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Hochzeitstermin droht zu platzen (Gelesen: 3.210 mal)
Themen Beschreibung: Terminvergabe im Istanbuler Konsulat für Syrer
globalia
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeitstermin droht zu platzen
08.02.2015 um 15:27:00
 
schönen guten Tag euch allen,

dank des Lesens in diesem sehr hilfreichen Forum haben wir es geschafft, dass mein syrischer Verlobter und ich (Deutsche) einen Hochzeitstermin für Mitte Juni beim Standesamt erhalten haben. Die Anmeldung der Eheschließung (Beibringung von der Befreiung des EFZ) ist noch bis Ende Juni gültig.

Da auf den Internetseiten des Istanbuler Konsulats, wo er das Visum zur Eheschließung beantragen muss, mit keiner Silbe darauf hingewiesen wurde, wie groß der Zeitraum zwischen Terminbeantragung und dem dann vergebenen Termin ist, haben wir uns erst intensiv um einen Termin beim Konsulat bemüht, nachdem wir erfahren hatten, dass das OLG der Eheschließung zustimmt.

Wir bekamen also Mitte Januar einen Termin im Konsulat für Ende Juli. Das heißt, wir würden den Antrag für eine Eheschließung einreichen, die wir dann gar nicht mehr durchführen könnten.

Nach einem Anruf beim Konsulat haben wir in einem Fax mit Begründung, wieso wir einen früheren Termin brauchen (Ablauf Gültigkeit Beibringung EFZ, Schwierigkeit der erneuten Dokumentenbeschaffung für Syrer), um einen anderen Termin gebeten. Theoretisch sollte mein Verlobter daraufhin vom Konsulat benachrichtigt werden. Da 2 Wochen nichts passierte, rief ich noch mal an. Nun hieß es, das Konsulat sei für eine Terminvergabe nicht zuständig, ich solle mich an idata wenden. Auf meine Nachfrage, ob wir den Hochzeitstermin dann einhalten könnten, wurde gesagt, das sei möglich. Also habe ich bei idata angerufen. Ergebnis: Termin beim Konsulat im Oktober (!) und ich könne ja dem Konsulat eine mail schreiben, dass der Termin zu spät sei. idata könne nichts machen, da die Terminvergaben nach Vorgabe des Konsulats erfolge.

Wir sind also wieder da, wo wir vor 3 Wochen schon einmal waren und ich fürchte, dass wir ergebnislos zwischen idata und Konsulat aufgerieben werden, da sich keiner zuständig fühlt.

Welche Schritte können wir jetzt einleiten, abgesehen vom nochmaligen Schreiben einer mail ans Konsulat und einem Anruf beim Bürgerservice des AA und wie sollten wir am besten argumentieren?

(Zusätzlich zu diesem Problem läuft auch der Pass meines Freundes demnächst ab, und ob er noch mal verlängert wird, ist fraglich.)

Wir wissen nicht mehr wirklich weiter und sind für jede Hilfe dankbar!

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Eins
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Eins, Zimbabwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.02.2015 um 15:31:36
 
globalia schrieb am 08.02.2015 um 15:27:00:
Welche Schritte können wir jetzt einleiten, abgesehen vom nochmaligen Schreiben einer mail ans Konsulat und einem Anruf beim Bürgerservice des AA und wie sollten wir am besten argumentieren?


Genau das solltet ihr tun. Ihr solltet das ganze eskalieren an den Botschafter / Visaleitung, da mit dem First Level Kontakt (oftmals auch Einheimische) ein solches Problem nicht zu lösen ist. Wenn der Kontakt mit Verantwortlichen oder deutschen Angestellten der Botschaft hergestellt ist sollte hierfür relativ problemos eine Lösung gefunden werden können - besonders wenn ihr entsprechend die ganzen Dokumente vorweisen könnt. "Vorne" im Kundenkontakt sitzen eben oftmals nur einfache MA, die Arbeitsanweisungen befolgen und nicht "nach rechts oder links" gucken auf der Suche nach einer Lösung.
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Obst88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.02.2015 um 15:35:06
 
globalia schrieb am 08.02.2015 um 15:27:00:
Zusätzlich zu diesem Problem läuft auch der Pass meines Freundes demnächst ab, und ob er noch mal verlängert wird, ist fraglich.


Seinen Pass muss er aber sowieso verlängern, den braucht er dann ja auch wenn er in Deutschland bleiben will.
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 08.02.2015 um 20:13:06
 
Letztendlich ist es Euer eigenes Problem, wenn Ihr Euch zu spät um einen Termin bemüht! Hier hätte man sich entsprechend infprmieren und kümmern müssen...Ich sehe da keine Chance
Auf der Seite des Konsulats steht
"Die Wartezeit für Visa zur Familienzusammenführung beträgt derzeit aufgrund hoher Nachfrage bei allen Visastellen mehrere Monate"
http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/02-visa/02-langfristige-visa/t...

und der Pass muss eh verlängert werden, das ist auch keine Ausrede  Cool
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.02.2015 um 21:24:59
 
deerhunter schrieb am 08.02.2015 um 20:13:06:
Letztendlich ist es Euer eigenes Problem, wenn Ihr Euch zu spät um einen Termin bemüht!


6 Monate für einen Termin, damit wird für den Antragsteller eine Eheschlißung in DEU faktisch unmöglch gemacht. Schreibt eine E-Mail an den Bürgerservice des AA und erwähnt die die Nicht-Kooperation des Konsulatspersonals und des vom AA beauftragten Agentur.
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gizmo77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 08.02.2015 um 22:06:44
 
Vielleicht ist der Beitrag unnötig, aber ich finde es auch etwas zu viel verlangt, einen Termin für die Beantragung des Visums zu vereinbaren, BEVOR man alles "in trockenen Tüchern hat". Und die Befreiung von der Beibringung des EFZ ist eben nur ein halbes Jahr gültig (abgesehen von A1, was oft zeitgleich läuft und bei dem ja auch nicht vorherzusagen ist, ob das nun im ersten Anlauf bestanden wird). Vor allem wegen dieser Frist habe ich dann auch  meinen Gatten in seinem Heimatland geehelicht, aber das ist bei der Konstellation wohl eher nicht möglich.
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globalia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 09.02.2015 um 00:18:40
 
Herzlichen Dank erst mal für eure Antworten! Ich werde mich auf jeden Fall ans Auswärtige Amt wenden, vielleicht gibt es ja dann tatsächlich noch eine schnelle Lösung dieses Problems.


deerhunter schrieb am 08.02.2015 um 20:13:06:
Letztendlich ist es Euer eigenes Problem, wenn Ihr Euch zu spät um einen Termin bemüht! Hier hätte man sich entsprechend infprmieren und kümmern müssen...Ich sehe da keine Chance
Auf der Seite des Konsulats steht
"Die Wartezeit für Visa zur Familienzusammenführung beträgt derzeit aufgrund hoher Nachfrage bei allen Visastellen mehrere Monate"


Das Ärgerliche ist nur, dass dein Zitat erst seit Mitte Januar diesen Jahres auf der Seite des Istanbulers Konsulat zu lesen ist, und das (meine Vermutung) auch nur aufgrund der Tatsache, dass die Homepages sämtlicher deutscher Vetretungen in der Türkei auf einer Seite gebündelt wurden.

Bis Ende letzten Jahres stand nur auf den Seiten der Botschaft von Ankara und beim Konsulat in Izmir, dass es längere Wartezeiten für Visa gibt. Außerdem war zum November eine Stelle für einen Mitarbeiter in der Visastelle in Istanbul ausgeschrieben.
Meine, wie sich nun im Nachhinein herausstellt, falsche Schlussfolgerung war, dass Istanbul anscheinend mit dem Ansturm besser als die anderen Vertretungen zurechtkommt, denn sonst hätten sie ja etwas auf ihrer Homepage verlauten lassen und wenn sie sogar noch einen neuen Mitarbeiter einstellen würden, würden sie die Visaanträge noch schneller bearbeiten können..

Hinzukommt, dass wir gar nicht gewusst hätten, welches Datum wir für einen Termin zur Beantragung des Visums hätten wählen sollen. Mit einer Antwort des OLGs war frühestens im Januar zu rechnen und wir wussten nicht, ob sie einer Eheschließung überhaupt zustimmen würden, da wir keine Legalisation der syrischen Personenstandsurkunde vorweisen konnten und deswegen vielleicht noch andere Dokumente hätten nachreichen müssen, deren Besorgung zumindest einige Wochen gedauert hätte, falls wir sie überhaupt hätten beschaffen können.

(Mein Freund war trotzdem vorsichtshalber im idata-Büro im Oktober, aber da wollte man ihm nur  einen Antrag für ein Schengenvisum geben. Da wir den ja nicht brauchten, er mit der Agentur auch nicht in der Landessprache diskutieren kann und aus den oben genannten Gründen, habe ich nicht versucht, ihn zeitnah noch mal dort hinzuschicken.)

gizmo77 schrieb am 08.02.2015 um 22:06:44:
Und die Befreiung von der Beibringung des EFZ ist eben nur ein halbes Jahr gültig [...]. Vor allem wegen dieser Frist habe ich dann auchmeinen Gatten in seinem Heimatland geehelicht, aber das ist bei der Konstellation wohl eher nicht möglich. 


