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Ehe mit nigerianischem Flüchtling (Gelesen: 51.852 mal)
deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 30.06.2016 um 21:09:20
 
1. Ohr müsstet eine Geburtsbescheinigung des Krankenhauses bekommen, aber keine GU
3. Überhaupt nicht, solange es keine UP gibt...oder eben er Asyl bekommt (eher unwarscheinlich)
4. Hat mit Vertrauen nichts zu tun...UP ist fast immer gefordert aus Nigeria
5. Ja, zahlen....sonst geht es nicht vorwärts! Und hoffen, dass seine Angaben richtig sind  Cool
6. Ja
7. Nein, einmal reicht i.d.R.
8. Richtig...also UP machen
9. 6 - 12 Monate
10. UP machen und dann AE beantragen
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Alacrity
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Antwort #16 - 30.06.2016 um 21:19:36
 
Ihr beantragt einen beglaubigten Registerauszug nach § 35 PStV zum gleichen Preis wie normale Geburtsurkunden bzw. kostenlos für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld etc. Damit bekommt ihr eigentlich alles für das Baby, nur keinen Ausweis.

AE kann der Vater auch versuchen zu beantragen. Es wäre schon komisch, wenn er mit dem Pass abgeschoben werden könnte, weil seine Identität dadurch ja feststeht, aber sein Kind keine GU bekommen könnte, weil durch den Pass alleine seine Identität nicht hinreichend belegt ist.
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Aras
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Antwort #17 - 30.06.2016 um 23:04:53
 
Es gibt eine Entscheidung von einen OLG( schlägt .ich jetzt nicht tot, welches und welches Aktenzeichen) wo nebenbei erklärt wird, dass die Kosten nicht vorgeschossen werden müssen. D.h. die Urkundenüberprüfung kann nicht von der Zahlung abhängig gemacht werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Girlyourdreams
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Antwort #18 - 01.07.2016 um 09:13:22
 
in Dänemark Heiraten klappt leider nicht da Flüchtlinge Deutschland nicht verlassen dürfen
auch wenn einen immer so viele raten in Dänemark zu Heiraten funktionieren tut es trotzdem nicht


wegen eurer Eheschließung müsst ihr beim zuständigen Standesamt nachfragen man bekommt dort eigentlich ein schreiben wo drauf steht was für die Eheschließung benötigt wird
und kleiner Tipp am rande ohne Reisepass darf man nicht Heiraten der normale Ausweis und der Asylausweis reicht dafür nicht aus ...
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Aras
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Antwort #19 - 01.07.2016 um 09:18:47
 
Sry aber der Nigerianer ist Asylbewerber und kein Flüchtling.
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trixie
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Antwort #20 - 01.07.2016 um 09:24:47
 
... was aber an der Unmöglichkeit in Dänemark zu heiraten, nichts ändert. Zwinkernd
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Girlyourdreams
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Antwort #21 - 01.07.2016 um 10:58:37
 
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Mangrove
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Antwort #22 - 02.07.2016 um 12:21:17
 
Vielen Dank.

Princessleonie12, die Links sind für Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht, beides hat er ja schon. Auch die Liste der Urkundenüberprüfung haben wir vom Standesamt erhalten.

Ich werde nun einen Registerauszug erhalten für Elterngeld usw., gleichzeitig starten wir die Urkundenüberprüfung, die laut Aussage der Standesbeamtin auch für die Heirat ausreichend sein wird (Kosten für eine Reise nach Dänemark und zurück wäre teurer, doch mal sehen ob sie sich hier entgegenkommend verhalten oder querstellen werden).

Danke Alacrity!

Leider müssen in meinem Fall die Kosten vorgeschossen werden, gut dass ich noch einen kleinen Dispo habe.

... Nun ist die Frage, ob die ABH (neben Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht) einen Registerauszug akzeptieren wird und eine AE nach § 28 I Nr. 3 erteilt...?


Besten Gruß,

Mangrove
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Mangrove
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Antwort #23 - 09.08.2016 um 16:07:09
 
Hallo,

die Pässe sind jetzt abgegeben worden.

Beim Standesamt fragten wir nun nach einem zumindest Registerauszug mit dem Namen des Vaters darin (wenn schon nicht in der Geburtsurkunde des Kindes), mit eben dem Zusatz, dass die Identität nicht geklärt sei.

