Herzlichen Dank erst mal für eure Antworten! Ich werde mich auf jeden Fall ans Auswärtige Amt wenden, vielleicht gibt es ja dann tatsächlich noch eine schnelle Lösung dieses Problems.
deerhunter schrieb am 08.02.2015 um 20:13:06:Letztendlich ist es Euer eigenes Problem, wenn Ihr Euch zu spät um einen Termin bemüht! Hier hätte man sich entsprechend infprmieren und kümmern müssen...Ich sehe da keine Chance
Auf der Seite des Konsulats steht
"Die Wartezeit für Visa zur Familienzusammenführung beträgt derzeit aufgrund hoher Nachfrage bei allen Visastellen mehrere Monate"
Das Ärgerliche ist nur, dass dein Zitat erst seit Mitte Januar diesen Jahres auf der Seite des Istanbulers Konsulat zu lesen ist, und das (meine Vermutung) auch nur aufgrund der Tatsache, dass die Homepages sämtlicher deutscher Vetretungen in der Türkei auf einer Seite gebündelt wurden.
Bis Ende letzten Jahres stand nur auf den Seiten der Botschaft von Ankara und beim Konsulat in Izmir, dass es längere Wartezeiten für Visa gibt. Außerdem war zum November eine Stelle für einen Mitarbeiter in der Visastelle in Istanbul ausgeschrieben.
Meine, wie sich nun im Nachhinein herausstellt, falsche Schlussfolgerung war, dass Istanbul anscheinend mit dem Ansturm besser als die anderen Vertretungen zurechtkommt, denn sonst hätten sie ja etwas auf ihrer Homepage verlauten lassen und wenn sie sogar noch einen neuen Mitarbeiter einstellen würden, würden sie die Visaanträge noch schneller bearbeiten können..
Hinzukommt, dass wir gar nicht gewusst hätten, welches Datum wir für einen Termin zur Beantragung des Visums hätten wählen sollen. Mit einer Antwort des OLGs war frühestens im Januar zu rechnen und wir wussten nicht, ob sie einer Eheschließung überhaupt zustimmen würden, da wir keine Legalisation der syrischen Personenstandsurkunde vorweisen konnten und deswegen vielleicht noch andere Dokumente hätten nachreichen müssen, deren Besorgung zumindest einige Wochen gedauert hätte, falls wir sie überhaupt hätten beschaffen können.
(Mein Freund war trotzdem vorsichtshalber im idata-Büro im Oktober, aber da wollte man ihm nur einen Antrag für ein Schengenvisum geben. Da wir den ja nicht brauchten, er mit der Agentur auch nicht in der Landessprache diskutieren kann und aus den oben genannten Gründen, habe ich nicht versucht, ihn zeitnah noch mal dort hinzuschicken.)
gizmo77 schrieb am 08.02.2015 um 22:06:44:Und die Befreiung von der Beibringung des
EFZ ist eben nur ein halbes Jahr gültig [...]. Vor allem wegen dieser Frist habe ich dann auchmeinen Gatten in seinem Heimatland geehelicht, aber das ist bei der Konstellation wohl eher nicht möglich.
Ja, heiraten in Syrien ist ausgeschlossen. Vielleicht ginge es in der Türkei. Falls man die Befreiung der Beibringung des
EFZ in ein internationales Ehefähigkeitszeugnis umwandeln könnte, hätte ich zumindest alle Dokumente, die von mir beim türkischen Standesamt benötigt würden, aber er bräuchte theoretisch auch ein internationales
EFZ, oder ein Äquivalent. Wir können beide auch nicht genügend Türkisch, um den dortigen Behörden klar zu machen, wieso wir nicht in der Lage sind, alle geforderten Unterlagen zu beschaffen. Deswegen erschien uns eine Eheschließung in Deutschland als leichter