Guten Abend,
unser Kind wurde nun geboren (leider nicht das zuvor), nun gibt es ein Problem:
Bevor ich überhaupt eine Geburtsurkunde bekomme, möchte - trotz gültigem Pass und Aufenthaltsgestattung meines Verlobten - das Standesamt eine Überprüfung seiner Originalgeburtsurkunde durchführen für 665 Euro und dem riesigen Aufwand an Wegbeschreibung usw.
Wie kann das sein?
1. Heißt das dass ich keinerlei Nachweis einer Geburt des Babies bekommen kann ...
2. ... (und somit kein Wohngeld [wie kann ich die Miete für Juli bezahlen?], kein Eltern- und Kindergeld und nach Ablauf des Mutterschutzes keine Hilfe vom Jobcenter)?
3. Und mit welchem Nachweis / Papier kann mein Verlobter dann überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung als Vater eines deutschen Kindes erhalten (Vaterschafts- und Sorgerechtserklärung vorhanden), wenn er nicht in der Geburtsurkunde steht bzw. ...
4. ... wenn es keinerlei Nachweis der Geburt unserer Tochter gibt (weil das Standesamt dem eigenen Jugendamt wohl nicht trauen kann?)
5. Was tun: Die 665 Euro zahlen - mit evtl. niemals einer Geburtsurkunde des Babies zu sehen [siehe Artikel über Diskriminierung von Nigerianern beim Standesamt hier, keine Geburtsurkunde nach 2 1/2 Jahren, keinerlei Registerauszug, nichts: (.taz.de/!5216691/)]?
6. Und falls doch alles einfach würde - kann man diesen Urkundenüberprüfungsprozess auch gleich mit der Heirat in Deutschland verbinden ...
7. ... oder würden dann nocheinmal 665 Euro fällig "für die restlichen Unterlagen"?
8. Die
ABH wird sicher einen Nachweis verlangen, dass das Kind geboren ist, Vaterschafts- und Sorgerechtserklärung werden nicht genug sein (?).
9. Wie lange würde es ungefähr dauern die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen (und mit dieser dann in Dänemark heiraten?)
10. Welche Lösung gibt es? Bin gerade durch den Wind

Besten Gruß und vielen Dank im Voraus!
Mangrove