Hallo alle,
Ich melde mich zurück mit dem aktuellen Stand und habe somit auch neue Fragen.
Ich habe endlich eine Antwort von der
ABH bekommen und natürlich wurde mein Antrag abgelehnt. Ich habe anscheinend die
NE beantragt und die
ABH hat lange recherchiert, ob ich die
NE bekommen darf. Ich bekomme sie nicht, weil ich angeblich für meinen Abschluss (Master) nicht genug verdiene. Der
LU ist aber gesichert, sonst hätte die
ABH mit mir überhaupt nicht gesprochen. Meine Frau hat auch Einkommen, vor Kurzem noch ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen aber nun Elterngeld. Und Ich habe mein Gehalt, ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Jetzt auch Elterngeld dazu. Somit
Die
ABH hat mich kontaktiert, die Absage erteilt und ich musste die normale
AE beantragen. Nun kriege ich eine Mail, dass diese auch nicht weiter bearbeitet wird, weil ich und meine Frau demnächst zeitgleich in die Elternzeit gehen und somit besteht ein theoretischer Anspruch auf Leistungen nach
SGB II (Wortlaut der Email) für diesen Zeitraum.
Mein Antrag auf
AE wird also zunächst ausgesetzt und zwar bis nach der Elternzeit. Danach habe ich einen weiteren Job mit mehr Einkommen. Dies habe ich natürlich der
ABH mitgeteilt und nun kann erst November 2016 den Antrag auf
AE fortgesetzt werden, da die
ABH 3 Gehaltsnachweise sehen möchte.
Ich bin etwas ratlos und sprachlos. Ich habe kurz vor Weihnachten 2015 den Antrag gestellt. Meine Frau und ich haben Einkommen. Wir beide haben an einer deutschen Hochschule studiert und leben seit zig Jahren in Deutschland.
Was kann ich tun oder gibt es überhaupt, was ich tun kann oder muss ich einfach bis November abwarten? Unser Einbürgerungsantrag wird auch nicht weiter bearbeitet, da wir keine
AE haben.