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Thailaendische Freundin zu Besuch an Weihnachten (Gelesen: 5.057 mal)
Themen Beschreibung: Benoetigen Schengen Visum
Domme
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.09.2014 um 05:26:24
 
Hallo liebe Community,
wie im Betreff schon steht wuerde ich gerne eine gute thailaendische Freundin (wohlgemerkt nicht meine feste Freundin) ueber Weihnachten mit zu meinen Eltern nach Deutschland nehmen. Ich selbst lebe in Thailand und arbeite fest angestellt als Ingenieur mit einem passablen Gehalt fuer meine 25 Jahre. Die besagte Freundin ist 24Jahre alt und hat ebenfalls eine Festanstellung, wird allerdings naechsten Monat kuendigen. Wie es mit ihrer Arbeit weiter geht weiss sie noch nicht (erstmal arbeitet sie wohl fuer eine Freundin). Nun habe ich gelesen das viele Schengen Visa wohl abgelehnt werden, auf Grund von zweifelhafter Rueckkehrbereitschaft. Sie hat natuerlich weder Kinder noch Grundbesitz oder aehnliches. Die Aufenthaltsdauer wuerde 2 Wochen betragen, wohnen wuerde sie bei meinen Eltern, Bonitaet wuerde ich fuer sie stellen, Rueckflugbestaetigung gebe es natuerlich auch. Was meint ihr wie die Chancen stehen? Wuerde es wohl helfen wenn sie sich als meine Freundin ausgibt? Schliesslich lebe ich ja in Thailand, was ja einen Grund fuer Sie ergebe zurueck zu kommen...
Irgendwie echt doof, dass es so schwer ist einfach nur eine Freundin einzuladen. Naechstes Jahr wollen zwei weitere Freundinnen mit mir nach Deutschland zum Reisen... den ganzen Aufwand dann erneut.
Alternativ koennte ich Ihr auch ein Praktikum in der Firma meines Vaters anbieten, falls man das irgendwie glaubhaft als fortbildung oder sonst was verkaufen kann, nur ist luegen meiner Meinung nach definitiv der falsche Weg und ich wuerde das nur ungerne tun.
Waere nett wenn ihr dazu Stellung nehmen koenntet oder vielleicht irgendwelche ideen oder tips habt.
Danke schonmal im vorraus  Smiley
Domme

PS: Wer Grossschreib-Rechtfehler findet, darf sie behalten... bin nicht mehr viel am deutsch schreiben und im englischen hat man es ja nicht so mit Grossbuchstaben
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Muleta
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Antwort #1 - 29.09.2014 um 07:28:10
 
sie wird im Interview doch sowieso gefragt werden, wer der Einlader ist und woher sie ihn kennt. Hast Du wirklich geglaubt, das geht irgendwie "anonym"?

Praktikum in der elterlichen Firma grenzt schon an falschen Angaben, wenn primär ein Besuch geplant ist (und ein Praktikum lediglich pro forma...) Auch da würde man natürlich nachfragen, wie sie denn auf den Praktikumsplatz kommt (Deutschkenntnisse?)

M.E. der einzig sinnvolle Weg wäre, das freundschaftliche Verhältnis zu Dir offen zu legen und deutlich zu machen, dass Du selbst auch wieder zurückkehrst (berufliche Gründe). Wenn das klappt, ist gut. Wenn nicht, dann eben nicht.
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Domme
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Antwort #2 - 29.09.2014 um 08:28:28
 
Natuerlich ist es nicht anonym, die Frage waere eher ob sie sich als meine Freundin ausgibt oder einfach nur die freundschaftliche Beziehung erwaehnt. Da ich ja in Thailand lebe, haette sie ja dann keinen Grund in Deutschland zu bleiben. Waere einfach nur schade wenn ihr Weihnachten verwehrt bleiben wuerde, da sie sich sehr darauf freut.
Versuchen werden wir es so oder so, waere einfach nur klasse wenn es irgendwie klappt.
Naja ich denke wir werden es einfach auf die ehrliche Weise versuchen. Wenn es nicht klappt dann diese moeglichkeit auf Berufung wahrnehmen und wenn es dann immer noch nicht klappt, sieht man wieder mal das die Welt oftmals ungerecht ist.
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Antwort #3 - 29.09.2014 um 08:30:57
 
Domme schrieb am 29.09.2014 um 08:28:28:
die Frage waere eher ob sie sich als meine Freundin ausgibt oder einfach nur die freundschaftliche Beziehung erwaehnt.


