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Marokkanerin mit Aufenthaltserlaubnis - Visum für die Rückkehr nach Deutschland notwendig ? (Gelesen: 1.276 mal)
Rosenkohlhasser
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27.05.2015 um 20:46:32
 
Guten Abend liebe Forenmitglieder ,

ich hätte mal wieder eine Frage , viel mehr eigentlich meine Frau , eine gebürtige Marokkanerin mit Aufenthaltserlaubnis .
Wir fliegen jetzt am 08.06. ( mit Ryanair ) nach Marokko in Urlaub und am 23.07. wieder zurück .
Als Deutscher kann ich ja ohne Visum nach Marokko ein und auch wieder ausreisen im Zeitraum von 90 Tagen .
Meine Frau hat mich jetzt gefragt , ob sie denn für die Rückreise von Marokko nach Deutschland wieder ein Visum bräuchte - so wie bei ihrer erstmaligen Einreise damals im Januar 2014 zu unserer  Eheschließung .
Ich sagte ihr das sie kein Visum braucht da sie ja einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland und hier auch ihren Wohnsitz hat - trotzdem hat sie mich gebeten , hier mal sach - und fachkundige Experten zu fragen ...?

Kann mir jemand was dazu sagen ? Falls noch weitere Infos notwendig sind bitte fragen .
Vielen Dank im Voraus

Es grüßt der Rosenkohlhasser
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 27.05.2015 um 21:31:53
 
Hallo,

nein, sie benötigt für die Wiedereinreise kein neues Visum, weil sie, wie Du richtig erkannt hast, mit ihrer AE bereits einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.
Falls sie es Dir nicht glaubt: §4 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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grisu1000
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Antwort #2 - 27.05.2015 um 21:43:24
 
Rosenkohlhasser schrieb am 27.05.2015 um 20:46:32:
Ich sagte ihr das sie kein Visum braucht da sie ja einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland und hier auch ihren Wohnsitz hat - trotzdem hat sie mich gebeten , hier mal sach - und fachkundige Experten zu fragen ...?


...und auch nicht bei Rückreise nach Deutschland über einen anderen Schengenstaat. Sie kann von außerhalb in jedes Schengenland einreisen, da die AE Schengenfähig ist.
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Rosenkohlhasser
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Antwort #3 - 28.05.2015 um 12:06:45
 
vielen Dank  grisu1000 und T.P.2013 , jetzt ist auch für meine Frau 100% alles klar .

Grüße vom Rosenkohlhasser
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