Wir hatten letzes Jahr Besuch vom meinem Schwager aus Georgien. Zunächst wollte man ihn wegen fehlender Rückkehrbereitschaft nicht einreisen lassen. Nach von mir erfolgreich durchgeführter
Remonstration bekam mein Schwager dann doch noch ein Visum erteilt, welches wir abseits unseres Urlaubs genutzt haben, da ja jeder Besuch das nächste Visum erleichtert.
Bei der Visastelle teilte man ihm mit, das Visa sei für 30 Tage ausgestellt und bat ihn die Flugdaten seines reservierten Fluges zu übermitteln. Der Zeitraum seines Aufenthaltes betrug hierbei 18 Tage.
Bei der Ausreise gab es für uns völlig überraschend Probleme, da zwar 30 Tage Gültigkeit eingetragen waren und trotz Kenntnis der Flugdaten das Visum nur für 15 Tage zum Aufenthalt berechtigte.
Durch ein Gespräch mit der Grenzbeamtin konnten wir die Sache klären, so dass die Beamtin auf eine Strafverfolgung oder Verhängung einer
Einreisesperre verzichtete.
Aus dem Ein- und Ausreisestempeln im Pass geht jedoch nun hervor, dass er sich zu lange im Schengenraum aufhielt
Meine Frage wäre: Gibt es bei einem erneuten Visaantrag zwecks Besuchervisum nun Probleme?
Wir wollen eigentlich, dass er 4 Wochen bleibt und haben den Erstantrag und die
Remonstration auch so formuliert. Im Nachgang wurden daraus dann durch die Visastelle 2 Wochen.
Sieht es beim Zweitvisum anders aus und wird es mit weniger Aufwand erteilt, so dass wir endlich mal gemeinsam Urlaub machen können?