Ich würde bei der Wahrheit bleiben, alles andere könnte zu Nachfragen führen und wenn der Eindruck entsteht, dass die Unwahrheit gesagt wird, dann ist ein Visum sehr unwahrscheinlich.
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Muleta
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Antwort #4 - 29.09.2014 um 09:03:57
 
Domme schrieb am 29.09.2014 um 08:28:28:
die Frage waere eher ob sie sich als meine Freundin ausgibt oder einfach nur die freundschaftliche Beziehung erwaehnt.


Du solltest Dir am besten alle Varianten aus dem Kopf schlagen, die das Verb [als etwas] "ausgeben" beinhalten. Botschaftsmitarbeiter haben meist genug Erfahrung, um sowas schnell zu durchschauen. Und dann folgt die Ablehnung schon wegen des entstandenen Misstrauens.
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Domme
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Antwort #5 - 29.09.2014 um 09:12:28
 
Okay, dann die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit Smiley
Hoffe es klappt, waere echt schoen. Glaube sie macht auch absolut nicht den Eindruck, dass sie eine von der Sorte ist, die nicht zurueck kommt. Hoefliches, huebsches, junges Maedel das reisen moechte. Warum sollte man das ablehnen Durchgedreht
Naja, wir werden es in ein paar Wochen sehen...

=====

Ah, da stellt sich mir dann doch noch eine Frage:
Sollte ich die Verpflichtungserklaerung in Bangkok beantragen (geht ja in meinem Fall als in Thailand lebender), wie kann man denen verklickern, dass im Hause der Eltern gewohnt wird? Braucht man da dann wieder irgendwelche Beweise oder Bestaetigungen? War schonmal jemand in einer solchen Situation???

Daddys' Änderung:
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« Zuletzt geändert: 29.09.2014 um 09:23:09 von Daddy »  
 
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Antwort #6 - 29.09.2014 um 09:45:15
 
VE heißt nicht, dass du dafür sorgen musst, dass sie in Deutschland ein Dach über dem Kopf oder genügend zu essen hat.
Du verpflichtest dich nur, dem Staat Kosten zu erstatten, die entstehen, wenn sie sich in Deutschland z. B. vom Sozialamt wegen Mittellosigkeit Hilfe erhält oder bei Weigerung auszureisen von Polizisten begleitet werden muss.

Deswegen ist es für die VE irrelevant, wo während des Aufenthalts gewohnt wird. Hauptsache ist, du hast genügend pfändbares Einkommen oder Vermögen, damit sich der Staat bei dir im Fall der Fälle schadlos halten kann.
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Antwort #7 - 29.09.2014 um 09:48:43
 
Domme schrieb am 29.09.2014 um 09:12:28:
Sollte ich die Verpflichtungserklaerung in Bangkok beantragen


das macht durchaus Sinn, weil in dem Zusammenhang dann schonmal geprüft wird, wie dauerhaft Dein(!) Aufenthalt dort ist (über Arbeitsvertrag, Abrechungen, Wohnungsnachweis/kosten, Thai-Visum etc.)

Die Sache mit dem Wohnraum der Besucher ist ein ganz furchtbar leidiges Thema. Zutreffend insofern:

Alacrity schrieb am 29.09.2014 um 09:45:15:
Deswegen ist es für die VE irrelevant, wo während des Aufenthalts gewohnt wird


Aber da es keinen Sinn macht, das mit der Behörde im Detail auszudiskutieren (welche einen Wohnraumnachweis in der Regel eben doch verlangt), wäre eine Bestätigung Deiner Eltern, dass dort Wohnraum gestellt wird und ein Mietvertrag bzw. Grundbuchauszug/Grundsteuerbescheid o.ä. wohl sinnvoll (im Sinne von "das Verfahren vereinfachend").
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Antwort #8 - 29.09.2014 um 09:50:12
 
Domme schrieb am 29.09.2014 um 09:12:28:
Sollte ich die Verpflichtungserklaerung in Bangkok beantragen 

Nein, die VE sollte schon von jemanden in Deutschland beigebracht werden, wo die deutschen Behörden auch Zugriff darauf gaben. Einen Verpflichtungsgeber im Ausland können deutsche Behörden im Bedarfsfall wohl kaum "zur Kasse bitten".

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Antwort #9 - 29.09.2014 um 10:19:44
 
Saxonicus schrieb am 29.09.2014 um 09:50:12:
wo die deutschen Behörden auch Zugriff darauf gaben.

