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nachzug des Ehegatten. (Gelesen: 1.756 mal)
Themen Beschreibung: Deutscher Partner arbeitet aber nicht in Deutschland
fijifranny
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30.08.2014 um 23:55:56
 
So, also Ich war immer in Deutschland gemeldet (unter der addresse meiner Eltern), habe aber lange nicht wirklich in Deutschland gewohnt. Das heisst ich bin viel gereist aber hatte auch nie ein arbeitsvisum fuer ein anderes Land.

Ich habe letztes jahr in DUbai geheiratet und wollte eigentlich dort bleiben und Arbeiten, jedoch gefaellt es mir dort nicht mehr und ich glaube wir koennen in Deutschland ein besseres Leben anfangen.

So. Wir waren 10 wochen auf Hochzeitsreise in Thailand und dort hat mein Mann gleich das A1 Zertifikat am Goethe Institut gemacht. hat alles super geklappt.

NUN mache ich mir bloss sorgen, denn bei Ehegatten nachzug soll ja der Deutsche (ich) in deutschland wohnen. naja offiziell wohne ich dort und bin gemeldet...ich werde auch nach deutschland gehen sobald wir das visum beantragt haben und dort bleiben...ABER ich habe schon jahre lang nicht in Deutschland gearbeitet (auch nie Geld vom staat bekommen )...also mache ich mir sorgen...

was kann ich tun?? ALso ich habe vor eine kleine Firma zu gruenden aber zuerst irgendeine Arbeit zu finden (fuer die Versicherung)...das ist ja auch egal, denn man muss ja keine Finanzen vorweissen als Deutscher (Geld haben wir ja sowiso)

aber das problem ist dass ich eigentlich jahre lang nicht mehr dort war. was nun?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 31.08.2014 um 05:59:16
 
Zum Ehegattennachzug muss Dein Mann am Ort seines ständigen Aufenthalts bei der deutschen Vertretung ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Wenn Du in Deutschland unter Deiner Meldeadresse nicht zu erreichen bist, dann sollte das Dein Mann der AV bei der Visumbeantragung mitteilen und ihnen sagen, wo Du zu erreichen bist.

Es könnte nämlich durchaus im Bereich des Möglichen liegen, dass die Ausländerbehörde an Deinem Wohnort in Deutschland, die in die Abwicklung der Visumsbeantragung zum Zuzug Deines Mannes eingebunden wird, einige Fragen in diesen Zusammenhang an Dich hat.

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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 31.08.2014 um 11:58:08
 
Aber: Grundsätzlich ist es möglich, wenn Du diese Punkte beachtest. Dein Einkommen spielt keine Rolle, Ihr müsst nur ein "Dach über dem Kopf" haben.

FZF in die Obdachlosigkeit ist nicht möglich.
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fijifranny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.09.2014 um 22:10:44
 
aha, na dann ist es wohl kein problem. Ich werde nach Dubai fliegen um mit ihm zusammen die papiere einzureichen und dann zuruck nach Deutschland und warten.....ich machte mir nur sorgen ,denn ich habe schone sehr lange keine arbeit in D gehabt (weil ich gemeldet war aber im Ausland war)...aber naja mal sehen. In Dubai kann ich auf keinen fall leben Griesgrämig
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 02.09.2014 um 13:53:15
 
Sobald er das Visum beantragt hat, gehen die Unterlagen im Original an die Ausländerbehörde, was über mehrere Stationen läuft und deshalb ungefähr vier Wochen dauert. Falls dann etwas fehlt, was Du ergänzen kannst, wird sich die ABH vier bis sechs Wochen (nur ungefähr!) an Dich wenden. Falls alles da ist, wird dann zweistufig entschieden: Die ABH entscheidet intern, ob sie einverstanden ist, die Botschaft entscheidet, ob sie das Visum gibt.

Das Ergebnis erfährt nur der Antragsteller.
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