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Re: Straftaten , familienzusammenführung (Gelesen: 13.177 mal)
Themen Beschreibung: Ausweisung,Wiedereinreise FZF, Reststrafe
Vinzent2m
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Antwort #30 - 18.06.2015 um 15:59:33
 
Dein Anwalt müsste das Aktenzeichen der StVK kennen. Dies und eine Kopie des Antrags und der Unterlagen dürften ausreichen.
Alles weitere kannst Du dann mit dem Sozialdienst beim Zugangsgespräch klären.
In welchem Bundesland warst Du damals inhaftiert?
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Arse
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Antwort #31 - 18.06.2015 um 16:13:20
 
Bundesland Hessen war es
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Vinzent2m
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Antwort #32 - 18.06.2015 um 16:48:13
 
da es bei mittellosen Inhaftierten je nach Ankunftsdatum einige Zeit dauern kann, bis das erste Taschengeld für den Einkauf ausgezahlt wird, empfiehlt es sich etwas Bargeld mitzubringen.
Neben der Antragskopie- und denen der eingereichten Unterlagen, wäre eine Kopie des Befristungsentscheids und des Visums hilfreich dabei zu haben.
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Arse
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Antwort #33 - 18.06.2015 um 19:17:31
 
Super ich danke dir Vizent2m für die hilfreiche Infos sowie Tipps.
Ich werde mich auf jedenfall noch mal melden. Zwinkernd
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