Ein Versicherungsschutz besteht, da man nicht aus der GKV rausfällt. Aber die Familienversicherung besteht nicht, sondern es ist wohl eine freiwillige Versicherung oder sowas in der Art. Zumal man am Anfang des Studiums einen Versicherungsnachweis einreichen musste,
Es wäre meiner Meinung nach eine falsche Angabe beim Einbürgerungsantrag, wenn man einen Nachweis über eine Familienversicherung einreichen würde. Da die Krankenversicherung Bestandteil der Unterhaltsfähigkeit ist, wäre es mMn sogar entscheidungserheblich. Denn durch den Sozialversicherungsstatus eines Selbstständigen wäre das Studium die Nebentätigkeit. Also müsste man sich auch als hauptberuflich Selbstständiger ggü. der Einbürgerungsbehörde kenntlich machen. Und dann wird man gefragt, wie man familienversichert sein kann wenn man doch Selbstständig ist.
Und ich würde niemals darauf hoffen, dass die Sachbearbeiter einen Fehler machen oder inkongruente Angaben nicht nachprüfen. Die bei der Einbürgerungsbehörde sind doch besonders fit in allen Rechtsbereichen. Im Zweifel fragen die nach weiteren Nachweisen. Und dann kommt der Moment der Offenbarung.
Was du machen könntest, wäre die Sache mit der Krankenkasse zu klären und gleich einen korrekten Versicherungsnachweis zu liefern. Denn sobald dein Status korrigiert wurde, wäre es ja nur noch eine Frage der Beitragshöhe. Anhand des Steuerbescheids ist ja schon ersichtlich wieviel man zahlen muss.
Ich würde mich an deiner Stelle mal bei diesem Forum informieren
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