (Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) auf die Bundesrepublik Deutschland und sicher nicht auf die italienische Gesetzgebung. Deshalb wäre erst einmal zu prüfen, ob das in den italienischen Gesetzen ebenso festgeschrieben ist.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.811

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #8 - 10.08.2016 um 17:54:10
 
cabrio schrieb am 10.08.2016 um 17:48:07:
Wenn sie ihre AE in Italien schon seit mehr als fünf Jahren hat, dann hat sie den sogenannten Daueraufenthalt/EU.


So ganz automatisch?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #9 - 10.08.2016 um 17:55:10
 
Aras schrieb am 10.08.2016 um 15:32:42:
*seufz* 

Weil die Lebensbedingungen einem nicht gefallen ist aber kein Grund im Aufenthaltsgesetz.


§ 38 a AufenthG

=====

In Italien wird der Daueraufenthalt-EU nach der Richtlinie in der Regel nach fünf Jahren automatisch erteilt. Kommt man damit nach D und findet einen Job, dann wird die AE in der Regel recht unproblematisch erteilt, d.h. auch ohne die eigentlich vorgesehene Vorrangprüfung. Sollte die Bekannte noch keinen italienischen Daueraufenthalt-EU haben, obwohl sie schon fünf Jahre da war, dann muss sie ihn sich eben besorgen.

Hat sie die fünf Jahre noch nicht um, dann muss sie bis dahin warten.

Daddys' Änderung:
Folgepost angefügt...  Lippen versiegelt
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 11.08.2016 um 11:02:59 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.191

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #10 - 10.08.2016 um 18:55:39
 
cabrio schrieb am 10.08.2016 um 18:01:35:
Hat sie die fünf Jahre noch nicht um, dann muss sie bis dahin warten.


Aber es ist wirklich wichtig, dass sie sich genau darum in Italien kümmert. Also nicht hier wartet, sondern nach Italien fährt und sich darum kümmert.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #11 - 11.08.2016 um 06:12:22
 
reinhard schrieb am 10.08.2016 um 18:55:39:
Aber es ist wirklich wichtig, dass sie sich genau darum in Italien kümmert. Also nicht hier wartet, sondern nach Italien fährt und sich darum kümmert. 


Sie veliert sonst ggf. den italienischen Titel. Und wenn Ihr die Sprache und Kultur hier besser gefällt kann sie ja bis zum Erhalt des Daueraufenthaltes EU in deutschsprachigen Gemeinden in Norditalien leben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jojo2015I
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Flüchtling illegal in Deutschland
Antwort #12 - 12.08.2016 um 15:49:08
 
cabrio schrieb am 10.08.2016 um 17:55:10:
§ 38 a AufenthG

=====

In Italien wird der Daueraufenthalt-EU nach der Richtlinie in der Regel nach fünf Jahren automatisch erteilt. Kommt man damit nach D und findet einen Job, dann wird die AE in der Regel recht unproblematisch erteilt, d.h. auch ohne die eigentlich vorgesehene Vorrangprüfung. Sollte die Bekannte noch keinen italienischen Daueraufenthalt-EU haben, obwohl sie schon fünf Jahre da war, dann muss sie ihn sich eben besorgen.

Hat sie die fünf Jahre noch nicht um, dann muss sie bis dahin warten.

Daddys' Änderung:
Folgepost angefügt...  Lippen versiegelt



Wieso sollte die AE ohne Vorrangprüfung erteilt werden?? Steht so nicht im § 38a AufenthG sondern vielmehr steht dort, dass die AE zur Aufnahme einer ET berechtigt, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. Aus meiner Erfahrung wird sehr wohl eine Vorrangprüfung gemacht!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema