MsPhillips schrieb am 01.07.2016 um 19:23:50:Nun die PKV sagt: Wir sind privat, wir MÜSSEN gar nichts. Wer MUSS, dann die GKV
Blödsinn
denn auch für die Privaten gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Auch die Privaten MÜSSEN im Basistarif Mitglieder aufnehmen, wenn bestimmt Voraussetzunge erfüllt sind, dazu gehört u.a. wenn keine
KV vorhanden ist und keine Voraussetzungen auf eine GKV gegeben ist.
Allerdings erzählen die PKV genre, dass sie das nicht müssen, da ihnen das Risisko zu hoch ist.
MsPhillips schrieb am 02.07.2016 um 05:26:44:soll nun der freiwillige Zugang in die GKV verwehrt bleiben.
ist er doch nicht, man kann auch in die GKV, aber auch nur im Basistarif (genau dafür ist er da)
Mojo Jojo schrieb am 03.07.2016 um 13:18:34:Hätte die Entscheidung der Ahb in diesem Fall Rechtskraft, oder würde die Erteilung nochmals von anderer Stelle aus überprüft/bestätigt und ggf. auch gekippt werden können? Danke für Eure Aufklärung
umgekehrt.
Solange die Freizügigkeit nicht aberkannt wurde, kann man sich auf diese berufen.
Eine Aufenthaltskarte ist ja auch "nur" *deklaratorisch*, und auch wenn sie unter falschen Voraussetzungen gegeben wurde, hat sie (erstmal) den gleichen Wert.
Eine entsprechende Behörde (ABH) kann jederzeit festetellen, dass keine Freizügigkeit vorliegt, auch wenn sie (die ABH) vorher schrifltich erklärt hat, dass diese vorliegt.
deerhunter schrieb am 03.07.2016 um 13:30:12:Es sei denn, es ist ein "Hochoffizielles" Schreiben mit einem Bescheid!
auch dann kann im Nachhinein festgestellt werden, dass keine Freizügigkeit vorliegt.