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Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wegen Bezug ALG2? (Gelesen: 3.622 mal)
JanB
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.07.2016 um 16:00:04
 
Hallo Zusammen!

Ich habe eine wichtige Frage zu dem Visum meiner Frau (Chinesin-Visum: Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre ab dem 01.10.2015 +Erwerbstätigkeit gestattet).
Ich habe mein Studium im Februar 2016 abgeschlossen und bis dato eigenfinanziert durch Ersparnisse etc. Vom 01.05 bis zum 01.09 erhalte ich nun übergangsweise ALG2, da ich ab dem 01.09. meine neue Stelle anfangen werde.
Ich habe gehört, dass sich durch den Bezug von ALG2 das Visum meiner Frau nach 3 Jahren eventuell nicht verlängern wird? Kann mir einer dazu einen Rat geben, andernfalls werde ich das ALG2 direkt zurückzahlen und darauf verzichten...

Vielen lieben Dank für Eure Ratschläge!

Herzlichst, Jan
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trixie
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Antwort #1 - 01.07.2016 um 17:26:41
 
Welchen AT hat deine Frau im Moment?

Zitat:
Vom 01.05 bis zum 01.09 erhalte ich nun übergangsweise ALG2, da ich ab dem 01.09. meine neue Stelle anfangen werde.

Betrifft das deine Frau auch oder hat sie eigenes Einkommen?

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JanB
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Antwort #2 - 01.07.2016 um 18:02:21
 
Hallo laut Pass: Aufenthaltstitel für 3 Jahre. Nein wir beziehen nun beide ALG2, da wir verheiratet sind und sie kein eigenes Einkommen hat. Sie absolviert momentan den vorgeschriebenen und nützlichen Integrationskurs.

Danke!
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ninnschen
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Antwort #3 - 01.07.2016 um 18:10:05
 
Für die Verlängerung einer AE nach § 30 AufenthG (ich gehe mal davon aus, dass sie diesen § hat...) muss der Lebensunterhalt eigenständig sichergestellt sein. Bezieht sie öffentliche Leistungen, kann die ABH dann die Verlängerung ablehnen. Es liegt an dir, dass Thema mit deiner ABH zu diskutieren, da du ja am 01.09. wieder einen neuen Job anfängst. Verdienst du da genug um aus dem Bezug von ALG II rauszufallen?
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trixie
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Antwort #4 - 01.07.2016 um 18:42:38
 
ninnschen schrieb am 01.07.2016 um 18:10:05:
Bezieht sie öffentliche Leistungen, kann die ABH dann die Verlängerung ablehnen.

So wie der TS schreibt, ist er zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits wieder in einem Arbeitsverhältnis, ohne Leistungen zu beziehen.
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.07.2016 um 20:47:27
 
Stimmt es, dass du selber chinesischer Staatsangehöriger bist und kein Deutscher? Wenn du Deutscher bist, sind die Antworten natürlich nicht richtig, dann solltest du die Angabe in deinem Profil ändern.
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JanB
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Antwort #6 - 01.07.2016 um 21:11:06
 
Zur Verlängerung des Visums meiner chin. Frau stehe ich bereits wieder in einem Arbeitsverhältnis und ich bin deutscher Staatsbürger (Statuts bereits geändert, Sorry!!)

Lediglich für 4M beziehen wir ALG2.
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trixie
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Antwort #7 - 01.07.2016 um 21:15:44
 
JanB schrieb am 01.07.2016 um 21:11:06:
ich bin deutscher Staatsbürger 

... womit deine Befürchtung unbegründet ist und somit die Antworten falsch gegeben wurden.

Bei einem Deutschen ist der Bezug von ALG II kein Grund die AE seines ausländischen Ehepartners nicht zu verlängern.
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JanB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.07.2016 um 21:19:08
 
Das wäre eine Erleichterung. Danke für Eure Zeit so spät am Abend!!
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 01.07.2016 um 22:09:56
 
JanB schrieb am 01.07.2016 um 21:19:08:
Das wäre eine Erleichterung.


Hallo,

der Konjunktiv ist unnötig. Es ist eine Erleichterung.
Und damit Du Dich selbst überzeugen kannst: AVwV zum AufenthG, 28.1.1.0.
(Der dort auch aufgeführte, einschränkende Passus "Besondere Umstände" ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung mittlerweile ad acta gelegt worden.)

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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JanB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 02.07.2016 um 09:16:20
 
Danke T.P.2013 !!
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