erne schrieb am 05.07.2016 um 00:26:17:ist er doch nicht, man kann auch in die GKV, aber auch nur im Basistarif (genau dafür ist er da)
Sorry, aber ich komme nicht dahinter, was Du mit Basistarif der GKV meinst
Deswegen: Was genau meinst Du
?
erne schrieb am 05.07.2016 um 00:26:17:Solange die Freizügigkeit nicht aberkannt wurde, kannman sich auf diese berufen.
Vielen Dank für Deine Beantwortung erne! Bedeutet dies, dass selbst eine Person aus einem Drittstaat sagen kann "Ich habe einen Schwiegersohn der EU-Bürger ist, bzw. ich habe einen Enkel, der EU-Bürger ist. Solange niemand das Gegenteil bescheidet, unterliege ich der abgeleiteten Freizügigkeit"?
Läuft eine Person somit nicht in die Gefahr eines illegalen Aufenthaltes (nach dreimonatigem rechtmäßigem Aufenthalt), wenn sie sich auf Grund einer mutmaßlich abgeleiteten Freizügigkeit in der BRD aufhält, die sie einfach für sich, nach ihrem eigenem rechtsempfinden, für sich beschieden hat?
Denn, so wie es aussieht, liegt ja tatsächlich nur eine nicht rechtsverbindliche Bestätigung per Email eines Abh-Mitarbeiters vor.