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Ehe mit nigerianischem Flüchtling (Gelesen: 52.270 mal)
Aras
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Antwort #30 - 09.08.2016 um 17:51:28
 
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/BJNR226300008.html

Anlage 1 (zu § 11)
Datenfelder in den Personenstandsregistern

1399      Identität nicht nachgewiesen

Der Standesbeamte muss dann bei positivem Ausgang der UP die Folgebeurkundung streichen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mangrove
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 09.08.2016 um 18:02:14
 
Danke,

aber er sagte ja, die Identität
sei
ja nachgewiesen - wegen des Passes.

Aber wegen eventueller Pass
un
glaubwürdigkeit geht weder das eine (sein Name in der Geburtsurkunde des Kindes, weil Pass auf nigerianischer Geburtsurkunde basiert) noch das andere (Name in Registerauszug mit Zusatz "Identität nicht nachgewiesen", weil Pass ja Identität bestätigt).

Und dann sagte er noch etwas mit, dass falls etwas drinstünde (weiß jetzt aber peinlicherweise nicht mehr was), es nur vor Gericht nachträglich geändert werden kann.

Ich weiß nicht was ich machen soll, hatte schon hingeschrieben (und sprach das Thema dort das 3. Mal an). Der Standesbeamte ist sonst auch sehr entgegenkommend (wenn auch überlastet) - was soll ich tun.

Ich möchte verhindern, dass mein Mann (also rechtlich noch Verlobter) unverschuldet wieder in unschöne Situationen kommt, die letzten Jahre waren für ihn schon nicht einfach und es zehrt alles an den Nerven.

Besten Gruß,

Mangrove
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okatomy
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Antwort #32 - 09.08.2016 um 18:11:30
 
So kann er einfach nicht argumentieren, das ist rechtlich nicht abgedeckt.
Es bestehen ja bei Drittstaaten mit unsicherem Urkundenwesen grundsätzlich zweifel an den Urkunden also Pass und GU also bevor die UP nicht die korrektheit belegt muss der Eintrag auf Identität nicht nachgeweisen lauten.

Ich glaube der Standesbeamte will dir nicht unbedingt was böses aber scheint mit der Sache überfordert. Deshalb schriftlich Registerauszug beantragen und andernfalls schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Angabe der Rechtsgrundlage anfordern. Dann Fachaufsichtsbeschwerde oder gleich Rechtsmittel einlegen.
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Aras
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Antwort #33 - 09.08.2016 um 18:18:38
 
Ich würde mit dem Standesbeamten nicht unbedingt die Konfrontation suchen. Er kann ja ein formloses Schreiben (Auskunft) aufsetzen und erklären, dass die Erteilung der Geburtsurkunde mit korrekten Angaben zum Vater aufgrund der UP derzeit noch dauert, es sich aber beim anerkennenden Mann um Herr XY mit Reisepass mit der Nummer XXXXXXXX handelt.
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Mangrove
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Antwort #34 - 09.08.2016 um 18:36:35
 
Ja, das klingt gut. Ich mag bei ihm keine Konfrontation (und soweit es geht, auch nicht mit anderen), denn er gibt sich wirklich Mühe.

Danke und besten Gruß,

Mangrove
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Antwort #35 - 09.08.2016 um 18:53:26
 
Aras schrieb am 30.06.2016 um 23:04:53:
Es gibt eine Entscheidung von einen OLG( schlägt .ich jetzt nicht tot, welches und welches Aktenzeichen) wo nebenbei erklärt wird, dass die Kosten nicht vorgeschossen werden müssen. D.h. die Urkundenüberprüfung kann nicht von der Zahlung abhängig gemacht werden.


Ganz genau.

Mangrove schrieb am 09.08.2016 um 17:26:15:
Andererseits kann er aber mit dieser jetzt "nicht ungeklärten Identität" auch nicht in der Geburtsurkunde des Kindes stehen, weil dazu wieder seine Geburtsurkunde überprüft werden muss, die ja Basis dieses Passes ist...  


