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Meldung auf deutschem Einwohnermeldeamt bei Hochzeit (Gelesen: 3.595 mal)
Jorday
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.03.2016 um 14:25:32
 
Hallo zusammen,
meine ukrainische Verlobte und ich werden im April in Deutschland standesamtlich Heiraten. Mit dem Visum ist soweit alles geregelt nur kommt jetzt für und eine neue Fragestellung auf. Weder der Standesbeamte noch die für uns zuständige ABH sind mit ihren Aussagen sonderlich behilflich.
Es geht hierbei um die Meldung meiner künftigen Frau beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Standesbeamte: Für ihn sowie die Eheurkunde sei das egal wo meine künftige Frau gemeldet ist. Dann stehe halt die ukrainische Adresse meiner künftigen Frau in der Eheurkunde
- ABH: Es wird der Antrag auf einen Aufenthaltstitel erst entgegen genommen wenn meine künftige Frau in Deutschland gemeldet und eine Heiratsurkunde vorhanden ist.
Dafür haben wir die Dauer des Visums (90 Tage) Zeit.
- Merkblatt der dt. Botschaft in Kiew: Direkt nach Einreise soll eine Meldung bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.
Aufgrund Krankenversicherung (privat) und der Tatsache dass meine Verlobte nach der Heirat wieder in die Ukraine muss um ihr Studium abzuschliessen wollten wir das ganze Meldeprozdere im Mai machen.
Hat von euch einer in einer ähnlichen Situation Erfahrungen sammeln können? Wann wurde euer Partner in Deutschland auf dem Einwohnermeldeamt gemeldet?
Danke für euer Feedback
Jorday
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Antwort #1 - 19.03.2016 um 15:12:57
 
Welche Gültigkeitsdauer hat das Visum (von-bis)?
Wie lange dauert es noch bis zum Abschluß des Studiums?
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Antwort #2 - 19.03.2016 um 16:27:37
 
- Einreisen
- Anmelden bei Meldebehörde
- Heiraten
- AE bei ABH beantragen
- Ausreisen in die Ukraine (*)
- irgendwann wieder einreisen (*) 

(*): Entweder erst ausreisen, wenn der AE-Titel ausgehändigt ist (dauert ca. 3 Wochen nach Beantragung) oder sicherstellen, das erneut eingereist wird innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Visums
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Antwort #3 - 19.03.2016 um 17:01:40
 
Jorday schrieb am 19.03.2016 um 14:25:32:
Es geht hierbei um die Meldung meiner künftigen Frau beim zuständigen Einwohnermeldeamt. 


Warum fragst du unzuständige Behörden über das Melderecht aus und erwartest vernünftige Antworten? Fragst du auch bei der KFZ-Meldestelle wegen einer Baugenehmigung?

1) Einreise mit Visum + Einzug bei deiner Adresse
2) Meldung bei der Meldestelle
.
.
x) Nach Eheschließung Umeldung beider von ledig auf verheiratet bei der Meldestelle.
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Jorday
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Antwort #4 - 19.03.2016 um 17:52:02
 
Danke für euer erstes Feedback

"Warum fragst du unzuständige Behörden über das Melderecht aus und erwartest vernünftige Antworten? Fragst du auch bei der KFZ-Meldestelle wegen einer Baugenehmigung? "
-> da mag was dran sein - dummerweise hat mich die Meldbehörde meiner Stadt zurück an die ABH verwiesen!?

Wenn wir den o.g. Ablauf machen stellt sich die Frage, wie meine Verlobte von Mitte April bis Anfang Mai während des Aufenthalts krankenversichert ist.. In der bestehenden Incoming Versicherung steht, dass diese nur für Personen gültig ist die einen Wohnsitz außerhalb von D haben.
Gibst da praktikable Versicherungslösungen?

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Antwort #5 - 19.03.2016 um 17:55:16
 
Bevor Du hier völlig falsche Antworten erhältst, beantworte doch bitte mal die beiden Fragen ...
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Antwort #6 - 19.03.2016 um 18:02:00
 
Sorry,
Anbei die Daten:
Nationales Visum: 05.04.-05.07.16
aktuell geplante Einreise D: 14.04.16
Standesamt: 15.04.16
Meine Verlobte hat auch noch ein Multi Schengen Visum bis 15.07.
Ende Studium: Ende Juni 2016
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Antwort #7 - 19.03.2016 um 18:46:03
 
Dann empfehle ich folgende Reihenfolge:
1. Einreise
2. Hochzeit
3. Anmeldung bei der Meldebehörde.
4. Antragstellung auf eine AE bei der ABH.

Bei der ABH klare Ansage, daß nochmal für zwei Monate fürs Studien-Ende ausgereist werden soll und Bitte um eine Fiktionsbescheinigung bis mindestens Ende Juli (Ende August ist besser, aber ...) Sollten sich bei der Uni Verzögerungen ergeben, werdet Ihr über eine solche FB froh sein.

Anmerkung:
Dieser Ablauf gilt, falls sie ihren Namen beibehält. Anderenfalls empfehle ich dringend eine FB bis Ende August, damit auch noch Zeit bleibt, die Namensänderung in der Ukraine nachzuvollziehen.
In dem Fall kann dann auch noch kein eAT bestellt werden, weil weder die Namensschreibweise im neuen Paß völlig klar noch die Paßnummer bekannt ist.

Die Antwort wäre übrigens anders ausgefallen, wenn das Studium noch deutlich länger gedauert hätte.  Zwinkernd

Jorday schrieb am 19.03.2016 um 17:52:02:
Gibst da praktikable Versicherungslösungen?

Familienversicherung ab Heirat bei Dir?
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Antwort #8 - 19.03.2016 um 19:43:12
 
@Petersburger, vielen Dank für deine fundierte Antwort.
Familienversicherung geht bei mir leider nicht, da ich privat versichert bin.
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Antwort #9 - 19.03.2016 um 20:04:03
 
Zitat:
Familienversicherung geht bei mir leider nicht, da ich privat versichert bin.

... dann bleibt nur die freiwillig KV in der GKV, wobei die AE länger als ein Jahr ausgestellt werden muß.
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Antwort #10 - 19.03.2016 um 20:13:12
 
Nein, es muss nicht zwingend die GKV sein. Mit meiner PKV ist schon alles geklärt. Das war auch ein ziemlicher Marathon... Allerdings ist Stand heute als Versicherungsbeginn eben der 01.05.16 vereinbart.
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Antwort #11 - 19.03.2016 um 20:39:14
 
Wenn sonst alles klar ist, sollte sich das auch um einen halben Monat vorverlegen lassen. Ab Heirat.
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Antwort #12 - 19.03.2016 um 20:55:55
 
Leider nicht ganz... Das ist der Kommentar meiner PKV dazu:
"Ein taggenauer Versicherungsbeginn ist nur bei bestehender Vorversicherung möglich.Diese
Sachverhalt ist hier nicht gegeben.
Bei einreisenden Personen aus dem Ausland gilt als Versicherungsbeginn der 1. des
Folgemonates nach Erhalt des Aufenthaltstitels. In diesem Fall ist dies der 01.05.2016.
Dadurch wird man auch der deutschen Versicherungspflicht gerecht."
So wie sich nun die Sache gestaltet muss ich mal mit der Incoming Versicherung telefonieren.

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Antwort #13 - 20.03.2016 um 07:06:50
 
Jorday schrieb am 19.03.2016 um 20:55:55:
So wie sich nun die Sache gestaltet muss ich mal mit der Incoming Versicherung telefonieren.

... oder mit dem Restrisiko leben.

Genaugenommen ist es exakt dieses Restrisiko, mit dem viele zum Daueraufenthalt Einreisende mehr oder weniger bewußt leben. Wer zur Arbeitsaufnahme einreist und ab Arbeitsbeginn gesetzlich versichert ist, der hat bis zur Arbeitsaufnahme nur eine ausländische Reise- oder eine deutsche Incoming-Versicherung.
M.a.W. er hat keine Versicherung, wenn diese (Regelfall) nur für Kurzreisen gilt.

Das war schon immer so und wird sich vermutlich auch nicht mit vernünftigem Aufwand ändern lassen.

Ihr solltet daher möglicherweise vor dem 01.05. auf "Hochzeit am Fallschirm" oder ähnliche Vergnügungen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko verzichten  Zwinkernd
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