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Aufenthalt zum Sprachkurs (Gelesen: 2.019 mal)
s0f5
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12.11.2014 um 13:05:15
 
Hallo zusammen.

Ich bräuchte mal ein paar Ratschläge bzw. Erfahrungswerte von euch. Es geht um meine Freundin ( Russin, Ende 20, abgeschlossenes Studium im künsterlischen Bereich, Vollzeit-Job). Wir sind jetzt etwas über ein Jahr zusammen, konnten uns aber immer nur für 1-2 Wochen am Stück sehen, wollen aber langfristig(!) gesehen zusammen in D leben.
Damit das gelingen kann würde sie gerne ihre vorhanden Deutschkenntnisse (bisher ohne Zertifikat, nur im Selbststudium) vertiefen und in Deutschland einen längeren ( 3 Monate Vollzeit, also mehr als 20 Std die Woche) Sprachkurs an einem der Universität angeschlossenen Institut besuchen. In dieser Zeit würde sie bei mir leben, ausreichender Wohnraum und eine Möglichkeit zur Erstellung einer VE sind vorhanden.
Seitens ihres Arbeitgebers in RU würde sie einen entsprechenden Gehaltsnachweis bekommen, außerdem könnte ihr der Arbeitgeber eine Erklärung ausstellen in der steht, dass deutsche Sprachkenntniss in ihrem Beruf ( Filmstudio mit internationalen Schauspielern) von Vorteil sind.

Vor dem Hintergrund stehen wir vor der Frage welches Visum sich am besten eignen würde und wie die Chancen sind ein solches zu bekommen. Sie hatte bereits mehrere Multi-Visa für den Schengenraum ( Finnland, Deutschland) und es gab bisher keine Probleme.

1. Schengenmultivisum für ein Jahr mit 90/180 Regelung. Würde sich für die länge des Kurses genau ausgehen. Nachteil: Vor und nach dem Kurs könnte sie erstmal nicht zu mir zu Besuch kommen und wir wären ziemlich gebunden. Vorteil: Einfache Beantragung.

2. Nationales Visum für 3 -4 Monate. Hiermit habe ich jedoch garkeine Erfahrung. Gelten z.B. bei der VE die gleichen Grenzen wie bei Schengen? Die Schengen 90/180 Regelung ist für das nationale Visum irrelevant? D.h. wir könnten uns vorher und nachher sehen? Kann man 2 Visa gleichzeitig im Pass haben oder wird das Schengenvisum mit Erteilung eines nationalen Visums umgültig?

Nachdem ich unsere Situation relativ detailliert dargelegt habe: Was wäre der beste, der sinnvollste Weg? Welche Informationen sollte man geben, welche behalten? ( Bei Beantragung des letzten Visa haben wir der Auslandsvertretung mitgeteilt dass wir eine Beziehung führen) Wie würden es die Profis machen?

Bitte fühlt euch frei meinen Beitrag zu kürzen wenn es zu viel ist.

Die besten Grüße!
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Saxonicus
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Antwort #1 - 12.11.2014 um 19:28:42
 
s0f5 schrieb am 12.11.2014 um 13:05:15:
Nachdem ich unsere Situation relativ detailliert dargelegt habe: Was wäre der beste, der sinnvollste Weg? 

Dieses "Schengenmultivisum" (nennt sich "unechtes Jahresvisum") könnt Ihr Euch bei einer erstmaligen Visumsantragstellung mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Kopf schlagen, solche "Visa zum Kennenlernen" gibt es nicht.

Eventuell wäre es möglich, ein Visum zum Spracherwerb zu beantragen, obwohl ich da auch leise Zweifel habe, weil es in Russland hinreichend Möglichkeiten gibt, die deutsche Sprache zu erlernen.
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s0f5
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Antwort #2 - 12.11.2014 um 19:59:43
 
Saxonicus schrieb am 12.11.2014 um 19:28:42:
Dieses "Schengenmultivisum" (nennt sich "unechtes Jahresvisum") könnt Ihr Euch bei einer erstmaligen Visumsantragstellung mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Kopf schlagen, solche "Visa zum Kennenlernen" gibt es nicht.

Eventuell wäre es möglich, ein Visum zum Spracherwerb zu beantragen, obwohl ich da auch leise Zweifel habe, weil es in Russland hinreichend Möglichkeiten gibt, die deutsche Sprache zu erlernen.


Sie hatte bereits mehrere Schengenvisa mit multipler Einreise. Als letztes hatte sie ein Visum über eine deutsche Auslandsvertretung beantragt und erhalten, mit 60 Tagen Aufenthalt in 180 Tagen und multipler Einreise. Wir kennen uns also schon und sie war auch schon mehrfach hier bei mir. Ist es trotzdem unrealistisch ein 180/360 zu erhalten? Das Visum muss halt eine Gültigkeit von Mitte Dezember ( Einstufungstest der Sprachschule) bis Mitte/Ende Juni (Ende Sprachschule) haben. Geplante erste Ausreise wäre Anfang Janar, damit sie Anfang April für 90 Tage am Stück nach D kommen kann ( mit Excel-Tabelle  zur Auffenthaltsermittlung nachgerechnet). Verpflichtungserklärung für ein Besuchsvisum mit multipler Einreise ist vorhanden!

Wir würden es lieber mit einem nationalen Visum versuchen, da so vor und nach dem Sprachkurs die 90/180 Regelung für Schengenvisa nicht greifen würde(?) und wir uns so auch kurzfristig vor und nach dem Sprachkurs noch sehen könnten. Ist halt die Frage ob ein nationales Visum überhaupt erteilt werden würde.

Laut meiner zuständigen ABH ist es vollkommen egal was meine Freundin hier während ihres Aufenthalts hier anstellt ( vorrausgesetzt es ist legal Zwinkernd), so dass sie auch einen Sprachkurs machen könnte.

Edit: Da wir der Visabeantragung nicht die Unwahrheit erzählen, bzw. Fakten verschweigen möchten ist halt die Frage welches Visum am besten zu beantragen wäre. Ich meine sicherlich ist es hilfreich im Vorfeld alle Flugtickets und die Kursgebühren zu bezahlen um bei der Beantragung schon etwas vorzuweisen aber das ist auch viel Geld aufeinmal. Würde es nicht reichen wenn wir unsere Absichten glaubhaft darlegen oder zum Beispiel erstmal nur einen Hin-und Rückflug buchen?
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Antwort #3 - 14.11.2014 um 21:15:59
 
s0f5 schrieb am 12.11.2014 um 19:59:43:
Ist es trotzdem unrealistisch ein 180/360 zu erhalten?


kommt auf die Begründung an, *warum* sie ausgerechnet ein solches Visum braucht.
Um einen 3 monatigen Sprachkurs zu besuchen braucht sie dieses Visum nicht.
Um Verwandte oder Freunde zu regelmässig zu besuchen aber schon. Kommt darauf an, wie sie das dann dem Konsulat vermittelt. Unmöglich ist es nicht,

s0f5 schrieb am 12.11.2014 um 19:59:43:
Das Visum muss halt eine Gültigkeit von Mitte Dezember ( Einstufungstest der Sprachschule) bis Mitte/Ende Juni (Ende Sprachschule) haben. 

KAnn sie den Einstufungstest nicht direkt vor dem Kursbeginn machen?  Ja? Warum sollte dann das Visum Mitte Dezember dafür gegeben werden.
WEnn sie dich Mitte Dezember beuschen wil, ist das ein anderer Reisegrund.


s0f5 schrieb am 12.11.2014 um 19:59:43:
Wir würden es lieber mit einem nationalen Visum versuchen, da so vor und nach dem Sprachkurs die 90/180 Regelung für Schengenvisa nicht greifen würde(?)

Ein nationales Visa (Typ D) ist für Einwanderung gedacht. Sie braucht diesen Typ nicht, wenn sie eine Sprachkurs von 3 Monaten machen will, das kann man auch mit einem 90 TAge Visum.
Will sie einen Kurs besuchen, der länger dauert, dann wäre ein nationales Visum das richtige. Dann wird aber die AV nicht alleine entscheiden, sondern nur nach Zustimmung der ABH in D das Visum geben. Schliesslich wird die ABH dann auch eine AE geben müssen.

s0f5 schrieb am 12.11.2014 um 19:59:43:
nach dem Sprachkurs noch sehen könnten

das ist kein Gurnd
(für Euch schon, für die AV und ABH nicht)

s0f5 schrieb am 12.11.2014 um 19:59:43:
Laut meiner zuständigen ABH ist es vollkommen egal was meine Freundin hier während ihres Aufenthalts hier anstellt ( vorrausgesetzt es ist legal Zwinkernd), so dass sie auch einen Sprachkurs machen könnte. 


ja, wenn sie ein 90 Tage Schengenvisum/Besuchsvisum (Typ C) bekommt.
s0f5 schrieb am 12.11.2014 um 19:59:43:
sicherlich ist es hilfreich im Vorfeld alle Flugtickets

nein

s0f5 schrieb am 12.11.2014 um 19:59:43:
Würde es nicht reichen wenn wir unsere Absichten glaubhaft darlegen


ja

s0f5 schrieb am 12.11.2014 um 19:59:43:
oder zum Beispiel erstmal nur einen Hin-und Rückflug buchen? 


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