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Bescheinigung für längeren Auslandaufenthalt (Gelesen: 2.233 mal)
sisqonrw
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i4a rocks!


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.12.2014 um 01:03:23
 
Hallo,

meine Eltern können jetzt eine Bescheinigung, um länger als 6 Monate im Ausland aufhalten zu können bekommen, da die Rente meiner Mutter erhöht worden ist. Das Ausländeramt hat es bestätigt. Beide sind türkische Staatsbürger. Beide sind nur jetzt in der Türkei und länger als 6 Monate dort.

Können die Kinder mit einer Vollmacht die Bescheinigung beantragen und eine Verpflichtungserklärung abgeben? So das man den Eltern die Bescheinigung zu schickt, damit die bei der Einreise keine Probleme haben?

Grüße
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.12.2014 um 01:22:14
 
Machs doch einfacher:

Du formulierst für deine Eltern den Antrag für die Bescheinigung (1x für deine Mutter, 1 x für deinen Vater)
Zusätzlich schreibst du eine Klausel rein, die besagt, dass die Bescheinigung dir ausgehändigt werden soll und du zum Empfang der Bescheinigung bevollmächtigt bist. Das schickst du als Datei deinen Eltern. Sie unterschreiben das und schicken dir das mit den Kopien der Reisepässe per Post zu. Du gehst hin und dann kriegst du ggf. die Bescheinigungen.

Warum willst du eine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn die Ausländerbehörde bestätigt hat, dass die Rente jetzt ausreicht?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.12.2014 um 04:56:17
 
Wenn sie schon länger als 6 Monate dort sind, ist die Frist vorbei und die AT sind ggf. schon erloschen.

Ich würde ohne Vorliegen aller Paßseiten daher keine solche Bescheinigung ausstellen, hätte ich über den Antrag zu entscheiden...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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sisqonrw
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i4a rocks!


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.12.2014 um 15:08:49
 
Hallo,

kann man irgendwo ein Formular dafür runterladen?

Die Ausländerbehörde möchte die Verpflichtungserklärung für das kostenlose Wohnen bei meinem Bruder.

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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.12.2014 um 01:46:48
 
Hallo,

wenn Du das Formular "Verpflichtungserklärung" meinst - das kann man nicht runterladen. Die liegen abgezählt bei der ABH und werden dort auch durch / mit dem ABH-Mitarbeiter ausgefüllt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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