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Wieder einreise nach Deutschland aber wie ??? (Gelesen: 3.831 mal)
Themen Beschreibung: Freiwilige Ausweisung
senbay
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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25.04.2015 um 01:04:42
 
Hallo Leute!

Freut mich erlich das ich so eine seite gefunden habe.

Möchte euch gerne mal was  fragen ich hoffe ihr könnt mir da irgenwie weiter helfen.
Also ich habe eine haft strafe von 5 jahre bekommen und davon 3 jahre 3 monate verbüst habe mich dan selber freiwilig abschieben lassen weil meine familie erlich psychisch kaput gegangen ist. seit dem jahr 2008 befinde ich mich in der Türkei. Besteht bei mir viliecht die möglich wieder einzureisen wenn ja was muss ich tuhen ich möchte zurück zu meiner familie ich bitte um hilfe.

İch bedanke mich İm Voraus.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 25.04.2015 um 11:51:32
 
senbay schrieb am 25.04.2015 um 01:04:42:
Besteht bei mir viliecht die möglich wieder einzureisen... 

Dann musst Du aber den Rest der Strafe noch absitzen.
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senbay
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 25.04.2015 um 12:43:40
 
İch bin erlich bereit meine strafe ab zu sitzen oder vom haft aus direkt ein antrag auf reststrafe auf bewahrung zu setzen nur ich weis nicht was ich alles dafür tuhen muss um zurück zu reisen
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 25.04.2015 um 13:26:44
 
Welchen AT hattest du damals? Was heißt Familie? Eltern oder eigene Frau & Kinder?
Dementsprechend musst du ein Visum beantragen und bei Bewilligung geht es in die JVA!
Kann aber alles eine Weile dauern
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senbay
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #4 - 25.04.2015 um 18:14:59
 
Also ich hatte unbefristetrn aufenhaltserlaubnis gehabt also meine eltern sind dort und meine frau auch
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 25.04.2015 um 18:41:48
 
Dann musst Du feststellen, ob Du noch eine Sperre hast (Selbstauskunft beim Ausländerzentralregister oder Anfrage bei Deiner Ausländerbehörde).

Dann beantragst Du ein FZF-Visum zu Deiner Frau. (Deine Eltern bringen nichts, seit Du volljährig bist). Deine Frau wird hier gefragt, ob sie einverstanden ist. Ist deine Frau deutsch? Oder ist sie türkisch, verdient aber genug für zwei?

Nach der Einreise wirst Du ins Gefängnis gebracht.
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senbay
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #6 - 25.04.2015 um 20:01:40
 
Also meine frau verdient gut dort also meine abschiebung war fristlose abschiebung und wenn ich für deutschland wieder eine einreise erlaubniss bekomme wie lange muss ich noch absitzen oder habe ich die möglichkeit irgendwie auch auf frein fuss zu kommen
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 25.04.2015 um 20:44:53
 
Wenn Du nach erfolgreichen Befristungs- und Visumsverfahren einreist, solltest Du auf den bestehenden Haftbefehl hinweisen und Dich zur JVA bringen lassen.
Dort stellst Du dann bei der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer einen Antrag nach § 57 StGB, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Dafür solltest Du einen türkischen Strafregisterauszug als Beleg der Straffreiheit in der Türkei, so es um ein Drogendelikt ging einen negativen Drogentest, so vorhanden türkische Arbeitsnachweise und evtl. deutsche Arbeitsplatzzusage bei Entlassung mitschicken.
Bis über den Antrag entschieden ist, können gut und gerne 4 Monate ins Land gehen, da zumeist noch ein Gutachten in Auftrag gegeben wird.
Für das Befristungsverfahren solltest Du ebenfalls einen Strafregisterauszug und so es um ein Drogendelikt ging auch den negativen Drogentest einreichen.
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senbay
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #8 - 25.04.2015 um 21:26:31
 
wie lange würde das ungefahr alles dauern bis ich einreisen darf wenn ich den antrag gestellt habe
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 26.04.2015 um 11:51:06
 
Das kommt darauf an, welche Unterlagen von Dir verlangt werden (z.B. Drogentest) und wie schnell Du bist, um diese zu besorgen und einzureichen. Das ist bei jedem Antragsteller anders. Es ist für mich schwer einzuschätzen, ob Du für all die Sachen zwei Monate oder acht Monate brauchst.

Die Botschaft braucht vermutlich zwei bis drei Monate, die ist aber immer schneller als die Antragsteller.

Zum Beispiel: Hast Du schon die Anfrage wegen der Sperre losgeschickt? Oder zögerst Du noch und willst das erst später losschicken?
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