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Feststellung meiner deutschen Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 1.833 mal)
andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.02.2016 um 14:50:12
 
Hallo,

Um die Einbürgerung meines Lebenspartners durchführen zu können,soll ICH,laut Einbürgerungsbehörde meine deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen?? Ich war baff ! Schockiert/Erstaunt

Die Liste der Unterlagen aind einfach unglaublich und unmöglich !

Geburtsurkunde,Abstammungsurkunde,Geburtsurkunde von Mutter,Vater,Grosßmutter,Großvater,Urgroßmutter,Urgroßvater,Ehe.....

Was soll das? Muss das jeder deutsche Nachweisen,nur weil sein Lebenspartner/Ehefrau sich einbürgern möchte. Oder ist es jetzt nur bei mir so??
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.02.2016 um 15:34:07
 
Die deutsche Staatsangehörigkeit muss jede Person nachweisen, dessen Ehegatte/Lebenspartner sich nach § 9 StaG einbürgern lassen möchte.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.02.2016 um 15:41:34
 
Danke Aras. Aber weshalb die ganzen Urkunden ? Ich kann doch keine Urkunden von meine Großeltern besorgen geschweige dann noch der meiner Urgroßeltern !
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.02.2016 um 15:48:18
 
Ja doch, man kann ne Menge besorgen. Nur weil du es nicht versucht hast, ist es nicht unmöglich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.02.2016 um 15:57:55
 
Versuchen will ich es ja. Deshalb frage ich ja hier.

Woher bekommt man denn das ganze? Muss man dorthin fahren?
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 07.02.2016 um 16:07:55
 
Wo kriegt man wohl Personenstandsurkunden? Telefon? E-Mail?

Schon zu Hochzeit der Ahnenforschung (33-45) musste man nicht unbedingt hinfahren... Wenn du dich ganz anstrengst findest du sogar bei deinen Großeltern genügend Informationen über deine Abstammung und aus welchem Standesamt oder Kirchenarchiv du die Urkunde deines Ahnen bekommst. Gibt ja auch weitere Quellen, die man erschließen kann. Sollte einer deiner Großväter/Urgroßväter bei der SS oder bei der NSDAP gewesen sein, dann findest du ggf. im Bundesarchiv, Abteilung R (R für "Reich") ggf. den Ariernachweis.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.02.2016 um 16:16:27
 
Danke dir

Bin ich als Neffe/Sohn berechtigt ohne die Zustimmung meiner Eltern,großeltern deren Urkunden per email oder telefonisch anzufordern?

Muss ich nur von meinen Eltern und Großeltern die Geburtsurkunden besorgen oder auch von den Urgroßeltern?

Ich habe nämlich keinen Kontakt mehr zu meiner Familie.
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 07.02.2016 um 16:17:51
 
PStG § 62
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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