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FZF zum ungeborenem deutschen Kinde (Gelesen: 2.843 mal)
Themen Beschreibung: wie weiter vorgehen
chiara ch
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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20.07.2014 um 21:48:17
 
Guten Abend,

ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich keinen ähnlichen Fall hier im Forum übersehen habe. Konnte durch das Suchen keinen Beitrag finden der meinem ähnelt, daher versuche ich meinen Fall zu schildern.
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen bzgl. mitteilen unter welcher Kategorieich  hier im Forum Hilfe finden kann Smiley

Ich bin 27 Jahre alt und bin mit einem Gambianer seit  Anfang dieses Jahres verheiratet. Kennengelernt haben wir uns bereits vor 5 Jahren und fest zusammen sind wir seit 2 Jahren.
Ich war schon öfters mehrer Monate in Gambia. Wir hatten noch nicht vor eine Antrag zur FZF zu stellen.
Im März ging es mir gesundheitlich nicht so gut und ich beschloss wieder nach Deutschland zu fliegen um mich untersuchen zu lassen. Da wurde festgestellt das ich in der 10. Woche schwanger bin.
Vorraussichtlich wird das Kind im Oktgober geboren.
Nach dem ersten Schock hatten wir uns aber dann doch gefreut und beschlossen es mit einem Schengenvisum zu versuchen.
Mitte April ging ich zur Ausländerbehörde um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ich erhielt das Dokument ohne Probleme, allerdings riet mir die Dame bei der AB doch lieber gleich einen Antrag zur FZF zu stellen, da wir ja verheiratet sind.
Wir sammelten alle benötigten Dokumente zusammen die auf der dt Botschft  Internetseite angefordert wurden, für das Touristenvisum sowie für das FZF Visum, und arrangierten einen Termin.
Mein Mann ging dann nach Dakar um seinen Termin wahrzunehmen und erklärte dann die Sachlage.
Er erklärte der netten Dame, dass er sehr gerne eine Antrag für das Schengenvisum beantragen möchte um bei der Geburt dabei zu sein.
Die Dame meinte aber das er doch bitte einen Antrag zur FZF stellen sollte um auch dauerhaft bei seinem Kind zu sein.
Er könne dann Anfang August immer noch einen Antrag für das Schengenvisum beantragen wenn es zeitlich knapp wird.
So stellten wir den Antrag für FZF und es hieß warten.
Im Mai fliegte ich zu meinem Mann und dann kam ein Anruf, dass er Papiere abgeben muss um seine Identikät zu beweisen.
AUch dies hatten wir erledigt. Allerdings meinte die Dame es könne mehr als 3 Monate dauern bis alles überprüft wird.
Nun bin ich wieder zurück und im 7. Monat. 
Soweit mein Mann mir mitgeteilt hatte, war ein Anwalt schon bei den Familien und hat die Befragung bzgl. der Richtigkeit der Identität meines Mannes befragt, sowie wurde die Geburtsurkunde legalisiertIch habe schon 2 mal Dakar angeschrieben, allerdings warten die noch auf die Begläubigungen aller Dokumente in Gambia.
Laut Erfahrung sind die Behörden dort sehr langsam.


Gibt es eine Möglichkeit was wir sonst noch tun können?
Durch eine Bekannte hab ich was über ein Eilverfahren zum ungeborenen Kind gehört.
Hat irgendjemand noch einen Tip ?
Durch den ganzen Stress gehts mir nicht mehr so gut. Die Angst ist gross, dass ich alleine bin wenn ich das Kind entbinde.
Ich habe seit 2 Wochen Depressionen und bin einfach am Ende meiner Kräfte.
Ich wünsche mir so sehr das mein Mann dabei sein kann.,

Ich hoffe es haben sich nicht allzu viele Fehler eingeschlichen, ansonsten entschuldige ich mich schon einmal im voraus  Zwinkernd

Vielen Dank schon mal



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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #1 - 20.07.2014 um 23:51:35
 
chiara ch schrieb am 20.07.2014 um 21:48:17:
So stellten wir den Antrag für FZF und es hieß warten.

Was für einen Antrag hat er wirklich gestellt? FZF zur Ehefrau oder zum ungeborenen Kind? Was stand in dem Feld "Zweck des Aufenthalts..." in dem Antragsformular?

Bei FZF zum ungeborenen Kind soll das Visum so rechtzeitig erteilt werden, dass er rechtzeitig zur Geburt hier sein kann.
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chiara ch
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Antwort #2 - 21.07.2014 um 00:17:39
 
Die Dame von der Botschaft hat den Antrag fertiggestellt nachdem sie unsere Geschichte gehört hat. Mein Mann hat dann extra noch zu ihr gesagt er möchte den Antrag zum ungeborenen Kind.
Aber was es nun wirklich war kann ich nicht sagen. Macht dies so ein Unterschied?
Kann man den Zweck noch herausfinden?
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reinhard
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Antwort #3 - 21.07.2014 um 10:56:30
 
chiara ch schrieb am 21.07.2014 um 00:17:39:
Kann man den Zweck noch herausfinden?


