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Venezolanerin mit Deutschem Pass will nach Deutschland mit Familie (Gelesen: 2.674 mal)
micky70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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09.02.2015 um 21:17:32
 
Hallo zusammen,

Ich bin hier auf Euer Forum durch Zufall geraten aber es scheint hier einige Leute zu geben die sich wirklich auskennen Smiley Respekt !

Ich habe eine Venezolanische Freundin die durch Ihren Stiefvater einen Deutschen Pass erhalten hat. Durch die schwierige Situation in Venezuela möchte sie nun zuerst alleine nach Deutschland kommen und Wohnung und Arbeit finden um dann später ihren Mann und die 2 Kinder zu holen die alle allerdings Venezolanische Staatsbürger sind.
Ist das so einfach ? Wird der Deutsche Pass von Ihr so angenommen ? Was passiert mit dem Mann und den Kindern ? Können die einfach so kommen oder brauchen die noch andere Papiere ?
Wäre super wenn sich einer damit auskennen würde !
Danke schon einmal im voraus.
Saludos  Smiley
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.02.2015 um 21:18:39
 
Wann und wie hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Wann wurden die Kinder geboren?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Einbeck
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Antwort #2 - 09.02.2015 um 21:23:04
 
Regelfall:

Deutscher Pass, deutsche StA. Sie hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Deutsche..

Ihre Kinder.. Kinder einer deutschen Mutter sind im Regelfall auch deutsche Staatsangehoerige.. Ausnahme die Mutter wurde nach Geburt der Kinder eingebuergert d.h. hat die dt. StA. erst nach Geburt der Kinder erworben..
also ab auf Konsulat... evtl. erstmal Geburtsanzeige und Namenserklaerung fuer die Kinder machen und deutschen Pass beantragen..

dumme Nachfrage Deutsch wegen Stiefvater? Dies ist ungewoehnlich. Adoption? Oder Einbuergerung?

Ehemann= Visum zur Familienzusammenfuehrung erforderlich
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micky70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 09.02.2015 um 21:49:29
 
Hallo,

Danke erstmal für die superschnellen Antworten.
Die Deutsche Staatsbürgerschaft hat sie wegen Adoption  bekommen.
Die Kinder sind 4 und 8. Also muss Sie zuerst bei der Deutschen Botschaft die Pässe für die Kinder beantragen, bevor Sie die nach Deutschland holen kann ? Der Mann kann aber ersteinmal so kommen ? Danach kann man das Familienzusammenführungs Visum beantragen ?

Danke Euch Smiley
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micky70
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 09.02.2015 um 22:12:54
 
Ach so sie hat die Deutsch Staatsbürgerschaft 1994 in Deutschland erhalten. Die Kinder sind 4 und 8 Jahre alt.
Danke
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Aras
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Antwort #5 - 09.02.2015 um 22:18:59
 
Also leider hast du nicht präzise geantwortet. Aber wir gehen mal vom Stadardfall aus.

Also sie hat die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption bekommen, da sie zum Zeitpunkt der Adoption jünger als 18 Jahre war. Die Kinder sind höchstwahrscheinlich nach der Adoption geboren worden.
Wen dem so ist, dann sind die Kinder auch deutsche. Als deutsche Staatsangehörige kriegt man kein Visum sondern einen Pass.
Also müssen der rechtliche Status bzw. die Dokumente erstmal geklärt werden. Wie Einbeck schrieb, müssen erstmal Pässe beantragt werden. Hierzu muss aber erstmal die Namenserklärung erfolgen. Das kann erstmal ein bisschen dauern.

Der Vater der Kinder muss ein sogenanntes Familienzusammenführungsvisum beantragen. Ohne Visum müsste er wieder nach Venezuela und das Visaverfahren nachholen.

Kann der Vater deutsch sprechen?

Nachtrag: Hab jetzt gesehen, dass du die Jahre nachgetragen hast.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 10.02.2015 um 11:06:21
 
Aras schrieb am 09.02.2015 um 22:18:59:
Der Vater der Kinder muss ein sogenanntes Familienzusammenführungsvisum beantragen. Ohne Visum müsste er wieder nach Venezuela und das Visaverfahren nachholen.

Kann der Vater deutsch sprechen?


Sprachnachweis A1 wäre ja beim angenommenen "Standard"fall (venezolanischer Ehemann ist auch der Vater der beiden deutschen Kinder und übt die Personensorge aus) nicht erforderlich -> FZF zum deutschen Kind.
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Aras
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Antwort #7 - 10.02.2015 um 12:01:15
 
Das ist mir klar. Mir ging es eher darum, dass man schon während der Klärung der deutschen Staatsangehörigkeit der Kinder das FZF-Visum zum Ehegatten durchziehen könnte.
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Antwort #8 - 10.02.2015 um 16:58:17
 
Aras schrieb am 10.02.2015 um 12:01:15:
ass man schon während der Klärung der deutschen Staatsangehörigkeit der Kinder das FZF-Visum zum Ehegatten durchziehen könnte. 


Es gibt nichts zu klären wenn die Mutter bereits einen DEU Pass hat. Für die Kinder muss eben nun nur etwas Verwaltung gemacht werden, bevor ein Pass für sie ausgestellt werden kann(Geburtsanzeige, Namenserklärung). Das FZF-Visum des Ehegatten kann gleichzeitig beantragt werden.
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micky70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 10.02.2015 um 19:11:06
 
Super Danke nochmal für Eure Hilfe Smiley
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