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Konsequenzen verspätete Antragstellung (Gelesen: 1.967 mal)
Lenochka
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Rus
Zeige den Link zu diesem Beitrag Konsequenzen verspätete Antragstellung
24.03.2016 um 10:19:12
 
Hallo,

Weisst ihr, was die Konsequenzen des folgenden Sachverhalt sind?
ich bin selbst Ausländerin und habe nähmlich den Fehler gemacht, Antrag auf die Verlängerung des Aufenthalts zu spät zu stellen... Ich habe versucht, der Ausländerbehörde zu erklären, dass das am Konsulat lag.. Das Konsulat brauchte sehr lange, um den Pass auf den neuen Name (wegen der Ehe mit einem Deutschen) zu erstellen...Sie meinten, ich hätte mich trotz fehlenden Pass auf den neuen Name früher melden sollen. Die Verspätung ist 6 Wochen. Sie meinten auch, sie müssen mich anzeigen...
Die Sachbearbeiterin hat mir sogar die Fiktionsbescheinigung gegeben, denn die Voraussertzungen für die Verlängerung liegen vor. Allerdings muss ich wahrscheinlich Bußgeld bezahlen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder davon gehört? Danke im Voraus.

LG
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dgstein
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Quod non est in actis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.03.2016 um 10:53:07
 
Hallo,

K.K. schrieb am 15.01.2014 um 07:27:52:
Habt ihr denn Erfahrungswerte (evtl. sogar Gerichtsurteile?) was die Auslegung des § 81 Abs. 4 S.3 AufenthG angeht?

vielleicht könntest du dich an Nr. 81.4.3. der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin orientieren.
https://www.berlin.de/labo/_assets/zuwanderung/vab.pdf

Viele Grüße

dgstein
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Quod non est in actis non est in mundo
 
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Lenochka
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i4a rocks!


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Mannheim, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Rus
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Antwort #2 - 24.03.2016 um 11:11:20
 
Danke. Daraus habe ich jetzt erlesen, dass es etwas schlechter ist, dass ich mehr ein Monat die Frist überschritten habe... Na gut, ich kann leider nichts mehr ändern außer versuchen, nochmal die Sache zu erklären, falls ich wieder gefragt werde. Es wäre im Zusammenhang noch besser,  Beispiele der konkreten Urteilen oder Erfahrungen in diesem Fall zu finden...  Kann mir jemand bitte etwas dazu mitteilen?

LG
Lena
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 24.03.2016 um 23:13:25
 
Hallo,

Dein aufenthaltsrechtliches Problem ist doch gar keines.
Die ABH hat Dir doch die Fiktionsbescheinigung erteilt.
An dieser Front alles gut.

Dein "Problemchen" ist lediglich, dass der SB offensichtlich durch seine Dienststelle angewiesen ist, strafrechtlich relevante Fälle zur Anzeige zu bringen und hält Deinen unerlaubten Aufenthalt wohl für eine Straftat (§95 (1) Nr. 2 AufenthG). Eine Staatsanwaltschaft wird, falls ein Erstverstoß, entweder das Verfahren einstellen oder, bei Bewertung der Gesamtumstände, wohl nur eine sehr geringe Strafe per Strafbefehl verhängen.

Allerdings nur, wenn die Staatsanwaltschaft den Verstoß nicht als fahrlässig begangen bewertet. Für diese Bewertung gäbe es m.E. Anlass.
Möglicherweise hat auch schon die ABH den Verstoß als fahrlässig begangen bewertet und wird diese entspechend ahnden. Denn immerhin sprichst Du ja von "Geldbuße" (=OWiG).
Dürfte in diesen Fällen nur relativ kleines Geld sein...

Fazit: Mach Dir keine Gedanken und lass es auf Dich zukommen. Wird sicher kein Drama.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Lenochka
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Antwort #4 - 29.04.2016 um 14:16:50
 
Hallo, T.P.2013, Du hattest Recht. Das Ferfahren wurde eingestellt. Glück gehabt ^^
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