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Einbürgerung - Sozialversicherung (Gelesen: 1.592 mal)
Themen Beschreibung: Erforderlicher Nachweis
FelixBr
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: PL
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung - Sozialversicherung
29.01.2015 um 09:05:30
 
Liebe Info4Alien Community,

ich habe eine Frage zu meiner Einbürgerung.
Ich bin 20 Jahre alt, habe eine Polnische Staatsbürgerschaft, bin in München geboren und lebe 20 Jahre in DE.

Ich bin seit einem Jahr Vollzeit Student und bin gleichzeitig selbständig tätig. Laut meiner Einkommensteuererklärung habe ich letztes Jahr 27.000 Euro verdient und zahle auch brav meine Steuern.

Ich soll jetzt als Nachweis für die Einbürgerung Nachweise zur Kranken und Pflegeversicherung erbringen. Ich bin noch Familienversichert und habe jetzt Angst vor einer hohen Nachzahlung. Wenn ich denen jetzt diesen Nachweis erbringe, wird das dann gemeldet, dass ich eig nicht mehr Familienversichert sein kann und mir damit eine Nachzahlung droht? Ich möchte den Status bald ändern, aber habe halt Angst vor der Nachzahlung.

Liebe Grüße
Felix
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Nina24
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i4a rocks!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Sozialversicherung
Antwort #1 - 29.01.2015 um 23:49:01
 
Hallo, leider kenne ich mich nicht aus wie die einbürgerungsstelle bei so etwas reagiert. Ich glaube allerdings nicht dass die Behörde über die Einkommensgrenze für eine familienversicherung informiert ist bzw die darauf achten. Es ist wahrscheinlich nur wichtig nachzuweisen dass ein Versicherungsschutz besteht .
Was die Nachforderung angeht : um die kommst du nicht herum. Ich würde mich an deiner Stelle schnellstmöglich mit der Krankenkasse in Verbindung  setzen . Die werden dann prüfen ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig bist .
Solltest du als nebenberuflich beurteilt werden kannst du als Student versichert werden . Da sind die Beiträge gesetzlich festgelegt ( zumindest in 2014) und unabhängig davon was du verdienst
Die Krankenkasse wird dir bestimmt auch eine ratenzahlungsvereinbarung anbieten.
Schieb es nur nicht weiter auf
Lg
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Sozialversicherung
Antwort #2 - 30.01.2015 um 01:04:51
 
Ein Versicherungsschutz besteht, da man nicht aus der GKV rausfällt. Aber die Familienversicherung besteht nicht, sondern es ist wohl eine freiwillige Versicherung oder sowas in der Art. Zumal man am Anfang des Studiums einen Versicherungsnachweis einreichen musste,

Es wäre meiner Meinung nach eine falsche Angabe beim Einbürgerungsantrag, wenn man einen Nachweis über eine Familienversicherung einreichen würde. Da die Krankenversicherung Bestandteil der Unterhaltsfähigkeit ist, wäre es mMn sogar entscheidungserheblich. Denn durch den Sozialversicherungsstatus eines Selbstständigen wäre das Studium die Nebentätigkeit. Also müsste man sich auch als hauptberuflich Selbstständiger ggü. der Einbürgerungsbehörde kenntlich machen. Und dann wird man gefragt, wie man familienversichert sein kann wenn man doch Selbstständig ist.

Und ich würde niemals darauf hoffen, dass die Sachbearbeiter einen Fehler machen oder inkongruente Angaben nicht nachprüfen. Die bei der Einbürgerungsbehörde sind doch besonders fit in allen Rechtsbereichen. Im Zweifel fragen die nach weiteren Nachweisen. Und dann kommt der Moment der Offenbarung.

Was du machen könntest, wäre die Sache mit der Krankenkasse zu klären und gleich einen korrekten Versicherungsnachweis zu liefern. Denn sobald dein Status korrigiert wurde, wäre es ja nur noch eine Frage der Beitragshöhe. Anhand des Steuerbescheids ist ja schon ersichtlich wieviel man zahlen muss.

Ich würde mich an deiner Stelle mal bei diesem Forum informieren

http://www.forum-krankenversicherung.de/
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nina24
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i4a rocks!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 31.01.2015 um 00:37:44
 
Hallo, es ist wohl so dass die familienversicherung noch bei ihm besteht. Wenn er die Krankenkasse nicht über seine Selbständigkeit und seine einkommensverhältnisse informiert hat, wäre es normal dass er als Student mit unter 25 Jahren noch familienversichert ist . Normalerweise schreibt die Kasse jährlich den hauptversicherten an und fordert nachweise über die einkommensverhältnisse der Kinder. Wenn hier falsche Angaben gemacht werden bzw keine Einnahmen Angegeben werden bleibt die familienversicherung bestehen . Kommt sowas aber im Nachhinein heraus muss die Versicherung rückwirkend korrigiert werden und es kommt ggf. Zu Nachzahlungen . Deshalb lieber so schnell wie möglich bescheid geben.
Hätte er eine studentische oder freiwillige Versicherung bereits vorher gehabt hätte er ja bereits Beiträge gezahlt und müsste dann keine Angst vor der Nachforderung haben.
Somit ist es wohl auch so dass er bis jetzt Familienversichert war da die Kasse nichts von der Selbständigkeit wusste ..
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