Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 6 7 
Thema versenden Drucken
Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers) (Gelesen: 38.935 mal)
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #60 - 02.07.2016 um 17:06:51
 
Bei Elternteilen von EU-Bürgern oder Ehegatten muss eine Abhängigkeit bestehen für eine abgeleitete Freizügigkeit.
Der EuGH kam zum Schluss das es auch eine Abhängigkeit in der anderen Richtung gibt. Die Rechtsgrundlage ist dann eine andere, aber das Ergebnis dasselbe.
Welche Grundlage der Leiter der zuständigen ALB für eine Aufenthaltskarte ziehen will, kann man nur spekulieren.
Prinzipiell berechtigt eine Aufenthaltskarte den Inhaber zur Arbeitsaufnahme.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #61 - 02.07.2016 um 17:23:23
 
@deerhunter

Ich hatte Deine Beiträge auch anders verstanden, nämlich im Sinne "Was ist nach dem Zuzug möglich".

Dagegen behaupte ich, dass es für den Zuzug an ganz anderen Voraussetzungen mangelt als die TS beklagt.

@trixie
Genau so ist es aber, solange tatsächlich gewährter und erforderlicher Unterhalt das Kriterium ist.

T.P.2013 schrieb am 02.07.2016 um 13:02:20:
Entsprechende Vorbehalte wurden bereits thematisiert.

Aber nur von Dir in Antwort #32 - dagegen glasklare gegenteilige Aussagen in #14 Satz 1 und in #21

Daher ging es wohl nach #32 munter weiter, als wäre die freizügige Einreise an sich unstrittig.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.07.2016 um 17:39:33 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #62 - 03.07.2016 um 09:18:41
 
T.P.2013 schrieb am 02.07.2016 um 16:56:05:
Ist, einfach dargestellt, z.B. seine Schwiegermutter in einem anderen Staat wohl versorgt, wird ihn das nicht hindern, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen.Ist sie nicht wohlversorgt, wird er womöglich von seiner Freizügigkeit nicht Gebrauch machen, weil seine Schwiegermutter ohne ihn verhungert.

Das erschließt sich mir nicht.
Warum sollte der Schwiegersohn (Brite) nicht von seiner Freizügigkeit Gebrauch machen, wenn es Schwiegermutter schlecht geht? Den Ausgleich einer finanziellen Notlage seiner Schwiegermutter kann er auch aus einem anderen EU-Land durchführen.

Wenn du gesagt hättest, er würde gerne seine Schwiegermutter bei sich haben, weil es ihr gesundheitlich schlecht geht, wäre das verständlicher. Das wäre aber wiederum kein Grund die abgeleitete Freizügigkeit in Anspruch zu nehmen, weil dies nur bei finanzieller Unterstützung möglich ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #63 - 03.07.2016 um 09:44:13
 
Unterhaltsgewährung kann auch auf nicht-finanzieller Art erfolgen. Bereitstellung von Wohnraum oder Betreuungs- und Pflegeunterhalt. Oder gibt man Kleinkindern Geld zum Haushalten?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #64 - 03.07.2016 um 10:03:14
 
Jetzt wird das Thema "Unterhaltsgewährung" langsam unübersichtlich.

Ob man nun den Unterhalt direkt an den Familienangehörigen leistet oder die dafür notwendigen Dinge kauft oder ihm zur Verfügung steht, dürfte egal sein.

Worauf du mit deiner Aussage hinauswillst, ist mir trotzdem nicht ganz klar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #65 - 03.07.2016 um 10:33:10
 
Ist doch egal, was ich damit gemeint habe.  Laut lachend

Wollte das nur klarstellen bevor das auf rein finanzieller Aspekte reduziert wird.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #66 - 03.07.2016 um 10:46:42
 
Aras schrieb am 03.07.2016 um 10:33:10:
nur klarstellen bevor das auf rein finanzieller Aspekte 

Aus der Ferne, greift wohl nur der finanzielle Aspekt, egal ob nun direkt gezahlt oder durch externe Dienstleister zur Verfügung gestellt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #67 - 03.07.2016 um 10:59:26
 
Nö. Ist aber für diesen konkreten Fall höchstwahrscheinlich egal.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #68 - 03.07.2016 um 13:18:34
 
Mojo Jojo schrieb am 01.07.2016 um 17:56:41:
Dass Deine Mutter die abgeleitete Freizügigkeit innehat, liegt Dir schriftlich von der Abh vor?