Das sollte natürlich "haben" heißen.
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Domme
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Antwort #10 - 30.09.2014 um 07:37:51
 
Okay, danke fuer die vielen Antworten. Ich werde meine Eltern bitten sich um die VE zu kuemmern. Hoffentlich genuegt ein Scan + Ausdruck, denn 50% der Post kommt bei mir nicht an. Zudem hat sich meine Freundin mit ihrer Chefin darueber unterhalten, wie man wohl das VISA am besten beantragt. Ihr Chefin reist wohl des oefteren mal nach Europa und hat Familie in Deutschland. Wird wohl klappen wenn nicht kann man wohl noch direkt einen zweiten Antrag stellen.
Ich berichte wenn es was neues gibt, bzw. neue Fragen auf aufkommen
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Antwort #11 - 30.09.2014 um 08:15:50
 
Domme schrieb am 30.09.2014 um 07:37:51:
Ich werde meine Eltern bitten sich um die VE zu kuemmern. Hoffentlich genuegt ein Scan + Ausdruck, denn 50% der Post kommt bei mir nicht an


Elterliche VE geht natürlich; dann solltest Du dir aber überlegen, wie die Rückkehrwilligkeit dargelegt wird, die ja wohl auch an Deiner eigenen Weiterarbeit in Thailand hängt. Also ggf. den Visumsantrag entsprechend erweitern.

Die VE ist ein Dokument auf einem (angeblich) fälschungssicheren Dokument. Juristisch ist außerdem nicht ganz unumstritten, wann diese genau Wirksamkeit erlangt und so wird die AV regelmäßig die Vorlage des Originaldokuments bei der Visumsbeantragung erwarten. Zuverlässige Kurierdienste existieren; sie kosten nur etwas mehr als ein Standard-Brief.

Domme schrieb am 30.09.2014 um 07:37:51:
Zudem hat sich meine Freundin mit ihrer Chefin darueber unterhalten, wie man wohl das VISA am besten beantragt. 


was soll ich dazu sagen? Am besten wohl  Lippen versiegelt

Domme schrieb am 30.09.2014 um 07:37:51:
wenn nicht kann man wohl noch direkt einen zweiten Antrag stellen.


Sie kann auch direkt nach einer Ablehnung noch 20 weitere Anträge stellen. Das ist nicht verboten. Die Frage ist nur, was die Botschaft von einem Antragsteller hält, der erst mit Begründung A ein Visum beantragt und nach Ablehnung postwendend mit Begründung B es nochmal probiert. Im Hinblick darauf, dass auch die Glaubwürdigkeit der Person eine Rolle spielt, ... naja, den Rest kannst Du dir selbst denken.
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Antwort #12 - 30.09.2014 um 09:27:20
 
Ja gut an der Begruendung warum sie in Deutschland reisen moechte wird sich ja nichts aendern, vielleicht ueberdenken sie es dann einfach nochmal.
Zu dem Thema VE in Deutschland oder Bangkok gibt es dann anscheinend unterschiedliche Meinungen. Der eine sagt mach es in Deutschland, der andere sagt es schadet vielleicht der Rueckkehrwilligkeit. Werde es trotzdem von meinen Eltern beantragen lassen. Ich arbeite hier zwar fest angestellt, aber eben erst seid drei Monaten mit passablem Gehalt (davor 10 Monate mit Studentengehalt). Werde einfach auch meine Gehaltschecks, Workpermit, Non-immigrant Visa und co mitbringen, fuer denn fall das es benoetigt wird. Na hoffentlich geht das alles glatt, waere sehr schoen fuer sie Smiley
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Antwort #13 - 30.09.2014 um 09:40:53
 
Ein neuer Antrag ohne veränderte Ausgangslage/Begründung kann ohne mit der Wimper zu zucken abgelehnt werden, da offensichtlich der vorherige Antrag "korrekt" war.

Was meinst du mit "werde [...] mitbringen"? Wahrscheinlich wirst du nicht mit in den Visa-Bereich eingelassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #14 - 30.09.2014 um 12:21:08
 
Es mag schon sein das ich da nicht mit rein darf, ich werde sie dennoch zu der Botschaft begleitet. Die Unterlagen kann sie dann mit rein nehmen. Ich weiss nicht was es mit diesem zweiten Antrag auf sich hat, ich habe allerdings mit einer Thai gesprochen, bei welcher der erste Antrag begelehnt wurde und ein zweiter nur eine Woche spaeter dann angenommen, wobei der zweite Antrag danna uch kostenlos war. So hat sie mir das erklaert, kann aber auch sein das sie das auf dieses recht einer erneuten Pruefung bezogen hat. Sie meinte auch, dass man das nur einen zweiten versuch hat. Ist immer so eine sache sich sowas von jemandem erklaeren zu lassen, wer nur recht gebrochen englisch spricht
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