Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Daueraufenthalt-EU und Ehescheidung (Gelesen: 3.352 mal)
Themen Beschreibung: Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
d1ma
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthalt-EU und Ehescheidung
11.01.2015 um 00:46:54
 
Hallo,

ich wohne in Deutschland schon fast 10 Jahre und seit Mai 2013 bin ich mit einer Ausländerin verheiratet, die eine NE besitzt. Im September 2013 habe ich einen eAT nach § 30 AufenthG bekommen und seit August 2014 habe ich eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG. Zurzeit bin ich arbeitslos aber unser LU ist gesichert da meine Frau genug verdient.
Heute erfahre ich plötzlich und unerwartet dass meine Frau sich von mir scheiden lassen will.
Meine Frage: was passiert mit meinem jetzigen AT wenn sie ihre Meinung nicht ändert? Erlischt er gleich nach dem Scheitern der Ehe oder ich habe eigenständiges Aufenthaltsrecht?
Danke für eure Hilfe.

VG Dimitri
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und Ehescheidung
Antwort #1 - 11.01.2015 um 01:00:59
 
Dein Aufenthaltstitel erlischt nicht aufgrund der gescheiterten Ehe.

Dein Aufenthaltsrecht ist eigenständig.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
d1ma
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und Ehescheidung
Antwort #2 - 11.01.2015 um 01:51:54
 
Hallo Aras, danke für deine Antwort.

Ist dann § 31 AufenthG in meinem Fall überhaupt nicht anzuwenden da ich schon einen eigenständigen unbefristeten AT nach § 9a AufenthG besitze? Heißt es auch dass ich keinen neuen AT beantragen muss wenn es doch zur Scheidung kommen soll?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und Ehescheidung
Antwort #3 - 11.01.2015 um 08:31:22
 
d1ma schrieb am 11.01.2015 um 01:51:54:
Ist dann § 31 AufenthG in meinem Fall überhaupt nicht anzuwenden da ich schon einen eigenständigen unbefristeten AT nach § 9a AufenthG besitze?


Das ist nur anzuwenden wenn der Ehepartner eine vom anderen Ehepartner abhängige befristeten AT hat.

d1ma schrieb am 11.01.2015 um 01:51:54:
Heißt es auch dass ich keinen neuen AT beantragen muss wenn es doch zur Scheidung kommen soll? 


Du hast Daueraufenthalt EU. Dieser AT ist unabhängig von LU, Ehe oder sonstigen. Solange du keine schweren Straftaten begehst oder länger im Ausland bleibst, kann dieser nicht mehr entzogen werden. Bezug von ALGII ist ubedenklich.

Erlöschen nur nach § 51 Abs. 9 AufenthG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
d1ma
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und Ehescheidung
Antwort #4 - 11.01.2015 um 09:56:21
 
Hallo grisu1000, danke für deine Hilfe.

Ich habe dann noch folgende Frage: wir beide haben im letzten Jahr Anträge auf Einbürgerung gestellt und entsprechende Einbürgerungszusicherungen bekommen. Jetzt warten wir auf Ausbürgerung welche bis zu einem Jahr dauern kann.
Was passiert wenn meine Frau schon nächste Woche die Scheidung einreichen wird? Mein LU ist dann doch nicht mehr gesichert deswegen bei der neuen Überprüfung von Einbürgerungsamt wird festgestellt, dass ich nicht eingebürgert werden kann, richtig? Werde ich dann zu einem Staatenlosem?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und Ehescheidung
Antwort #5 - 11.01.2015 um 10:12:10
 
Zuerst... du bist ja nicht Staatenloser sondern immernoch im Besitz deiner Staatsangehörigkeit. D.h. im Zweifel kannst du deinen Ausbürgerungsantrag zurückziehen. Falls du zu trotz rechtzeitiger Antragsrücknahme zu spät bist und die Ausbürgerung durchgezogen wurde, dann gibt es einen Härtefall und du kriegst trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit.

Zweitens bist du verpflichtet Veränderungen die deine Einbürgerung beeinflussen zu melden. Jetzt bist du nicht geschieden. Erstmal kommt die einjährige Trennungsphase. In dieser Zeit hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt von deiner Frau. Sobald es wirksam zur Trennung kommt, also du oder sie auszieht bzw. die Trennung von Tisch und Bett erfolgt, musst du es der Einbürgerungsbehörde melden.

Drittens hast du eine Einbürgerungsverfahren nach § 10, das ein unverschuldetes Beziehen von Sozialleistungen als unschädlich ansieht. Wir wissen nicht, wieso du arbeitslos bist. Hast du gekündigt, dann solltest du dir schleunigst einen Job suchen. Wurdest du krankheitsbedingt gekündigt oder aus betrieblichen Gründen oder oder oder und du nicht daran Schuld warst, dann wäre der abzusehbare Bezug von ALG II nicht schädlich für das Einbürgerungsverfahren.

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
d1ma
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und Ehescheidung
Antwort #6 - 13.01.2015 um 22:12:56
 
Hallo Aras, vielen Dank für deine Antwort.

Leider habe ich in Deutschland nur während meines Studiums nebengejobbt und mich nie in einem Normalarbeitsverhältnis befunden. Da ich mein Studium aus familiären Gründen nicht abgeschlossen habe kann ich bis jetzt keine richtige Arbeit finden.
Meine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU habe ich im letzten Jahr nur deswegen bekommen, weil meine Frau unseren LU gesichert hat und mit ihrer Unterschrift bestätigt hat, dass unsere Ehe noch besteht. Ich weiß nicht, ob mein AT trotzdem als eigenständig betrachet wird?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und Ehescheidung
Antwort #7 - 14.01.2015 um 01:15:52
 
d1ma schrieb am 13.01.2015 um 22:12:56:
Da ich mein Studium aus familiären Gründen nicht abgeschlossen habe kann ich bis jetzt keine richtige Arbeit finden.


Kann unverschuldet sein. Kann verschuldet sein. Familiäre Gründe müsstest du genauer erklären. Aber selbst wenn, könnte ich als Normalo es nicht beurteilen.

d1ma schrieb am 13.01.2015 um 22:12:56:
Ich weiß nicht, ob mein AT trotzdem als eigenständig betrachet wird?


Ja, der Titel ist eigenständig.

Am Besten teilst du der Einbürgerungsbehörde mit, dass ihr euch getrennt habt, und du einen Termin zur Besprechung der neuen Situation suchst.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
d1ma
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und Ehescheidung
Antwort #8 - 14.01.2015 um 02:18:58
 
Alles klar, danke nochmal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema