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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Dt-türkisches Ehepaar zieht von Türkei nach D - wie vorgehen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1418109009 Beitrag begonnen von Gera am 09.12.2014 um 08:10:08 |
Titel: Dt-türkisches Ehepaar zieht von Türkei nach D - wie vorgehen Beitrag von Gera am 09.12.2014 um 08:10:08
Ich bin EU-Bürger und lebe in der Türkei. Seid 3 Jahren bin ich mit einer Türkin (intern. Heiratsurkunde) verheiratet. Wir sind beide Rentner und erhalten jeweils eine Rente. Werden deutschen Staat nicht auf der 'Tasche' liegen! Ich möchte meinen Lebensmittelpunkt wieder nach D verlegen. Meine Ehefrau spricht perfekt Deutsch, sist in D aufgewachsen (Bremen), hat dort eine Schul- und Berufsausbildung absolviert und bereits damals einen Aufentaltstitel besessen. Wie gehen wir vor , welche Vorteile habe ich als Deutscher bei dieser Zusammenführung? Wird ein früherer Aufenthaltstitel meiner Frau berücksichtigt? Vielen Dank für die Hilfe.
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Titel: Re: Dt-türkisches Ehepaar zieht von Türkei nach D - wie vorgehen Beitrag von Bayraqiano am 09.12.2014 um 09:01:33 Gera schrieb am 09.12.2014 um 08:10:08:
Grundsätzlich muss die das ganz normale FZF-Verfahren durchlaufen. Euch wird nur zu Gute kommen, dass sie kein A1-Zertifikat braucht. Gera schrieb am 09.12.2014 um 08:10:08:
Nicht wenn er schon erloschen ist. Wenn sie bei ihrer Aureise aus D aber eine NE bzw. vor 2005 eine unbefristete AE/Aufenthaltsberechtigung hatte ist aber zu prüfen, ob diese ggf. noch besteht. Siehe §§ 44 AuslG (Ausreise vor dem 1.1.2005) bzw. § 51 Abs. 2 AufenthG. |
Titel: Re: Dt-türkisches Ehepaar zieht von Türkei nach D - wie vorgehen Beitrag von lottchen am 09.12.2014 um 09:04:35 Gera schrieb am 09.12.2014 um 08:10:08:
Gera schrieb am 09.12.2014 um 08:10:08:
Was nun: EU-Bürger oder Deutscher? |
Titel: Re: Dt-türkisches Ehepaar zieht von Türkei nach D - wie vorgehen Beitrag von fons am 09.12.2014 um 17:03:47
Du hast dich da wild an einen alten thread angehängt.
Unser Grundsatz: neuer /eigener Fall = eigener thtread. 8-) Habe es mal abgetrennt und da es eher um Familiennachzug geht als um EU-Recht, hierher verschoben. |
Titel: Re: Dt-türkisches Ehepaar zieht von Türkei nach D - wie vorgehen Beitrag von grisu1000 am 09.12.2014 um 20:26:18 lottchen schrieb am 09.12.2014 um 09:04:35:
Beides, als deutscher Staatsangehöriger ist der nun mal auch EU-Bürger. In dieser Konstellation würde aber nur eine Besuch oder eine Niederlassung in der EU außerhalbs Deutschland die EU-Freizügigkeit auslösen. |
Titel: Re: Dt-türkisches Ehepaar zieht von Türkei nach D - wie vorgehen Beitrag von HeFi am 10.12.2014 um 02:22:52 Gera schrieb am 09.12.2014 um 08:10:08:
Neben einem FzF-Visum zu Ehegattennachzug könnte auch ein Recht auf Wiederkehr gem. § 37 AufenthG http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65971.htm in Betracht kommen. |
Titel: Re: Dt-türkisches Ehepaar zieht von Türkei nach D - wie vorgehen Beitrag von Bayraqiano am 10.12.2014 um 10:03:07
nur wenn sie eine entsprechende Rente aus Deutschland bezieht (§ 37 Abs. 5 AufenthG). Die Altersgrenze für Abs. 1 Nr. 3 AufenthG dürfte sie als Renternin mit Sicherheit nicht schaffen; eine besondere Härte wg. des Anspruchs auf eine AE 28 auch nicht vorliegen.
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