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Antrag auf AE in D stellen? (Gelesen: 7.773 mal)
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lottchen
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Antwort #15 - 28.03.2014 um 13:40:01
 
Eine VE wofür? Befristet, unbefristet, bis zur AE? Das würde ich mir gut überlegen. Welches Gesetz, welche Vorschrift wird denn dafür als Grundlage genannt?
Du bist Deutscher und sie ist mit Dir verheiratet! Sie hätte ja sogar Anspruch auf Sozialleistungen in D (wenn ihr zu wenig verdienen würdet). Was sie nicht bekäme, wenn eine VE von Dir vorliegt.
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Antwort #16 - 28.03.2014 um 13:52:28
 
lottchen schrieb am 28.03.2014 um 13:40:01:
Was sie nicht bekäme, wenn eine VE von Dir vorliegt.


Ich hab mal irgendwo gelesen, dass eine VE, falls diese ohne rechtliche Grundlage gefordert/ausgestellt wurde, nicht greift. Aber wo und ob das eine rechtsverbindliche Aussage ist -> keine Ahnung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 28.03.2014 um 13:59:51
 
Hey Lottchen,
guter Einwand... genannte Rechtsgrundlage muss ich nach schauen, Schreiben hab ich nicht bei mir..
Wenn ich aber es richtig verstehe, ist die VE nur gemeint zur Visumsbeantragung analog zu hier:

[i]Die VE gilt ab Beginn der Visumsgültigkeit bis zur Beendigung des Aufenthaltes oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck.
[/ihttp://www.info4alien.de/84/index.htm]

Sprich die VE wir nur benötigt für das Visum zum Ehegattennachzug und für die Dauer dessen Gültigkeit (90 Tage). Zum Antrag der AE (Check.Liste hab ich von der ABH schon bekommen, steht nicht drauf) müssen wir dann schauen ob das nötig ist...

Sozialleistungen für sie zu bekommen ist wirklich nicht unser Ziel und Antrieb. (Mal abgesehen von Familienversicherung in der GKV...)
Auch bin ich derzeit glücklicherweise nicht auf ALGII/Hartz4 angewiesen, auch da ich teillweise in die luxemburgischen Regeln falle (ALG und KV, ggf Kindergeld usw.) Und sie hat derzeit schon Aussichten auf einen Job in D...
Allgemeiner Gedanke:
Klar weiss man auch nie was passiert, aber für mich ist es in der (echten) Ehe auch eine Selbstverständlichkeit, finanziell füreinander einzustehen, solange man es kann zumindest... Erst in letzter Instanz, echten Not/Grenzfällen sollte die Solidargemeinschaft eingreifen (müssen).

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Antwort #18 - 28.03.2014 um 14:02:26
 
Du bist doch schon ihr unterhaltspflichtig. Eine VE gibt man für Personen ab, denen man nicht unterhaltspflichtig ist.
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Antwort #19 - 28.03.2014 um 14:12:09
 
Seoman305 schrieb am 28.03.2014 um 13:59:51:
Sprich die VE wir nur benötigt für das Visum zum Ehegattennachzug und für die Dauer dessen Gültigkeit (90 Tage).


Falsch, die gilt dann weiter. Denn die AE wird für den beantragten Zweck erteilt, das Visum gibt es nur zur Einreise.

Ich würde keine VE abgeben, da die LU-Sicherung kein Kriterium für den Ehegattennachzug zu Deutschen ist.
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Antwort #20 - 28.03.2014 um 15:20:14
 
Hey, danke für eure Kommentare...

bzgl. der Notwendigkeit des Nachweises der Sicherung des LU bei Nachzug zum deutschen Ehegatten.

Nach Dem FAQ- Kommentar von hier (I4a) http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13
und der Verwaltungsvorschrift unter http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#27

verstehe ich es auch so, dass bei Visum/AE nach §28 der LU "regelmäßig" keine Rolle spielt.
Über die Regelausnahmefälle (Ehe im Ausland leben usw.) kann man szwar elbst in unserem Fall nur schwer diskutieren..
war nie im Iran, kann die Sprache nicht wirklich usw...

Anders kann es sein, wenn es um den Nachzug zum deutschen Ehegatten geht. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes zu erteilen ist  (es besteht dann ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ohne Sicherstellung des Lebensunterhaltes, wenn ein Regelfall vorliegt)."