MsPhillips schrieb am 01.07.2016 um 18:00:09:
Haben mir per Email gesagt, das das alles geht, weil ja alle Vorrausetzungen erfüllt sind.


Habe mir jetzt mal §3 Familienangehörige des Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU durchgelesen. Zwar ist dort nicht explizit von "monetärem" Unterhalt die Rede, jedoch verstehe ich dennoch nicht im geringsten, worauf die Ahb die festgestellte abgeleitete Freizügigkeit der Mutter begründet.

@TS Beruft sich die Abh in ihrer "Bestätigungs-Email", in der sie die Freizügigkeit Deiner Mutter bestätigt und Dir schritlich vorliegt, auf einen bestimmten Paragraphen?

Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort, dies interessiert mich doch wirklich sehr. 

@all Da ich davon aus gehe, dass tatsächlich eine Bestätigung der Ahb vorliegt (warum sollte man sich soetwas auch ausdenken?):

Hätte die Entscheidung der Ahb in diesem Fall Rechtskraft, oder würde die Erteilung nochmals von anderer Stelle aus überprüft/bestätigt und ggf. auch gekippt werden können? Danke für Eure Aufklärung Smiley
Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #69 - 03.07.2016 um 13:30:12
 
Mojo Jojo schrieb am 03.07.2016 um 13:18:34:
Hätte die Entscheidung der Ahb in diesem Fall Rechtskraft, oder würde die Erteilung nochmals von anderer Stelle aus überprüft/bestätigt und ggf. auch gekippt werden können? Danke für Eure Aufklärung


Eine Email eines Sachbearbeiters, speziell wenn vielleicht noch nicht alle Fakten & Dokumente auf dem Tisch liegen, ist noch keine "rechtskräftige" Entscheidung. Diese kann schon von seinem Fachvorgesetzten kassiert werden. Es sei denn, es ist ein "Hochoffizielles" Schreiben mit einem Bescheid!
Ansonsten redet sich der Sachbearbeiter ziemlich einfach raus!

Ich bleibe dabei, dass eine abgeleitete Freizügikeit bei diesem Fall unmöglich erscheint und diese Email (wenn sie denn existiert) entweder aufgrund falscher / fehlender Fakten erstellt wurde oder einfach von einem "Ahnungslosen" geschrieben wurde
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #70 - 03.07.2016 um 13:36:24
 
@deerhunter
Danke für die Bestätigung

@TS
Magst Du uns vielleicht einmal ganz genau sagen, oder vielleicht auch geschwärzt zeigen, was Dir von der Ahb bezüglich der Freizügigkeitsbestätigung Deiner Mutter von der Abh vorliegt?
Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #71 - 03.07.2016 um 16:26:12
 
Mojo Jojo schrieb am 03.07.2016 um 13:18:34:
Habe mir jetzt mal §3 Familienangehörige des Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU durchgelesen. Zwar ist dort nicht explizit von "monetärem" Unterhalt die Rede, jedoch verstehe ich dennoch nicht im geringsten, worauf die Ahb die festgestellte abgeleitete Freizügigkeit der Mutter begründet.


Auf die Schnelle würde mir da nur finanzielle Unterstützung einfallen.

Siehe dazu Vishandbuch des Auswärtigen Amtes:

I2. Freizügigkeit
III. Drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern
1.3. Familienangehörige, Unterhaltsgewährung
.
.
Bedingung ist ebenfalls nicht, dass der Betroffene auf die Unterhaltsleistung angewiesen ist oder er nicht in anderer Weise zur Deckung seines Lebensunterhalts in der Lage wäre. Der Unterhalt muss jedoch
1) regelmäßig während eines beachtlichen Zeitraums geleistet und
2) vom Verwandten zur Deckung seiner Grundbedürfnisse im Herkunftsland verwendet worden sein

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #72 - 03.07.2016 um 18:00:03
 
mgb schrieb am 03.07.2016 um 16:26:12:
Auf die Schnelle würde mir da nur finanzielle Unterstützung einfallen.