Wenn das Standesamt die Geburtsurkunde des Vaters - die er vorgelegt hat - einer Überprüfung unterziehen will, dann soll es das tun. Dann muss das Standesamt aber auch die Kosten tragen, denn das Standesamt ist von Amts wegen dazu verpflichtet, die Richtigkeit des Geburtsregisters sicherzustellen. Wenn die also meinen, da müsse was geprüft werden, dann ist das deren Sache und nicht eure. Zahlen müsst ihr gar nichts und schon gar nicht im Voraus. Sollten euch nachträglich irgendwelche Kosten aufgedrückt werden, dann könnt ihr dagegen vorgehen. Der Vorteil der Überprüfung ist, dass ihr mit der geprüften Geburtsurkunde dann auch in Deutschland heiraten könnt. Aber Dänemark bleibt auch eine Möglichkeit.

Edit:

Eure Pflichten bei der Geburtsanzeige sind, folgende "Nachweise" zu erbringen: eure eigenen Geburtsurkunden, Pässe und die Vaterschaftsanerkennung. Mehr müsst ihr nicht tun. Das sind die im Gesetz abschließend geregelten Anforderungen, die an die Eltern gestellt werden, die ja per Gesetz zur Anzeige der Geburt verpflichtet sind (§ 33 Personenstandsverordnung). Das Verhalten des Standesbeamten ist bizarr - wenn auch offenbar in solchen Fällen nicht unüblich, wie man hört. Das Kind muss sofort einen Pass bekommen (können) und der Vater eine Aufenthaltserlaubnis, die die Arbeitserlaubnis umfasst. Wenn die also noch was prüfen wollen, dann aber bitte ohne euch. Den Kinderpass und die AE für den Vater muss man dann eben einklagen, wenn die beim Standesamt das noch ein Jahr auf die lange Bank schieben und euch auch noch Geld dafür abnehmen wollen. Sowas sollte man sich nicht gefallen lassen. Ist auch ein schlechtes Beispiel für andere.
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« Zuletzt geändert: 09.08.2016 um 19:13:06 von cabrio »  
 
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Antwort #36 - 09.08.2016 um 19:27:25
 
Mangrove schrieb am 09.08.2016 um 18:36:35:
Ich mag bei ihm keine Konfrontation (und soweit es geht, auch nicht mit anderen), denn er gibt sich wirklich Mühe.


Bei Beamten ist nicht erforderlich, dass sie sich "Mühe geben". Sie haben ihre Arbeit zu erledigen. Wenn du auf die Konfrontation verzichten und dafür inkauf nehmen willst, dass dein Kind monate- bis jahrelang keinen Pass und sein Vater keine AE bekommt, dann lässt du den Standesbeamten mit dir Schlitten fahren. Der Vater hat seine Identität mit dem Pass nachgewiesen (das Standesamt behauptet ja nicht, der Pass sei gefälscht), und das reicht aus für die Ausstellung der Geburtsurkunde.

Du kannst auch gleich schriftlich einen Antrag auf einen Pass für das Kind stellen, und dein Mann stellt schriftlich den Antrag auf AE bei der Ausländerbehörde. Dann müssen die sich mit dem Standesamt rumschlagen und die Sache klären, weil sie eure Anträge nicht einfach schriftlich ablehnen können. Höchstwahrscheinlich zieht dann das Standesamt seine Anforderung auf Überprüfung der Geburtsurkunde zurück und ihr bekommt Pass und AE recht zügig.
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Mangrove
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Antwort #37 - 09.08.2016 um 21:28:05
 
cabrio schrieb am 09.08.2016 um 19:27:25:
Der Vater hat seine Identität mit dem Pass nachgewiesen (das Standesamt behauptet ja nicht, der Pass sei gefälscht), und das reicht aus für die Ausstellung der Geburtsurkunde.


Eben nicht - die Geburtsurkunde ist ebenso notwendig und nur an der scheiterts, diese muss überprüft werden.

(Aber für die Hochzeit in Deutschland wäre das ganze Urkundenüberprüfen von unserer Seite aus eh erforderlich oder?)
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Aras
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Antwort #38 - 09.08.2016 um 21:33:20
 
Eigentlich nicht, da der Reisepass auch eine Urkunde ist. Zeig doch mal die Stelle, wo geschrieben steht, dass man eine Geburtsurkunde braucht um seine Identität nachzuweisen bzw. um eine Geburt einzutragen.

