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Etwas heikles Thema (Gelesen: 1.243 mal)
Traurige
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Beiträge: 68

Sachsen, Germany
Sachsen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Etwas heikles Thema
09.09.2013 um 19:55:01
 
Hallo ihr lieben,

aus ganz bestimmten Gründen möchte ich euch etwas fragen und zwar:

Wie ist das mit der AE für den ausländischen Ehemann wenn die Frau, ausegal welchen Gründen, verstirbt und der Mann aber noch keine Niederlassungserlaubnis und auch noch keinen eigenständigen Aufenthalt hat?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.09.2013 um 19:59:00
 
Siehe § 31 Abs 1 Nr. 2

Die AE wird zunächstmal um ein Jahr verlängert (egal ob
der LU gesichert ist). Danach muss der LU gesichert sein,
dass die AE verlängert wird.

Steht auch alles in der FAQ
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