Hallo Leute,
ich habe am Freitag meine Frau (Serbin) geheiratet. Ja, vielen Dank für die Blumen schon mal im Voraus.
Meine Frau hat auch meinen Familiennamen angenommen.
Heute habe ich sie mit der Eheurkunde zum Ausländeramt geschickt, sie solle sich jetzt eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besorgen, vorher konnte sie aufgrund der Rechtslage bzgl. serbischer Staatsbürger (nicht - EU!) nichts von beidem beantragen. Ich habe ihr auch Gehaltsbescheinigungen von mir mitgegeben. Somit konnte auch dokumentiert werden, dass sie niemandem auf der Tasche liegt (außer mir
), ich habe ein recht gutes Auskommen.
Ich hatte erwartet, dass sie nun zumindest vorläufige Papiere bekommen, die Ihre derzeitige Identität und ihren Aufenthaltstatus dokumentieren -aber sie ist mit nichts nach Hause gekommen.
Ihr wurde gesagt, dass die "Bearbeitung" des Ganzen jetzt noch ein paar Wochen dauern würde (Fingerabdrücke und Passbild hat sie auch abgegeben) und bis dahin, am besten nichts tut und auch nicht das Land verlassen sollte (auch nicht z. B. nach Holland). D. h. aber auch: Kein Gang zum Arbeitsamt um ggf. schon mal zu einem Arbeitgeber vermittelt zu werden, sondern bis dahin erst mal nur wieder rumsitzen.
Gut, vorbehaltlich der Möglichkeit, dass meine Frau etwas nicht ganz richtig verstanden hat, obwohl sie eigentlich schon sehr gut deutsch spricht (Beamtendeutsch verstehe ich auch manchmal nicht): Da läuft doch irgendwas nicht ganz richtig??
Also definitiv kann jetzt dieser rechtliche "Schwebezustand" doch nicht wirklich existent sein.
Ich meine, wenn ich meinen Personalausweis verliere, dann gehe ich zum Amt, melde das, und bekomme einen neuen, vorläufigen Ausweis, oder nicht? Klar muss ich Foto und die Bearbeitungsgebühr nochmal zahlen, aber ich kann wieder mit einem gültigen Ausweisdokument das Amt verlassen.
Wie ist das denn jetzt bei meiner Frau? Sie hat einen Pass, in dem das Visum (ab Morgen) abläuft und in dem ein Name steht, den sie nicht mehr hat.
Sie hat doch eigentlich durch die Heirat ein inhärentes Recht auf Aufenthalt und Arbeitssuche bekommen, dann muss das doch entsprechend von der Behörde dokumentiert bzw. ausgestellt werden (können), oder habe ich da was falsch verstanden?
Wie soll ich denn für sie jetzt auch z. B. ein Konto eröffnen ohne richtiges Ausweisdokument?
Dann wollten sie ihr noch so einen Integrationskurs aufbrummen, obwohl sie über das Sprachniveau in einem solchen Kurs schon lange überschritten hat. Wie das in der Kreisverwaltung geregelt ist, kommt ihr und mir ein bisschen so vor, als stände da auch Geldmacherei im Vordergrund, denn sie hatte zwar den Test fast fehlerfrei bestanden, die Dame der Volkshochschule wollte ihr trotzdem keine ausreichenden Sprachkenntnisse attestieren.
Ich verstehe um ehrlich zu sein den ganzen Zusammenhang nicht(und sie auch nicht), warum die sie zu irgendwelchen Sprachtests geschickt haben. Sie hat bereits ein A2-Sprachzertifikat vom Goethe-Institut, obwohl wie gesagt ihre Sprachfähigkeiten merklich dieses Niveau schon überschreiten. Daran dürfte also eine Aufenthaltsgenehmigung keinesfalls scheitern.
Die nächste Termin für so eine "Sprachprüfung für die Einbürgerung und die Niederlassungserlaubnis", den sie grundsätzlich gerne machen würde, findet bei uns erst Ende Juni statt. Ich frage mich nur, warum ihr so etwas überhaupt (schon) nahegelegt wurde. Einbürgerung kann doch max. nach 3 Jahren interessant werden und "Niederlassungserlaubnis" hat doch etwas mit selbständiger Arbeit zu tun, oder bin ich da hier wieder auf dem Holzweg?
Also gerade im Bezug auf die Lage wie sich das jetzt mit ihrem Recht auf Aufenthalt und Arbeitssuche verhält, bin ich für jeden Tipp sehr dankbar!
Viele Grüße
P