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Verlängerung Aufenthaltstitel (Gelesen: 2.598 mal)
alinaa01
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.07.2014 um 00:47:45
 
Kurz zu uns ich bin deutsche mein Mann ist Tamile ( Sri Lanka).
Er ist seit 12 Jahren in Deutschland wir sind seit 8 Jahren zusammen seit 3 jahren verheiratet und haben zusammen 4 Kinder.
Er hat immer gearbeitet nie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder sonstiges erhalten.

Nun ist es so in 14 Tagen läuft sein Aufenthaltstitel §28Abs. 1 Satz 1 Nr 2 AufenthG ab.
Er ist seit ca 6 Monaten selbstständig.
Welche papiere braucht er auf dem Ausländeramt?
Wir haben keinen Steuerberater weil ich die Buchhaltung selbst mache.
Und ich habe gehört das ein Prüfbericht nach 6 Monaten auch nicht viel aussagt also ob das Gewerbe ( Handwerk) gewinnbringend ist.
Die person weiß es aber auch nicht und im Internet findet man nicht viel dazu.

Danke für eure Antworten
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.07.2014 um 00:58:36
 
Er braucht keinerlei Einkommensnachweise um eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 zu verlängern Er geht hin und beantragt die Verlängerung und zahlt die Gebühr.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mokus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.07.2014 um 01:10:59
 
Nur wenn er die NE beantragen möchte, dann wird das Thema Lebensunterhalt in Frage kommen : Sprich Nachweise darüber.

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« Zuletzt geändert: 23.07.2014 um 01:21:14 von Mokus »  

"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
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Antwort #3 - 23.07.2014 um 01:14:52
 
Also nehmen wir einfach nur seinen Pass, die geburtsurkunden, Eheurkunde und den Mietvertrag mit und gehen zum Amt.?

Erst wollten wir die Niederlassung beantragen aber auf grund der neu angefangenen Selbstständigkeit haben wir es verschoben wenn die nächste Verlängerung fällig ist und wir alle Papiere zusammen haben.
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Aras
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Antwort #4 - 23.07.2014 um 01:21:36
 
Die sollten diese Unterlagen schon in der Ausländerakte haben. Die fragen höchstens ob sich die Lage geändert hat.

Also einfach Pass und Aufenthaltserlaubnis mitnehmen.

Ihr könnt aber natürlich zur Sicherheit die Unterlagen mitnehmen.
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Antwort #5 - 23.07.2014 um 01:24:09
 
Das letzte Mal hat er verlängert im August 2011 zwischen zeitlich sind wir umgezogen deswegen glaub ich haben die seine Akte nicht.
Das macht mich ganz wahnsinnig kenn mich überhaupt nicht aus.
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Aras
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Antwort #6 - 23.07.2014 um 01:26:36
 
Diese Akte wird bei Umzug vom alten Kreis zum neuen zuständigen Kreis geschickt. Diese Akte ist bei der zuständigen Ausländerbehörde.
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Antwort #7 - 23.07.2014 um 01:30:15
 
Ok super.
Und vielen vielen Dank Smiley
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Mokus
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Antwort #8 - 23.07.2014 um 01:58:34
 
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Antwort #9 - 23.07.2014 um 02:23:02
 
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