Aber dieser Rat hier ist der IMHO richtige Weg
[b]Für die Betroffenen kann es in solchen Fällen unter Umständen einfacher sein, Einkommensnachweise vorzulegen, um zeitaufwändige Prüfungen zur Regelausnahme zu vermeiden.[/b

Ausserdem hat die ABH schon meine Einkommensnachweise vorliegen wg. der VE für meine Schwägerin.
Und wie schon richtig bemerkt bin ich ja als Ehemann so oder so unterhaltspflichtig, mach effektiv für mich nicht den unterschied. Und millionen im Ausland hab ich (leiderleider) nicht. Die Geldkoffer sind leider in den BMW's Mercedes und Audis höherer Kategorien die ich im täglichen Pendeln über die Grenze sehe, nicht in meinem Auto...  frech

Werde aber denke ich trotzdem am Montagfragen bei der ABH nach welcher Grundlage das ganze läuft...vielleicht ist diese ja auch der allgemeine Kenntnisstand der Behörde...
Vielen Dank für alle eure Kommentare !!  i4a is great

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Antwort #21 - 28.03.2014 um 15:36:16
 
Es ist ein Unterschied, ob man Einkommensnachweise vorlegt oder eine VE abgibt.

In beiden Fällen wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Die für Familiennachzug zum Deutschen bereits bedeutungslos ist.
Umsomehr ist eine VE unnötig.

Die "Regelausnahme" ist Geschichte, nachdem das BVerwG in anderem Zusammenhang festgestellt hat, daß die Lebensführung im Ausland für Deutsche unzumutbar ist.


Es bleibt Deine Entscheidung, aber die Forderung nach einer VE ist nicht zulässig.
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Antwort #22 - 07.04.2014 um 10:14:10
 
Hallo zusammen,

eine praktische, alltägliche Frage die sich mir (erst heute) beim Überqueren der Luxemburger Grenze gestellt hat..
Darf meine Frau mit dem FZF-Visum bzw. der FB nach Antrag auf die AE eigentlich innerhalb des Schengenraumes (NACH Einreise nach D) reisen, bis Sie den eAT hat?
Denke ja, weil die FB ja dem Antragsteller entsprechend §81  http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#81 die Rechte der gestellten  AE "fiktiv" bis zur Entscheidung verleiht...

Hab nur halbe stunde nach Belgien und Luxemburg (fahren dahin immer ins Kino) deshalb die Frage... Smiley
Danke schön
hä?
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Antwort #23 - 07.04.2014 um 10:45:28
 
Seoman305 schrieb am 07.04.2014 um 10:14:10:
Darf meine Frau mit dem FZF-Visum 


ja

Seoman305 schrieb am 07.04.2014 um 10:14:10:
der FB 


FB nach §4: ja
FB nach §3: ggf. nein, hängt davon ab, ob die AE rechtzeitig beantragt wurde. Wurde sie zu spät beantragt, dann ist mit FB nach §3 die Abschiebung ausgesetzt udn der Antragsteller wird geduldet. Reist er aus D aus, ist es aus mit der Duldung.
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Antwort #24 - 07.04.2014 um 10:45:53
 
Deutsche nationale Visa sind - wie alle anderen nationalen Visa auch - "schengenfähig".

FB nach § 81 (1) Nr. 4, die ein solches Visum "fortgelten lassen", ebenso.
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Antwort #25 - 08.04.2014 um 17:36:17
 
Soo liebe Mitforisten:

Update von hier: Termin ABH heute..
--> Tatsächlich wurde wie erwartet die Zustimmung fürs FZF Visum erteilt. !!
Die freundlichen Mitarbeiter dort haben direkt  die Botschaft  informiert, diese hat sich noch heute nachmittag gemeldet und gesagt dass Visum kann "abgeholt" (also in Pass geklebt) werden.   laola sensationell

Zur VE: habe Sie jetzt abgegeben, ist ausdrücklich vermerkt bis zu Erteilung der AE, also nur maximal 90 Tage.
Hab jetzt keine lange Diskussion mehr angefangen, da sonst alles geklärt war und ich keine Verzögerung mehr provozieren wollte...Da evtl. meine Frau auch einen Job in Aussicht hat und die norwegische AE am 31.5. ausläuft ist es besser so früh wie möglich arbeiten zu dürfen, sei es mit VIsum/FB oder eAT


Die Beantragung/Genehmigung der AE sollte auch nach dem Gespräch auf der ABH nur noch Formsache sein sobald meine Frau hier ist, deshalb bitte ich darum diesen Thread -finally!- zu schliessen ! 

Ich wollte mich an dieser Stelle abschliessend bei euch allen (besonders möchte ich trotzdem Bayraqiano erwähnen) für eure v.a. geduldige, ausführliche und intensive Hilfe und Unterstützung bei allem (also Hochzeit in DK, Visum für AUS, FZF-Visum, uswusf.) im letzten Jahr bedanken !! Ohne I4a hätten wir unseren Traum, endlich zusammen in Deutschland leben zu dürfen, sicher nur mit noch mehr grauen Haaren und noch längerer Anspannung verwirklichen können !!
Ihr habt uns sehr sehr geholfen, wie Ihr es auch sicher sehr vielen anderen Menschen in komplizierten Lagen tut.
Ich hoffe ich kann in der Zukunft auch ein bisschen hier behilflich sein und etwas zurückgeben .

In diesem Sinne !
i4a is great i4a is great i4a is great i4a is great i4a is great i4a is great danke danke danke danke danke danke danke danke danke




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