Dass Unterhaltsleistungen geleistet werden müssen, ist hier (inzwischen) glaube ich unstrittig. Jedoch ist m.M. nicht klar, ob es sich tatsächlich um finanzielle Leistungen handeln muss.

Verwaltungsvorschrift zu §3 Familienangehörige:
"3.2.2.1 Die in Absatz 2 Nummer 2 genannten Verwandten haben nur ein Aufenthaltsrecht, solange ihnen Unterhalt gewährt wird (EuGH, Urteil vom 18. Juni 1987, Rs. 316/85, - Le-bon). Eine solche Unterhaltsgewährung liegt vor, wenn dem Verwandten tatsächlich Leistungen zukommen, die vom Ansatz her als Mittel der Bestreitung des Lebensunterhalts angesehen werden können. Dazu gehört eine fortgesetzte regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken."

Jedoch wurde von der TS in keinerlei Hinsicht auch nur ansatzweise etwas zum Thema geleisteter Unterhaltsleistungen erwähnt - dies macht die Paragraphenreiterei für mich langsam aber sicher zu einem unbefriedigendem Unterfangen, so interessant der Sachverhalt auch sein mag.

Aber vielleicht kommen diesbezüglich ja ihrerseits noch ein paar Infos, auch vorallem darüber, was der RA der TS zu der (nicht-) vorhandenen Freizügigkeit der Mutter sagt.
Dafür schonmal ein  Smiley an die TS im Voraus!
Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #73 - 03.07.2016 um 19:35:43
 
Auch wenn auf den Fall Lebon immer wieder hingewiesen wird, bezweifle ich, dass dieser anwendbar ist, schildert er einen ganz anderen Sachverhalt (Vater unterstützt volljährige Tochter, also absteigende Familienangehörige; beide wohnen im gleichen EU-Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht haben).

Der Passus aus den Verwaltungsvorschriften 3.2.2.1 ist im Fall der TS auch nicht gegeben, da die Mutter noch im Drittland lebt.

Zitat:
Maßstab ist dabei das Lebenshaltungsniveau
in dem EU-Mitgliedstaat, in dem sich der
Familienangehörige ständig aufhält
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers)
Antwort #74 - 05.07.2016 um 00:26:17
 
MsPhillips schrieb am 01.07.2016 um 19:23:50:
Nun die PKV sagt: Wir sind privat, wir MÜSSEN gar nichts. Wer MUSS, dann die GKV


Blödsinn

denn auch für die Privaten gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Auch die Privaten MÜSSEN im Basistarif Mitglieder aufnehmen, wenn bestimmt Voraussetzunge erfüllt sind,  dazu gehört u.a. wenn keine KV vorhanden ist und keine Voraussetzungen auf eine GKV gegeben ist.

Allerdings erzählen die PKV genre, dass sie das nicht müssen, da ihnen das Risisko zu hoch ist.


MsPhillips schrieb am 02.07.2016 um 05:26:44:
soll nun der freiwillige Zugang in die GKV verwehrt bleiben.


ist er doch nicht, man kann auch in die GKV, aber auch nur im Basistarif (genau dafür ist er da)

Mojo Jojo schrieb am 03.07.2016 um 13:18:34:
Hätte die Entscheidung der Ahb in diesem Fall Rechtskraft, oder würde die Erteilung nochmals von anderer Stelle aus überprüft/bestätigt und ggf. auch gekippt werden können? Danke für Eure Aufklärung 

umgekehrt.
Solange die Freizügigkeit nicht aberkannt wurde, kann  man sich auf diese berufen.
Eine Aufenthaltskarte ist ja auch "nur" *deklaratorisch*, und auch wenn sie unter falschen Voraussetzungen gegeben wurde, hat sie (erstmal) den gleichen Wert.
Eine entsprechende Behörde (ABH) kann jederzeit festetellen, dass keine Freizügigkeit vorliegt, auch wenn sie (die ABH) vorher schrifltich erklärt hat, dass diese vorliegt.

deerhunter schrieb am 03.07.2016 um 13:30:12:
Es sei denn, es ist ein "Hochoffizielles" Schreiben mit einem Bescheid!

auch dann kann im Nachhinein festgestellt werden, dass keine Freizügigkeit vorliegt.



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 6 7 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema