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paragraf 57 (Gelesen: 2.240 mal)
Themen Beschreibung: aufhebung des haftbefels
hamzacimic
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i4a rocks!


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26.11.2014 um 11:59:37
 
hallo an alle.
ich habe eine frage die ich unbedingt brauche wie lange dauert ein antrag paragraf 57 bei der statsanwaltschaft

bitte um antwort
danke
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hamzacimic
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: turkei
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Antwort #1 - 26.11.2014 um 12:09:27
 
hallo an alle.
ich habe eine frage die ich unbedingt brauche
wie lange dauert ein antrag paragraf 57 bei der statsanwaltschaft.

bitte um antwort
danke!
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Runenwolf
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #2 - 26.11.2014 um 12:32:11
 
Ein bisschen mehr Geduld bitte ... das ist kein Forum, in dem Hauptamtliche sitzen.
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hamzacimic
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Antwort #3 - 26.11.2014 um 12:45:59
 
meine einreissespere wurde aufgehoben und jetzt habe ich ein antrag gestelt vor 6 wochen für paragraf 57 mir ist klar das das keine amtliche seite ist aber wollte nur mal fragen ob jemand hier mir helfen würden
trotzdem danke !
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Vinzent2m
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Antwort #4 - 26.11.2014 um 14:54:49
 
Wenn die Staatsanwaltschaft einen Antrag nach § 57 StGB erhält, muss sie sich zunächst die Akten aus dem Archiv holen, da das Verfahren ja zunächst durch die § 456 a StP0 Maßnahme (davon gehe ich jetzt mal aus) vorläufig abgeschlossen war.
Anschließend wird die JVA in der er damals einsaß mit der Bitte um Stellungnahme anschreiben.
Auch dort liegt die Akte im Archiv und die JVA hat in der Regel einige Stelungnahmen auf Halde liegen.
Wenn die Staatsanwaltschaft die Stellungnahme der JVA hat, wird eine eigene Stellungnahme verfasst und diese zusammen mit der Akte zur zuständigen Strafvollstreckungskammer (das ist ein Gericht) geschickt.
Von dort wird über den Antrag entschieden.
Sollte das Gericht für die Entscheidung ein Gutachten einholen wollen, wäre dies kaum möglich, da Du ja aktuell im Ausland bist.
Also das Ganze kann noch eine Weile dauern.
Wie hoch und weswegen war denn die Verurteilung?
Wann erfolgte die Abschiebung wohin?
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hamzacimic
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Antwort #5 - 26.11.2014 um 15:43:24
 
hallo vinzent2m

ich danke dir für die antwort ich wurde im jahre 2006 in die türkei mit eine freiwielige abschiebung abgeschoben
die straffe war wegen körpervelletzung als mitteter 3 jahre habe ich bekommen vor 6-7 wochen haben wir den antrag gestelt.
ich bin in italien als lkw fahrer für eine spedition tätig.
da grenzübergreifende vekehr möglich ist bedarf ich den aufhebung des haft befehles.

bitte um antwort
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 26.11.2014 um 16:36:40
 
Ich hoffe, Du hast beim Antrag entsprechende Nachweise, die für ein zukünftig straffreies Leben sprechen mit eingereicht.
Hierzu zählen vor allem ein ausländischer Strafregisterauszug für die Zeit nach der damaligen Entlassung und eine Arbeitsbescheinigung.
Bei der Strafhöhe könnte es u. U. auch ohne Gutachten gehen.
Ich würde bis Mitte Januar warten und wenn Du dann noch nichts von der StA bzw. der StVK gehört hast kurz bei der StA nachfragen.
Sollte der Antrag negativ ausgehen, so endet der Haftbefehl 10 Jahre ab Datum der Abschiebung. Also irgendwann im Jahre 2016.
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hamzacimic
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Antwort #7 - 26.11.2014 um 18:14:59
 
Ich danke dir vinzent2m
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