Du kannst den Zweck praktisch nur herausfinden, indem Du Deinen Mann intensiv befragst, was er genau beantragt hat.

Falls sich später (4 bis 6 Wochen nach Antrag, plus-minus bestimmte Zeiten wegen Ferien & Urlaub) Deine ABH bei Dir meldet, kannst Du beim Gespräch auch dort fragen, welcher Antrag gerade bearbeitet wird.

Falls Dein Mann sich beim Antrag unklar ausgedrückt hat (ob er zur Frau oder zum Kind will), dann sollte die Behörde eigentlich die für ihn günstigste Möglichkeit bearbeiten.
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chiara ch
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Antwort #4 - 01.09.2014 um 23:07:22
 
Die Auslandsvertretung hätte mir vorletzte Woche mitgeteilt, dass die Überprüfung nun abgeschlossen ist und der Sachbearbeiter einen Scan an meine ABH gesendet hat.
Ich würde nun gerne mal nachfragen wie es ausschaut da ich in 8 Wochen meinen Termin habe.
Ist es besser bei der BVA zuerst nachzufragen oder wo genau?
Es gibt ja auch die Ausländerbehörde oder das Landratsamt die ein Visum ausstelt.
An wen muss ich mich nun genau wenden?
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Saxonicus
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Antwort #5 - 02.09.2014 um 07:04:55
 
chiara ch schrieb am 01.09.2014 um 23:07:22:
Es gibt ja auch die Ausländerbehörde oder das Landratsamt die ein Visum ausstelt. An wen muss ich mich nun genau wenden? 

Weder die Ausländerbehörde noch das Landratsamt stellen Visa aus. Ein Visum kann man nur bei einem Konsulat oder einer Botschaft im Ausland beantragen und erhalten.

Das bei Visumsanträgen, wo längerfristige Aufenthalte in Deutschland angestrebt werden, die deutschen Inlandsbehörden behördenintern bei der Visumsvergabe ein Mitspracherecht haben, ändert jedoch nichts an den oben angeführten Verfahrensweg.
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chiara ch
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Antwort #6 - 02.09.2014 um 08:42:26
 
Ja die Auslandsvertretungerstellt das Visum, allerdings sind ja die Papiere angeblich  nun bei der ABH meines Landkreises damit diese ein Statement an die AV abgibt. Daher meine Frage an wen ich mich wenden könnte. BVA, ABH oder das Landratsamt des Landkreises.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 02.09.2014 um 11:19:46
 
chiara ch schrieb am 02.09.2014 um 08:42:26:
Daher meine Frage an wen ich mich wenden könnte. 

Das brauchst Du garnicht.
Die zuständige ABH wird es Dich wissen lassen, wenn sie irgend etwas von Dir will und Dich zu einem Gespräch bitten.

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reinhard
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Antwort #8 - 02.09.2014 um 13:58:08
 
Ich würde eine Mail an die Ausländerbehörde schicken und darauf hinweisen, dass die Geburt voraussichtlich in acht Wochen ist. Schreib dazu, dass Du dann die Unterstützung Deines Mannes brauchst und er selbst auch bei der Geburt dabei sein kann. Bitte darum, dass die Bearbeitung rechtzeitig erfolgt.

Und dann guckst Du, was die ABH per Mail antwortet.

Dass die Botschaft die Unterlagen per Scan vorab schickt und die Originale per Kurier hinterher, könnte ein Zeichen dafür sein, dass sie gesehen haben, dass es ein wenig drängt.

Wenn die Originale in der ABH angekommen sind, kann die ABH per Mail innerhalb von Minuten zustimmen - der Rückweg ist also möglicherweise viel schneller als der Hinweg.
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chiara ch
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Antwort #9 - 02.09.2014 um 14:52:21
 
Danke Reinhard. Ich  werde mal eine Mail verschicken. Bin mir aber immer noch unsicher ob die Papiere an die ABH gingen oder an das Landratsamt da es nur hiess sie schickten die Papiere an die zuständige Behördein meinem Landkreis.
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Saxonicus
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Antwort #10 - 02.09.2014 um 15:17:55
 
chiara ch schrieb am 02.09.2014 um 14:52:21:
Bin mir aber immer noch unsicher ob die Papiere an die ABH gingen oder an das Landratsamt da es nur hieß sie schickten die Papiere an die zuständige Behörde in meinem Landkreis. 

Die zuständige Behörde ist die ABH in Deiner Kommune.
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