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Ehevisum für Kubaner für Heirat in Deutschland (Gelesen: 3.022 mal)
Themen Beschreibung: Fragen zum Prozedere
Maischa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.11.2014 um 10:42:26
 
Hallo aus Berlin!
Ich bin neu hier und das ist mein erster Beitrag, ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

Mein Freund aus Cuba und ich möchten heiraten. Wir haben uns informiert und die Dokumente, die das deutsche Standesamt benötigt auf Cuba beantragt. Alle Unterlagen werden nun im nächsten Schritt legalisiert und nach Deutschland geschickt.
Mit diesen Papieren kann ich dann hier in Berlin unsere Ehe anmelden, bekomme eine Terminbestätigung und schicke diese nach Cuba. Mit dieser Bestätigung + seinem Deutschzertifikat, Visumantrag etc. beantragt er dann das Ehevisum.

So haben wir es zumindest verstanden. Klingt alles logisch, finde ich.

Nun sagt die Botschaft:
a) er kann erst die Papiere legalisieren lassen, wenn er den Deutschtest bestanden hat und den Nachweis in seinen Händen hält. Wieso das? Den Test braucht er doch erst für die Beantragung des Visas, das ja erst im übernächsten Schritt beantragt wird, wenn er die Terminbestätigung von mir hat.

b) er kann den Deutschtest nur machen, wenn er seine Ledigkeitsbescheinigung vorlegt.

Könnt ihr das bestätigen? Habt ihr Erfahrung damit gemacht?

Ich danke euch für aufklärende Antworten!

Viele Grüße!
Christina



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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.11.2014 um 10:58:24
 
a.) das ist falsch. Ggf. an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden.

b.) den Deutschtest macht er am Goethe-Institut; selbst wenn da eine gewisse "Nähe" zur Botschaft vorliegt, ist es nicht die Botschaft. Insofern sollte man sich auch beim Institut über die Voraussetzungen für Kursteilnahmen bzw. Prüfungen informieren. Und dort wird man die Auskunft erhalten, dass man seinen Familienstand nicht nachweisen muss.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.11.2014 um 11:01:25
 
auf Kuba gibt es kein GI, die Prüfungen nimmt die AV selbst vor. Vgl. http://www.havanna.diplo.de/contentblob/3840976/Daten/4731758/sprachzertifikat.p...
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.11.2014 um 11:10:04
 
ups... auf den Seiten des Goethe-Instituts steht Havanna als Standort. Erst bei genauerem Hinsehen erweist sich das als "Verbindungsbüro".

Naja, er soll sich dann halt konkret versuchen anzumelden und wenn das Schwierigkeiten macht, müsste man weiter sehen
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Maischa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.11.2014 um 11:56:40
 
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!

LG
Christina
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Antwort #5 - 11.11.2014 um 17:11:14
 
Ledigkeitsbescheinigung fuer den test..da stimmt doch was nicht ! Kann er schon deutsch oder muss er es erst lernen?
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Maischa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.11.2014 um 17:18:20
 
Er hat im Sommer hier den A1 Kurs gemacht. Er spricht schon ganz gut und versteht jede Menge.
Ich glaube, dass da eher ein Missverständnis vorliegt ;(

Naja, ... wird schon alles!
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Maischa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 10.12.2014 um 08:19:51
 
Hallo nochmal!

1) Kann mir einer sagen, welchen Visumsantrag mein Verlobter in Kuba für sein Heirtagsvisum ausfüllen muss? Ist es das Schengenvisum für einen Aufenthalt länger als 90 Tage? Oder das reguläre für die 90 Tage? Innerhalb dieses Zeitraumes von 90 Tagen heiraten wir ja.

2) Und weiß jemand, ob es möglich ist, die Terminbestätigung von der Eheanmeldung auch als pdf - also nicht im Original - an ihn zu versenden? Das wäre aus zeitlichen Gründen praktischer. Verpflichtungserklärung etc. liegt ihm schon vor, aber der Termin zur Eheanmeldung ist erst am 15. Januar und wir wollen nicht wieder 2 Wochen Zeit durch DHL verlieren. Hat jemand Erfahrung?

Danke für eure Antworten!
Gruß aus Berlin,
Christina

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Aras
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Antwort #8 - 10.12.2014 um 08:32:26
 
1) Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
2) glaub nicht dass ihr das bis zum 15 Januar schafft. Hast du keine Bescheinigung nach §13 PStG erhalten? Also nachweis, dass die Überprüfung der Ehehindernisse beendet wurde und man die Eheschliessung anmelden kann?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Maischa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 10.12.2014 um 08:37:26
 
Hallo & danke für die schnelle Antwort!

Dem Standesamt liegen ja alle Dokumente vor. Ich war dort, die Dokumente wurden überprüft & wir haben einen Hochzeitstermin im April. Am 15. Januar allerdings ist erst die offizielle Eheanmeldung. Davon braucht mein Freund ja die Bestätigung für sein Visum.

LG
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