Hallo alle zusammen,
Ich bin 27 Jahre alt, deutscher Staatsbürger und habe knapp vor 1 Jahr in Hong Kong meine langjährige (asiatische) Freundin geheiratet, nach viel Recherche war dies der einfachste Weg da die Heiratsurkunde dort mit Apostille auch ohne Probleme anerkannt werden soll.
Ihr
A1 hat sie auch Ende letzten Jahres geschafft, nun wird sie sehr bald das National Visum beantragen.
Nun zu mir, ich habe bis letztes Jahr noch studiert und jetzt bin ich aber arbeitssuchend.
Solange beziehe ich Arbeitslosengeld 2, nach weiterer Recherche hab ich dies gefunden:
im Aufenthaltsgesetz , § 27 Grundsatz des Familiennachzugs Abs. 3
Zitat:Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.
Jetzt habe ich echt Angst, dass sie das Visum nicht bekommt !
stimmt das wirklich ? oder gilt das nur für Ausländer die in Deutschland leben und ihre Frau rüberbringen wollen, oder gilt dies auch für Deutsche ?
ich hoffe ihr wisst da mehr als ich, vielen Dank schonmal fürs Lesen!