Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Frau in Hong Kong, ehegattennachzug und Sicherung des Lebensunterhalts (Gelesen: 1.961 mal)
yashasang
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frau in Hong Kong, ehegattennachzug und Sicherung des Lebensunterhalts
20.03.2016 um 02:50:30
 
Hallo alle zusammen,
Ich bin 27 Jahre alt, deutscher Staatsbürger und habe knapp vor 1 Jahr in Hong Kong meine langjährige (asiatische) Freundin geheiratet, nach viel Recherche war dies der einfachste Weg da die Heiratsurkunde dort mit Apostille auch ohne Probleme anerkannt werden soll.
Ihr A1 hat sie auch Ende letzten Jahres geschafft, nun wird sie sehr bald das National Visum beantragen.

Nun zu mir, ich habe bis letztes Jahr noch studiert und jetzt bin ich aber arbeitssuchend.
Solange beziehe ich Arbeitslosengeld 2, nach weiterer Recherche hab ich dies gefunden:
im Aufenthaltsgesetz , § 27 Grundsatz des Familiennachzugs  Abs. 3
Zitat:
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.

Jetzt habe ich echt Angst, dass sie das Visum nicht bekommt !

stimmt das wirklich ? oder gilt das nur für Ausländer die in Deutschland leben und ihre Frau rüberbringen wollen, oder gilt dies auch für Deutsche ?

ich hoffe ihr wisst da mehr als ich, vielen Dank schonmal fürs Lesen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jojo2015I
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau in Hong Kong, ehegattennachzug und Sicherung des Lebensunterhalts
Antwort #1 - 20.03.2016 um 05:11:49
 
Du musst dir da keine Sorgen machen. Für Ehegatten von Deutschen gilt § 28 abs 1 S. 2 AufenthG, wonach die AE ohne LU Sicherung bzw Prüfung erteilt wird.

ALGII Bezug ist daher unschädlich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 2.221

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau in Hong Kong, ehegattennachzug und Sicherung des Lebensunterhalts
Antwort #2 - 20.03.2016 um 13:40:53
 
yashasang schrieb am 20.03.2016 um 02:50:30:
dies der einfachste Weg da die Heiratsurkunde dort mit Apostille auch ohne Probleme anerkannt werden soll.


Das kommt darauf an, aus welchen Land deine Frau kommt....ich kenne 2 AV´en die trotzdem oftmals eine UP auf das BC  verlangen..auch die ABH kann das machen.
LU ist allerdings kein Problem
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yashasang
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau in Hong Kong, ehegattennachzug und Sicherung des Lebensunterhalts
Antwort #3 - 20.03.2016 um 15:26:13
 
danke für eure Antworten!

also sollte sie die Nr. 12. 'beabsichtigte Dauer' und Nr. 13 durchstreichen?  (bild im Anhang)


@deerhunter, sie kommt aus Indonesien aber arbeitet in HK.  Was bedeutet UP und BC ?
Zum Seitenanfang
  

antrag13.jpg (90 KB | 135 )
antrag13.jpg
 
IP gespeichert
 
Jojo2015I
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau in Hong Kong, ehegattennachzug und Sicherung des Lebensunterhalts
Antwort #4 - 20.03.2016 um 15:53:07
 
Nr 12: "für immer" oder ähnliche
Nr 13: "zunächst ALGII, sobald möglich über Erwerbstätigkeit des Ehegatten" Oder "nicht relevant, da Ehegatte deutsch"


Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau in Hong Kong, ehegattennachzug und Sicherung des Lebensunterhalts
Antwort #5 - 20.03.2016 um 17:32:26
 
yashasang schrieb am 20.03.2016 um 15:26:13:
Was bedeutet UP und BC ? 


UP=Urkundenüberprüfung
BC=Birth Ceritficate =Geburtsurkunde

Kommt deine Ehefrau aus einem asiatischen Land mit unsicheren Urkundenwesen (z.B Phillipinen), so kann die AV oder die ABH eine Überprüfung der Identität, also eben der zugrundelegenden Geburtsurkunde oder ähnlicher Dokumente verlangen.

Indonesien ist kein Land mit unsichern Urkundenwesen. Ihre Urkunden aus Indenesien (z.B Geburtsurkunde) sollten aber von einem deutschen Konsulat in Indonesien legalisiert sein.

siehe:
http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3245896/Daten/4152615/download_legalisat...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema