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Re: Straftaten , familienzusammenführung (Gelesen: 13.068 mal)
Themen Beschreibung: Ausweisung,Wiedereinreise FZF, Reststrafe
Arse
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 24.03.2015 um 14:16:54
 
super Vinzent2m, danke für deine Tipps
Ihr habt mir wirklich durch die Tipps geholfen und Danke natürlich auch an die anderen, die ihren Senf dazu gegeben haben Zwinkernd
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Neugieriger
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 24.03.2015 um 15:35:17
 
Vinzent2m schrieb am 24.03.2015 um 13:45:15:
Nein! Ein normales unterschriebenes Schreiben mit dem Satz "hiermit beantrage ich die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 57 (1) StGB" unter Angabe des Aktenzeichens und der bereits erwähnten Unterlagen reicht aus.

Dann solltest Du das Einreisedatum mitteilen und das diese legal im Rahmen eines Visums zur FZF erfolgt.
Ich würde so einen Antrag allerdings nicht viel früher als 2 Wochen vor der Einreise stellen.


Das reicht totsicher nicht aus! Solche Anträge sind zu begründen und müssen Ausführungen zur Sozialprognose enthalten! Was meinst denn Du, warum Juristen studieren müssen?!
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Vinzent2m
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Antwort #17 - 24.03.2015 um 15:47:55
 
Nun, wenn Du meinst!
Ich arbeite seit 14 Jahren hinter Gittern und ausschließlich mit ausländischen Inhaftierten.
Für die bloße Antragsstellung ist dies i. d. R. vollkommen ausreichend, damit der Vorgang angestoßen wird. Ich habe damit zumindest keine negativen Erfahrungen gemacht.
Außerdem schrieb ich, das die erwähnten Unterlagen (Registerauszug + Arbeitsbescheinigungen) beigefügt werden sollen.
Außerdem muß die JVA sowieso noch eine Stellungnahme abgeben, und wird diesbezüglich mit ihm sprechen und alle seine Informationen können dann mit einfließen.
Und dann gibt es ja auch noch die Anhörung bei der StVK.
Also ich bleibe bei meiner Einschätzung.
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #18 - 24.03.2015 um 18:00:46
 
Neugieriger schrieb am 24.03.2015 um 15:35:17:
Was meinst denn Du, warum Juristen studieren müssen?!


Was meinst Du denn, warum wir eine NUB haben?


Ich erhöhe die  ... von gestern auf ...
und verordne Dir einen Boardurlaub von 4 Wochen.

Bei Dir ist jedes weitere Wort zuviel ......
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Arse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 17.06.2015 um 16:35:01
 
Ich hatte eine Antrag um die Reststrafe auf Bewährung an die Staatsanwaltschaft gestellt das wurde samt Akten sowie Stellungnahme an die Strafvollstreckungskammer gesendet
Außerdem wurde auch eine Stellungnahme vom JVA eingenommen.
Seit mehr als 2 Monaten warte ich auf Entscheid.
Jetzt hatte ich eine Anwalt eingestellt.
Jetzt meint der Richter das er viel zu tun hat und macht einfach Urlaub und dass er erst nächste Jahr diesen Antrag bearbeiten würde.
Brauche Hilfe wie ich die Sache beschleunigen könnte ?  weinend weinend
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
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Antwort #20 - 17.06.2015 um 18:20:06
 
Wo befindest Du Dich den aktuell? In der JVA und jemand anderes hat für Dich den Thread weitergeschrieben oder bist Du noch im Ausland und Du hast den Antrag von dort geschickt.
Hast Du den ausländischen Strafregisterauszug und Arbeitsbescheinigungen mitgeschickt.
Da ja 2/3 bereits vollstreckt wurde, erscheint es mir sehr merkwürdig, dass der Richter jetzt 6 Monate nichts machen will.
So einen Sachstand habe ich in den 14 Jahren meiner Berufstätigkeit noch nicht erlebt.
Wenn das wirklich so ist, sollte der Anwalt mal genauer nachfragen.
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Arse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #21 - 17.06.2015 um 18:51:17
 
Ich befinde mich weiterhin im Ausland und habe den Antrag mit allen Unterlagen auch übersetzt verschickt
Meine ehefrau ist schwanger und unser kind kommt laut Mutterpass am 23.07 zur Welt. Anderseits macht die Botschaft druck das ich mein Flugticket buchen soll, den nach Zusage vom Ausländeramt soll die Frist nicht länger als 3 Monate dauern sonst muss ich alles von vorne beantragen.
Der Richter war vor zwei Wochen krank meine Antrag wurde an die Vertreter weiter geleitet doch der wollte es nicht bearbeiten und sendete es wiederum an den zuständigen Richter. Ein sehr komischer Fall würde ich mal so sagen oder habe ich nur Pech jetzt fährt der Richter im Urlaub sagt, dass er erst ungefähr ab Januar ihren Fall bearbeiten werde. Meine Anwalt versucht jetzt am Montag über die Vertretung was zu machen

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« Zuletzt geändert: 17.06.2015 um 19:05:18 von Arse »  
 
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reinhard
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Antwort #22 - 17.06.2015 um 19:02:19
 
Wirklich beschleunigen kannst Du es, wenn Du in Deutschland bist. Dann handelt es sich um die Entscheidung in einer "Haftsache".

Aber Du musst entscheiden, ob Du das willst.
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Arse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #23 - 17.06.2015 um 19:18:57
 
Sorry Vinzent2m ich habe zwar eine strafregisterauszug übersetzt gesendet jedoch aber kein Arbeitsbescheinigung. Arbeit wäre für mich kein Problem den ich würde in Deutschland in der Reisebüros eine Arbeit finden oder bei Bruder im Friseursalon könnte ich eingestellt werden.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 17.06.2015 um 19:58:26
 
Es geht um türkische Arbeitsbescheinigungen und nicht um zukünftige deutsche Arbeitsmöglichkeiten. Man will ja sehen, dass du in der Lage bist durch ehrliche Arbeit deinen Lebensunterhalt zu sichern. Bzw. zumindest den Willen hast, ehrlich zu arbeiten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Arse
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Antwort #25 - 17.06.2015 um 20:25:33
 
Achso das habe ich denen samt alle Zertifikate mitgeschickt
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Vinzent2m
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Antwort #26 - 17.06.2015 um 22:48:52
 
Eine Jugendstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten ist schon eine sehr hohe Verurteilung.
Da eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung ohne Einholen eines Gutachten hinzubekommen, halte ich für eher schwierig.
Von daher hatte ich für eine baldige Einreise, sobald diese legal möglich ist, plädiert.
Die persönliche Präsenz im Anhörungsverfahren bei der StVK sollte nicht unterschätzt werden.
Aber vielleicht klappt es ja auch so.
Solltest Du deutsche Arbeitsplatzzusagen besorgen können, so würde es durchaus Sinn machen, diese nachzureichen.
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Arse
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Antwort #27 - 18.06.2015 um 10:12:19
 
Vor meine Ausweisung wurde so ein Gutachten meines Wissens schon eingeholt.
Das Problem ist jetzt, wenn der Richter es doch wollte hätte er ja meinen Antrag einfach ablehnen können und die Begründung zB Anhörung oder Gutachten.
Jetzt wenn ich Anreise und der Richter jetzt schon für mich keine Zeit hat muss ich trotzdem 6-8 Monaten auf eine vorzeitige Entlassung bangen, obwohl ich jetzt schon rechtlich gesehen 2/3 abgesessen habe.
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Vinzent2m
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Antwort #28 - 18.06.2015 um 14:58:17
 
Arse schrieb am 18.06.2015 um 10:12:19:
und der Richter jetzt schon für mich keine Zeit hat muss ich trotzdem 6-8 Monaten auf eine vorzeitige Entlassung bangen

Wie bereits gesagt, dass ein Richter so einen Antrag einfach währen 6-8 Monaten einfach liegen läßt, ohne irgendetwas zu tun, habe ich während meiner Berufstätigkeit bisher nicht erlebt.
Neben dem bereits erwähnten Vorteil der persönlichen Präsenz bei der Anhörung vor der StVK, besteht ein weiterer Vorteil darin, dass die JVA sich für die Stellungnahme nicht nur auf die alte Akte stützen muss, sondern sich einen persönlichen Eindruck z. B. von einer Nachreife machen kann.
Aber ich denke, es läuft jetzt so wie es läuft und der Anwalt sollte nach Aktenstudium den Kontakt zum Richter suchen.
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Arse
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Antwort #29 - 18.06.2015 um 15:29:53
 
So ich werde jetzt in zwei Wochen anreisen und mich verhaften und einfach alles auf mich zukommen lassen.
Lieber Vinzent2m du hast ja Ahnung in der JVA muss ich irgendetwas noch mal beantragen, läuft das alles über den vorherigen Antrag oder muss ich was anderes mAchen
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