Da aber ein Pass existiert, kann, laut Standesbeamten, sein Name nicht einmal als "X, mit ungeklärter Identität" im Registerauszug stehen, da "seine Identität durch den Pass ja geklärt sei" (andererseits nicht genug, um in eine Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden zu können, da der Pass ja auf der nigerianischen Geburtsurkunde basiert und diese gefälscht sein könnte).

Sein Name steht also auf keinem der Papiere für das Kind, welches aber für eine Aufenthaltserlaubnis §28 (Personensorge für deutsches Kind) laut AB notwendig sei.

Laut Standesamt wird er nach erfolgreicher Urkundenüberprüfung in der Geburtsurkunde stehen können, das kann in ca. 6 -12 Monaten sein (lang), wenn es gut läuft, die Überprüfung wurde bereits vorab bezahlt, alle Dokumente vorgelegt und sollte nun anlaufen (auf einen Startbescheid warten wir noch).

Problem: Gestern erhielt er ein Schreiben, dass er schon nächste Woche sein Haupt-Interview in München hat. Sollte der Asylantrag nun abgelehnt werden, bekommt er in der Zwischenzeit wegen der ganzen Geschichte des fehlenden Namens in der Geburtsurkunde des Kindes und sogar im Registerauszuges der Geburt nicht einmal eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis laut AB.

Was kann er tun, um trotz Vaterschaftserklärung und Sorgerechtserklärung nicht abgeschoben zu werden, falls der Asylantrag abgelehnt werden sollte? Er hängt ja dann sozusagen in der Luft?
(Und dazu kommt auch noch, dass angeblich sein Asylgesuch erlischt, wenn er einen Pass hat - worauf aber die AB so drängte?)


Besten Gruß und vielen Dank im Voraus,

Mangrove
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Antwort #24 - 09.08.2016 um 16:21:19
 
Ich würde balls to the wall gehen und den Asylantrag zurücknehmen. Vorher aber die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 bei der Ausländerbehörde beantragen. Alle Nachweise, die belegen dass derzeit die Vaterschaftsanerkennung aufgrund der Urkundenprüfung stockt aber eben angelaufen ist, in Kopie bei der ABH mit einreichen. Und dann abwarten.

Aber vielleicht haben die anderen Foristen einen anderen Weg.
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Antwort #25 - 09.08.2016 um 16:29:30
 
Also warum das Standesamt Ihn nicht wenigstens ins Geburtenregister schreibt mit Identität nicht nachgeweisen, das verstehe ich nicht.
Ich kenne da Fälle da wurde es genauso gemacht und man hat einen Registerauszug bekommen. (sogar ganz ohne Pass, nur aufgrund eigener Angaben)
Da sollte man nochmal ansetzen und versuchen diese Eintragung zu bekommen.

Abgeschoben werden kann er wohl nicht solange die Vermutung sehr Nahe steht dass er Vater eines deutschen Kindes ist.
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Antwort #26 - 09.08.2016 um 16:35:42
 
Da stimme ich dir zu. Da müssen beglaubigte Registerauszüge mit seinem Namen als Vater erteilt werden.
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Antwort #27 - 09.08.2016 um 17:26:15
 
Hallo,

danke für die Infos. Ja, ich hatte auf wenigstens einen Registerauszug wiederholt sehr bestanden mit seinem Namen darin. Der Standesbeamte sagte aber, er dürfe das nicht, da ja die Identität durch die Pässe klar sei (gäbe es keinen Pass, sähe das anders aus - hat also ganz schön Nachteile!) und er mache sich damit strafbar wenn er hineinschriebe "mit ungeklärter Identität". Andererseits kann er aber mit dieser jetzt "
nicht un
geklärten Identität" auch nicht in der Geburtsurkunde des Kindes stehen, weil dazu wieder seine Geburtsurkunde überprüft werden muss, die ja Basis dieses Passes ist...  unentschlossen

Besten Gruß,

Mangrove
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Antwort #28 - 09.08.2016 um 17:32:40
 
Soll er halt hinschreiben nicht nachgewiesen.

Hättest da seinen Chef verlagen sollen oder nach der Rechtsgrundlage fragen sollen, so wie er argumentiert ist das nicht haltbar.
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Antwort #29 - 09.08.2016 um 17:46:17
 
Stelle einen schriftlichen Antrag, denn dann muss das Standesamt dir schriftlich die Rechtsgrundlage der Ablehnung benennen.
Es ist schon sonderbar, dass jemand ohne Pass besser gestellt ist, als mit Pass bzw. jemand mit Pass wird genauso behandelt, als ob es keinen rechtlichen Vater gäbe.
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