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Antwort #39 - 09.08.2016 um 21:43:04
 
Aras schrieb am 09.08.2016 um 21:33:20:
Eigentlich nicht, da der Reisepass auch eine Urkunde is


Dann würde es bei Besitzern eines Reisepasses ja nie eine UP geben...was aber nicht so ist! Pässe sind in bestimmten Ländern für wenig Geld zu bekommen und manchmalnicht das Papier wert, worauf diese gedruckt werden. Deshalb gibt es ja in manchen Ländern die UP
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Antwort #40 - 09.08.2016 um 21:54:57
 
deerhunter schrieb am 09.08.2016 um 21:43:04:
Dann würde es bei Besitzern eines Reisepasses ja nie eine UP geben..


Man muss doch unterscheiden, zu welchem Zweck eine UP gemacht wird: Bei der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis geht es ja nicht nur um die Identität der Person, sondern vor allem um deren Heiratsfähigkeit, sprich Ledigkeit. Das gibt der Pass aber nicht her, und deshalb werden dann in manchen Ländern diese Umfragen gestartet, ob die Person verheiratet war. Die UP soll also Bigamie verhindern.

Bei der Ausstellung einer Geburtsurkunde für ein in D geborenes Kind spielt die Ledigkeit des Vaters nun aber überhaupt keine Rolle. Und seine Identität weist er durch seinen Pass nach. Dessen Echtheit wurde ja bislang auch von keiner deutschen Behörde bezweifelt. Für eine Prüfung von seiner Geburtsurkunde oder möglichen Vorehen ist hier also überhaupt kein Anlass. Er bleibt ja der Vater des Kindes.
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Antwort #41 - 09.08.2016 um 23:30:39
 
Aras schrieb am 09.08.2016 um 21:33:20:
Zeig doch mal die Stelle, wo geschrieben steht, dass man eine Geburtsurkunde braucht ... um eine Geburt einzutragen.

§ 33 PStV Nachweise bei Anzeige der Geburt http://www.buzer.de/gesetz/8471/index.htm
Zitat:
Wird die Geburt eines Kindes angezeigt, soll das Standesamt verlangen, dass ihm folgende Unterlagen vorgelegt werden:

1. bei miteinander verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,

2. bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen
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Antwort #42 - 09.08.2016 um 23:47:31
 
Ok, dann ist das natürlich berechtigt. mea culpa
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Antwort #43 - 09.08.2016 um 23:59:39
 
Aras schrieb am 09.08.2016 um 23:47:31:
Ok, dann ist das natürlich berechtigt. mea culpa

Was soll berechtigt sein? Die Überprüfung der Geburtsurkunde des Vaters? Nein. Den 33 PstV hatte ich oben auch schon angeführt. Die Geburtsurkunde muss als "Nachweis" bei der Geburtsanzeige vorgelegt werden - und der Pass. Der Pass weist die Identität des Vaters nach, es sei denn, er ist gefälscht - was aber niemand behauptet hat. Es besteht kein Anlass, die Geburtsurkunde des Vaters noch zusätzlich zu überprüfen und dadurch die Ausstellung der Geburtsurkunde für das deutsche Kind zu verzögern.
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Antwort #44 - 10.08.2016 um 08:20:59
 
cabrio schrieb am 09.08.2016 um 23:59:39:
Die Geburtsurkunde muss als "Nachweis" bei der Geburtsanzeige vorgelegt werden - und der Pass. Der Pass weist die Identität des Vaters nach, es sei denn, er ist gefälscht - was aber niemand behauptet hat. Es besteht kein Anlass, die Geburtsurkunde des Vaters noch zusätzlich zu überprüfen und dadurch die Ausstellung der Geburtsurkunde für das deutsche Kind zu verzögern. 


Da Nigeria ein "unsicheres" Urkundenwesen hat, ist eben der Pass (da nichts wert) allein nicht ausreichend...deshalb ist eine UP unumgänglich!
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