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Einbürgerung (Gelesen: 1.607 mal)
Themen Beschreibung: muss man auf die ukrainische Staatsangehörigkeit verzichten ?
Vadim
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
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01.02.2016 um 18:14:25
 
Hallo liebe i4a Mitglieder,

eventuell können Sie mir mit Ihren Ratschlägen helfen.
Ich lasse mich gerade einbürgern, habe bereits alle Unterlagen bei der deutschen Behörde eingereicht. Vor Paar Tagen kam der Brief, dass alle Unterlagen in Ordnung wären und ich soll jetzt auf meine ukrainische Staatsangehörigkeit verzichten. Muss ich das wirklich machen ? Hier einige Eckdaten:
- seit 1998 in Deutschland
- mittlere Reife in der Ukraine, kaufmännische Ausbildung in Deutschland
- Arbeitnehmer, unbefristeter Arbeitsvertrag
- unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland seit 1998
- nicht vorbestraft
- komme aus der Ukraine aus der Gegend, wo vor kurzem der Krieg ausgebrochen war ( Lugansk ) und wo alle Behörden noch nicht richtig funktionieren ( also wird schwer alle Unterlagen von dort zu bekommen ). Habe dort noch einen Onkel.

Bitte um Ratschläge, ob ich auf doppelte Staatsbürgerschaft Chancen habe.

Vielen Dank im voraus !

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.02.2016 um 19:55:36
 
Es gibt keine Chance auf doppelte Staatsangehörigkeit.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dim4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.02.2016 um 20:40:32
 
Vadim schrieb am 01.02.2016 um 18:14:25:
komme aus der Ukraine aus der Gegend, wo vor kurzem der Krieg ausgebrochen war ( Lugansk ) und wo alle Behörden noch nicht richtig funktionieren ( also wird schwer alle Unterlagen von dort zu bekommen )

Du musst nicht nach Lugansk, um die benötigten Unterlagen zu bekommen; diese erhält man außerhalb der Konfliktzone. Erst wenn die Ausbürgerung aus einem nicht von Dir abhängigen Grund länger als 2,5 Jahre dauern würde (was ich persönlich für unwahrscheinlich halte), bestünde die Möglichkeit die ukrainische StA beizubehalten.

Weiterhin ist dies möglich, wenn Du nachweisen kannst, dass durch die Ausbürgerung Dir erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art unmittelbar entstehen würden.
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Hansi
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Danke für viele Infos
und Tipps aus diesem
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Beiträge: 120
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.02.2016 um 07:47:17
 
Bin zwar kein Spezialist, aber ich du wirst zumindest nachweisen müssen, dass du alles Zumutbare getan hast, die Entlassung zu erreichen. Also Übersetzung der Einbürgerungszusage, Apostille, Meldebescheinigung und sonstige geforderte Nachweise besorgen und zügig im Konsulat abgeben. Alles aufheben, was beweisen könnte, dass eine Verzögerung nicht von dir zu verantworten ist. Beisielsweise auch protokollieren, was du wann gemacht hast, und am Besten auch Tickets u.ä. aufheben.

Bei unserer Familie hat es ab Abgabe der Unterlagen etwa ein Dreivierteljahr gedauert, bis das Konsulat die Rückgabe der Pässe forderte und danach die Bestätigung über die Entlassung schickte. In die Ukraine musste deshalb niemand.

Außerdem, was wäre der Vorteil der doppelten Staatsbügerschaft für dich? Sicherlich wirst du hin und wieder deine Verwandschaft besuchen wollen. Wenn dann der UA-Pass abgelaufen ist, hast die wieder die Rennerei und Kosten. Wenn du schon Deutscher werden willst, lieber einmal einen Strich ziehen, und dann alle Dokumente vor der Haustür besorgen können...
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NeedHelp
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i4a rocks!


Beiträge: 147

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.02.2016 um 10:32:52
 
Außerdem ist für die Einreise in die Ukraine kein Visum erforderlich.
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Vadim
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
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Antwort #5 - 08.02.2016 um 11:47:38
 
Super, danke euch allen, hilft mir sicherlich weiter !
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