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Wohnsitzauflage (Gelesen: 2.871 mal)
Themen Beschreibung: Umzug zwecks bevorstehender Heirat
Stilika
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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09.03.2016 um 17:06:08
 
Hallo an alle,

folgende Situation....Asylbewerber "wohnt" noch im Heim in Baden-Württemberg, Verlobte ist Deutsch und wohnt in Hessen. Bevorstehende Heirat, Papiere sind vom Standesamt geprüft und der Termin zur Anmeldung der Eheschließung ist Ende März. Was genau muss man tun um den Wohnsitz zu ändern, ist ein Antrag auf Umverteilung wegen Wohnsitzauflage zu stellen und wenn ja, wo genau muss dies beantragt werden, bei der Ausländerbehörde in Baden-Württemberg wo der Asylbewerber registriert ist, oder kann man das schon bei der Ausländerbehörde in Hessen beantragen? Bei dem Termin zur Anmeldung der Eheschließung wird ein Dokument für die Ausländerbehörde erstellt, welches dann einzureichen ist, kann man dann direkt mit diesem Dokument die Änderung des Wohnsitzes beantragen, oder muss man warten bis man verheiratet ist?

Vielen Dank für eure Hilfe Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.03.2016 um 17:40:44
 
Er kann jetzt den Antrag stellen, die Wohnsitzauflage zu streichen. Das muss er bei seiner örtlich zuständigen Ausländerbehörde tun.

Falls verlangt wird, dass er seinen Asylantrag zurückzieht, sollte er das nicht tun (bzw. nur in enger Absprache mit seinem Anwalt).

Er muss aber damit rechnen, dass die Ausländerbehörde erst abwartet, ob er tatsächlich heiratet.
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Stilika
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 14.03.2016 um 17:22:52
 
Danke Reinhard Smiley Also denkst du es ist besser einen Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage zu stellen, ggf. erst nach der Heirat, als eine Umverteilung zu beantragen?
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ninnschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.03.2016 um 18:08:25
 
Stilika schrieb am 14.03.2016 um 17:22:52:
Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage zu stellen


Die Wohnsitzauflage wird nicht gestrichen, wenn dann erfolgt eine Umverteilung. Die kann er zwar jetzt beantragen, aber Voraussetzungen sind erst nach der Ehe erfüllt. Lagen die Papiere, die jetzt beim Standesamt sind, auch bei der ABH vor? Also Pass und sonstige Dokumente? Falls nein, unbedingt nachholen! Weil er verpflichtet ist, sämtliche Dokumente beim BAMF oder eben der ABH vorzulegen, ggf. dort zu belassen.
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Stilika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 15.03.2016 um 19:09:48
 
Hallo ninnschen,

Ja, bin immer im Kontakt mit seinem Sachbearbeiter von der ABH. Die haben seinen Reisepass sowie auch seinen Personalausweis und wissen auch das ein Termin zur Anmeldung der Eheschließung in der nächsten Woche stattfindet.

Allerdings fühlt sich gerade niemand zuständig, die ABH in Baden-Württemberg der Antrag soll in Hessen gestellt werden, und Hessen sagt der Antrag soll in Baden-Württemberg gestellt werden. unentschlossen weiß da jemand genau Bescheid?

LG Smiley
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ninnschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.03.2016 um 19:18:48
 
Also normalerweise stellt man den Antrag bei der eigenen ABH und die leitet ihn an die zuständige Stelle des anderes Bundeslandes weiter. Natürlich kann man den Antrag auch direkt beim anderen Bundesland stellen. Die Entscheidung trifft auf jeden Fall das geplante Bundesland.

Das Regierungspräsidium Darmstadt schreibt das auch so auf seiner Homepage:

für die Umverteilung von Flüchtlingen:

In besonderen Fällen können Asylbewerber umverteilt, d.h. einer anderen Gebietskörperschaft als bisher zugewiesen werden. Dies geschieht in der Regel auf Antrag der Betroffenen, kann im Falle einer landesinternen Umverteilung aber auch von Amts wegen erfolgen. Das Regierungspräsidium Darmstadt nimmt auch diese Aufgabe für das gesamte Land Hessen wahr, im Falle der länderübergreifenden Umverteilung aber nur für solche Flüchtlinge, die nach Hessen umverteilt werden wollen (für Flüchtlinge, die in andere Bundesländer umverteilt werden möchten, ist deren Zuständigkeit gegeben).

Ansonsten stellt nen formlosen schriftlichen Antrag in Darmstadt. Dann haben sie Papier mit dem sie was machen müssen. Wann ist natürlich die andere Sache.
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Stilika
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 15.03.2016 um 19:59:35
 
Ganz lieben Dank, ninnschen. Deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen Smiley

Weißt du zufällig noch ob es da eventuell Schwierigkeiten geben kann? Was man beachten muss? Lohnt es sich überhaupt jetzt schon den Antrag zu stellen oder sollte man warten bis nach der Heirat?

Vielen Dank und liebe Grüße.
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ninnschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.03.2016 um 20:34:43
 
Für die Umverteilung muss eben ein (humanitärer) Grund vorliegen. Eine Verlobung oder bevorstehende Hochzeit reicht meines Erachtens rechtlich gesehen nicht.

Wenn aber die Personen verheiratet sind, geht um es um die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft und da springen viele Gründe mit rein (Art. 6 GG, Art. 8 EMRK), sodass die Behörde dem Grundsatz nach nicht ablehnen kann. Man kann den Antrag natürlich jetzt stellen, weil das Verfahren mit Sicherheit dauert. Ich würde aber schreiben, dass die Heiratsurkunde nachgereicht wird und das Verfahren beim Standesamt läuft.
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Stilika
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Antwort #8 - 16.03.2016 um 20:31:56
 
Nochmals lieben Dank für deine Antwort, ninnschen. Werde das so machen wie du vorgeschlagen hast Smiley
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