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Visumfrei einreisen vor Beginn des Studienvisums (Gelesen: 3.212 mal)
timtim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.03.2015 um 19:19:29
 
Hallo liebes Forum,

ich habe folgende Frage: Ein Mexikaner verfügt bereits über ein Studentenvisum (kein Bewerbervisum oder Visum für studienvorbereitende Zwecke) für Deutschland. Der eingetragene Beginn ist der 1.8.

Kann er zwecks Wohnungssuche u.Ä. bereits vor dem 1.8. (bis zu 90 Tage) visumfrei einreisen? Wäre es problematisch, dass sein Visum dann vermutlich keinen Einreisestempel bekommt, weil es im Zeitpunkt der Einreise noch nicht gültig ist?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Petersburger
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Antwort #1 - 26.03.2015 um 19:34:29
 
Ja, er kann einreisen, wenn er wieder ausreisen will.

Die Ausreise ist zwingend erforderlich, wenn eine Einreise zum Daueraufenthalt visumfrei nicht zulässig ist.

Die Einreise zum Daueraufenthalt darf erst nach Beginn der Visumgültigkeit erfolgen.

Ausreise meint hier: Aus den Schengenstaaten. Das ist beispielsweise auf dem Landweg nach Andorra möglich.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Muleta
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Antwort #2 - 26.03.2015 um 19:51:36
 
Petersburger schrieb am 26.03.2015 um 19:34:29:
Ja, er kann einreisen, wenn er wieder ausreisen will.


wobei es da bei der Glaubhaftmachung bei einer Einreisekontrolle aber schon schwierig werden kann... (auch wenn Andorra auf dem Landweg erreichbar ist).
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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grisu1000
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Antwort #3 - 26.03.2015 um 19:55:19
 
Petersburger schrieb am 26.03.2015 um 19:34:29:
Ausreise meint hier: Aus den Schengenstaaten. Das ist beispielsweise auf dem Landweg nach Andorra möglich. 


oder dann ein Wochenende kurz nach dem 01.08 in London verbringen
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timtim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.03.2015 um 09:26:22
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Ich hätte noch eine Rückfrage: Was ist mit "Glaubhaftmachung bei der Einreise" gemeint und warum ist dies abhängig davon, dass Andorra auf dem Landweg erreichbar ist?

Ich nehme mal an, dass er bei der ersten Einreise nach Deutschland glaubhaft machen muss, dass er innerhalb von 90 Tagen wieder ausreist. Wäre denn ein geplantes Wochenende in Londen (bestenfalls schon mit gekauften Flugtickets) ein zulässiger Nachweis der geplanten Ausreise? Oder will man hier eine Rückreise nach Mexiko sehen?

Viele Grüße!
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Aras
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Antwort #5 - 27.03.2015 um 09:31:01
 
Woher will der Grenzer wissen, ob er nur 1 Woche da ist oder er die vollen 90 Tage auskosten will?  22

timtim schrieb am 27.03.2015 um 09:26:22:
Ich nehme mal an, dass er bei der ersten Einreise nach Deutschland glaubhaft machen muss, dass er innerhalb von 90 Tagen wieder ausreist. Wäre denn ein geplantes Wochenende in Londen (bestenfalls schon mit gekauften Flugtickets) ein zulässiger Nachweis der geplanten Ausreise? 

Ganz genau.

Zitat:
Oder will man hier eine Rückreise nach Mexiko sehen?

Nein. England reicht aus. Hauptsache nicht Schengen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.03.2015 um 10:14:22
 
ich werfe hier mal Ziff. 6.1.8.3 AVwV in den Raum. Dieser Abschnitt der VwV erlaubt eben solche Einreise sogar ohne vorherige Ausreise (auch wenn es gewisse Vorbehalte gibt , s. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1364973973).
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Antwort #7 - 27.03.2015 um 10:40:24
 
Aras schrieb am 27.03.2015 um 09:31:01:
Woher will der Grenzer wissen, ob er nur 1 Woche da ist oder er die vollen 90 Tage auskosten will?


indem er fragt?
(was durchaus nicht unüblich ist )
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #8 - 27.03.2015 um 15:28:57
 
Dann schnell noch ein paar Dinge:

Das vorhandene nationale Visum im Paß ist für den Grenzer ein deutlicher Hinweis, daß ein Daueraufenthalt nicht ausgeschlossen ist und provoziert eine entsprechende Nachfrage.

Die AVwV bindet die Behörde. Aber nur die deutsche.
Solange nicht klar ist, daß die Einreise zwingend über einen deutschen Flughafen erfolgt, ist die AVwV völlig bedeutungslos.

Und was auch hier immer wieder zu lesen ist - noch nicht mal die deutsche Justiz ist an die AVwV gebunden.

Daher auch meine Antwort, bei deren Beachtung hundertprozentige Rechtssicherheit eintritt.
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