Ja, heiraten in Syrien ist ausgeschlossen. Vielleicht ginge es in der Türkei. Falls man die Befreiung der Beibringung des EFZ in ein internationales Ehefähigkeitszeugnis umwandeln könnte, hätte ich zumindest alle Dokumente, die von mir beim türkischen Standesamt benötigt würden, aber er bräuchte theoretisch auch ein internationales EFZ, oder ein Äquivalent. Wir können beide auch nicht genügend Türkisch, um den dortigen Behörden klar zu machen, wieso wir nicht in der Lage sind, alle geforderten Unterlagen zu beschaffen. Deswegen erschien uns eine Eheschließung in Deutschland als leichter Zwinkernd
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tiggger
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Antwort #7 - 09.02.2015 um 13:36:31
 
waere es möglich in der Zwischenzeit eine neue Befreiung für das EFZ zu beantragen (um dann mit einer gültigen beim Visumstermin und Hochzeit zu erscheinen?)
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Antwort #8 - 10.02.2015 um 20:15:40
 
tiggger schrieb am 09.02.2015 um 13:36:31:
waere es möglich in der Zwischenzeit eine neue Befreiung für das EFZ zu beantragen (um dann mit einer gültigen beim Visumstermin und Hochzeit zu erscheinen?) 


Das weiß ich (noch) nicht. Nachdem der Bürgerservice des AA jetzt geantwortet hat, brauchen wir aber wohl erst mal ein paar Tage, um uns neu zu sortieren.

Ich poste hier einfach mal dessen Antwort.:

"IDATA hat die Terminvergabe für langfristige Visa übernommen. Die Termine
werden vom Callcenter unter 444VIZE (0090-4448493) vergeben. Die Wartezeit für
Visa zur Familienzusammenführung beträgt derzeit aufgrund hoher Nachfrage bei
allen Visastellen mehrere Monate.

Im Zusammenhang mit den Krisensituationen in Syrien und im Irak stehen einige
Visastellen vor großen Herausforderungen. Neben der Botschaft Beirut tragen
die Vertretungen in der Türkei die Hauptlast der begleitenden Visumverfahren
für die Flüchtlingsprogramme des Bundes und der Länder sowie des
Familiennachzugs zu den in Deutschland aufgenommenen Flüchtlingen. Dadurch
werden die Kapazitäten in den Visastellen zusätzlich zum regulären,
zunehmenden Antragsaufkommen beansprucht. Zur Ausweitung der Kapazitäten
wurden organisatorische Maßnahmen ergriffen und die Visastellen personell
aufgestockt; weitere Personalaufstockungen sind vorgesehen. Zudem gibt es auch
in Visumbereich saisonale Spitzennachfragen. Auch deshalb lassen sich
Kapazitätsengpässe nicht immer vermeiden."



Die aktuelle Wartezeit auf einen Termin zur Visabeantragung für die Familienzusammenführung beträgt nach meiner Information für syrische zukünftige Antragsteller beim Istanbuler Generalkonsulat im Moment ungefähr 8 Monate.

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grisu1000
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Antwort #9 - 10.02.2015 um 21:23:02
 
globalia schrieb am 10.02.2015 um 20:15:40:
syrische zukünftige Antragsteller beim Istanbuler Generalkonsulat im Moment ungefähr 8 Monate. 


Du hat drei Möglichkeiten:
1) du nimmst es hin. Redest ggf. mit den Standeamt oder OLG wegen der Verlängerung der Befreiung zum Ehefähigkeitszeugnis.

2) ihr schließt die Ehe im Ausland. Damt werdet ihr aber dann 8 Monate auf den Termin zum FZF-Visa warten müssen.

3)Dein Zukünftiger lässt sich einen Termin geben, legt schriftlich Beschwerde bei 8 Monaten Wartezeit beim AA ein. Dabei beantragt er einen Bescheid mit Rechtsbehelf. Sollte dieser kommen oder 3 Monate nichts passieren klagt er beim VG Berlin auf Erteilung eines Visum. Begründung es ist nicht zumutbar 8 Monate auf einen Termin zu warten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, vor allem weil die Befreiuung zum Ehefähigkeitszeugnis nur 6 Monate gilt. Zeitbedarf mehrer Monate, ob das VG dem folgt ist natürich ungewiss. ggf. sollte man einen Anwalt einschalten.
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