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Dt-türkisches Ehepaar zieht von Türkei nach D - wie vorgehen (Gelesen: 2.059 mal)
Gera
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i4a rocks!


Beiträge: 24

Istanbul, Turkey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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09.12.2014 um 08:10:08
 
Ich bin EU-Bürger und lebe in der Türkei. Seid 3 Jahren bin ich mit einer Türkin (intern. Heiratsurkunde) verheiratet. Wir sind beide Rentner und erhalten jeweils eine Rente.  Werden deutschen Staat nicht auf der 'Tasche' liegen!   Ich möchte meinen Lebensmittelpunkt wieder nach D verlegen.  Meine Ehefrau spricht perfekt Deutsch, sist in D aufgewachsen (Bremen), hat dort eine Schul- und  Berufsausbildung absolviert und bereits damals einen Aufentaltstitel besessen.   Wie gehen wir vor , welche Vorteile habe ich als Deutscher bei dieser Zusammenführung? Wird ein früherer Aufenthaltstitel meiner Frau berücksichtigt?  Vielen Dank für die Hilfe.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.12.2014 um 09:01:33
 
Gera schrieb am 09.12.2014 um 08:10:08:
Wie gehen wir vor , welche Vorteile habe ich als Deutscher bei dieser Zusammenführung?

Grundsätzlich muss die das ganz normale FZF-Verfahren durchlaufen. Euch wird nur zu Gute kommen, dass sie kein A1-Zertifikat braucht.

Gera schrieb am 09.12.2014 um 08:10:08:
Wird ein früherer Aufenthaltstitel meiner Frau berücksichtigt?

Nicht wenn er schon erloschen ist. Wenn sie bei ihrer Aureise aus D aber eine NE bzw. vor 2005 eine unbefristete AE/Aufenthaltsberechtigung hatte ist aber zu prüfen, ob diese ggf. noch besteht. Siehe §§ 44 AuslG (Ausreise vor dem 1.1.2005) bzw. § 51 Abs. 2 AufenthG.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.12.2014 um 09:04:35
 
Gera schrieb am 09.12.2014 um 08:10:08:
Ich bin EU-Bürger


Gera schrieb am 09.12.2014 um 08:10:08:
welche Vorteile habe ich als Deutscher bei dieser Zusammenführung?


Was nun: EU-Bürger oder Deutscher?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.12.2014 um 17:03:47
 
Du hast dich da wild an einen alten thread angehängt.
Unser Grundsatz: neuer /eigener Fall = eigener thtread.  Cool

Habe es mal abgetrennt und da es eher um Familiennachzug
geht als um EU-Recht, hierher verschoben.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.12.2014 um 20:26:18
 
lottchen schrieb am 09.12.2014 um 09:04:35:
Was nun: EU-Bürger oder Deutscher? 


Beides, als deutscher Staatsangehöriger ist der nun mal auch EU-Bürger. In dieser Konstellation würde aber nur eine Besuch oder eine Niederlassung in der EU außerhalbs Deutschland die EU-Freizügigkeit auslösen.
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.12.2014 um 02:22:52
 
Gera schrieb am 09.12.2014 um 08:10:08:
...Meine Ehefrau spricht perfekt Deutsch, sist in D aufgewachsen (Bremen), hat dort eine Schul- und  Berufsausbildung absolviert und bereits damals einen Aufentaltstitel besessen...  
...Wird ein früherer Aufenthaltstitel meiner Frau berücksichtigt? 

Neben einem FzF-Visum zu Ehegattennachzug könnte auch ein Recht auf Wiederkehr gem. § 37 AufenthG http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65971.htm
in Betracht kommen.
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knuffel-de  
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.12.2014 um 10:03:07
 
nur wenn sie eine entsprechende Rente aus Deutschland bezieht (§ 37 Abs. 5 AufenthG). Die Altersgrenze für Abs. 1 Nr. 3 AufenthG dürfte sie als Renternin mit Sicherheit nicht schaffen; eine besondere Härte wg. des Anspruchs auf eine AE  28 auch nicht vorliegen.
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