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eintragung ins deutsche eheregister (Gelesen: 2.586 mal)
Phiwen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.02.2016 um 13:48:10
 
Hallo,
ich habe 2014 meine Frau in Ghana geheiratet.
Die Familienzusammenführung ging ohne Probleme von statten.
Jedoch kann mir keine deutsche Behörde bestätigen, dass die Heirat bzw. die Dokumente annerkannt sind.
Mir wurde angeraten einen Eintrag ins deutsche Eheregister zu machen, was ich auch als sinnvollerachte.
Jetzt habe ich jedoch das Gefühl ich sollte mich mal noch woanderst als von dem Standesbeammten informieren:
Dieser meint ich komme un´m eine Urkundenprüfung nicht herum.
Bei der deutschen Botschaft in Accra steht jedoch:


Eheregister:

Wenn ein Deutscher in Ghana, Sierra Leone oder Liberia geheiratet hat, so kann er die Registrierung im deutschen Eheregister beantragen und eine deutsche Heiratsurkunde bekommen. Bitte beachten Sie, dass keine Legalisation der Urkunde durch die Botschaft möglich ist. Daher ist es eine Einzelfallentscheidung des Standesbeamten in Deutschland, ob eine Urkundenüberprüfung notwendig ist. Diese ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Mir wurde jedoch gesagt es wird grundsätzlich überpr[ft und die Standesbeamtin hat keine Wahl das zu entscheiden.

Desweiteren habe ich einen schrieb der deutschen Botschaft, dass bei der Einreise meiner Frau keine Zweifel gab zwecks der Dokumente und deswegen auf eine Legislation verzichtet wurde.

Fotos und Video wollte ich auch noch vorlegen, jedoch war man daran nicht interessiert.

Ich bin etwas verzweifelt, da ich zu den ca. 600€ nun auch noch eine übersetzung der englischen Dokumenten Vorlegen muss, das wiederum ne menge Geld kosten wird.
Muss man englische Dokumente überhaupt übersetzten lassen?

Frage:
Gibt es noch einen anderen Weg?
Habt ihr noch irgendwelche Tipps?


Ich wäre euch sehr dankbar


Daddys' Änderung:
Ein Thread reicht... dein Crosspost in einem, Fremdthread habe ich mal gelöscht... Würde dort nur zum Durcheinander führen!
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« Zuletzt geändert: 02.02.2016 um 14:35:38 von Daddy »  
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.02.2016 um 13:53:00
 
Guckst Du hier:

http://www.accra.diplo.de/Vertretung/accra/de/04_20Recht_20u_20Konsularreferat/K...

Phiwen schrieb am 02.02.2016 um 13:48:10:
Muss man englische Dokumente überhaupt übersetzten lassen?

In Deutschland ist die Amtssprache Deutsch.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.02.2016 um 15:03:39
 
Phiwen schrieb am 02.02.2016 um 13:48:10:
Desweiteren habe ich einen schrieb der deutschen Botschaft, dass bei der Einreise meiner Frau keine Zweifel gab zwecks der Dokumente und deswegen auf eine Legislation verzichtet wurde.

Wenn das die Meinung der Botschaft ist, ist es legitim, bindet aber keine andere Behörde daran.

Euch ist im Vorfeld die Urkundenprüfung erspart geblieben und deine Frau kam schneller nach Deutschland, während andere durch die zuerst durchgeführte Urkundenprüfung monatelang auf den Ehepartner warten mußten.

Willst du in Zukunft keine Probleme mit deiner Eheurkunde haben, ist eine Nachbeurkundung sehr sinnvoll.

Phiwen schrieb am 02.02.2016 um 13:48:10:
Muss man englische Dokumente überhaupt übersetzten lassen?

Diese Entscheidung trifft derjenige, der mit den Dokumenten arbeiten muss.

Ich habe es schon erlebt, dass englisch sprachige Dokumente von der deutschen Behörde akzeptiert wurden, weil des SB entsprechend englisch verstand.
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Phiwen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.02.2016 um 17:24:41
 
danke für die zahlreichen antworten.
Mir bleibt der weg wohl nicht erspart.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 02.02.2016 um 17:36:17
 
Phiwen schrieb am 02.02.2016 um 17:24:41:
Mir bleibt der weg wohl nicht erspart. 

Wieso?
Du musst ja nicht herumlaufen und die Urkundenprüfung durchführen, sondern das geschieht durch von der Botschaft beauftragte Vertrauensanwälte und eine Liste von vereidigten Übersetzern hat das Gericht aufliegen.

Die zu zahlenden 600 Euro dürften wohl auch weit weniger sein, als wenn deine Frau damals ein Kalenderjahr später nach Deutschland gekommen wäre und du steuerlich "single" geblieben wärst. Die 600 Euro hättest du aber dennoch zahlen müssen.

Also nicht jammern, sondern den glücklichen Umstand einer schnellen FZF sehen. Zwinkernd

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Phiwen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.02.2016 um 17:59:27
 
das stimmt auch. Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley
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Phiwen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.02.2016 um 18:00:29
 
vielleicht kann ich ja mit meinen Erfahrungen wieder Menschen hier helfen.
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