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Einbürgerungsantrag gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (Gelesen: 12.028 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltszeiten - ist es soweit...?
luckkycusp
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Antwort #15 - 10.01.2014 um 20:16:49
 
Ich habe den Antrag am anfang Oktober gestellt und nun sind über 3 Monaten rum. 4 Wochen nach der Antragstellung habe ich die Zahlungsaufforderung bekommen, worauf ich prompt nachgekommen bin.  Solche Fragen sind sehr oft im Forum gestellt worden und als Antwort bekommt man die Dame mit dem Zauber-Kügel! Smiley Trotzdem möchte ich mein Glück ausprobieren.

Der Einbürgerungsantrag nach 6 Jahren unterliegt einer Ermessensentscheidung. Kann das sein dass diese Entscheidung bereits gefallen ist und die weitere Schritte in Gang gesetzt worden sind (Prüfungen usw.)? Weil logisch gesehen, werden andere Sachverhalte erst nach dieser Entscheidung geprüft! Wenn sie sich dagegen entschieden haben sollen, hätte ich bis jetzt bereits die Absage erhalten. Sorry dass ich Freitag abend so ein Ruhrei als Frage stelle. Ich wünsche euch ein schönes Wochenende!
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Antwort #16 - 13.01.2014 um 13:57:57
 
luckkycusp schrieb am 10.01.2014 um 20:16:49:
Ich habe den Antrag am anfang Oktober gestellt und nun sind über 3 Monaten rum. 4 Wochen nach der Antragstellung habe ich die Zahlungsaufforderung bekommen, worauf ich prompt nachgekommen bin.  Solche Fragen sind sehr oft im Forum gestellt worden und als Antwort bekommt man die Dame mit dem Zauber-Kügel! Smiley Trotzdem möchte ich mein Glück ausprobieren.

Der Einbürgerungsantrag nach 6 Jahren unterliegt einer Ermessensentscheidung. Kann das sein dass diese Entscheidung bereits gefallen ist und die weitere Schritte in Gang gesetzt worden sind (Prüfungen usw.)? Weil logisch gesehen, werden andere Sachverhalte erst nach dieser Entscheidung geprüft! Wenn sie sich dagegen entschieden haben sollen, hätte ich bis jetzt bereits die Absage erhalten. Sorry dass ich Freitag abend so ein Ruhrei als Frage stelle. Ich wünsche euch ein schönes Wochenende!

Du hast da bestimmt so ein Schreiben von der EBH, mit deinem Aktenzeichen bekommen. Kannst auch dort anrufen und fragen, wie weit die Bearbeitung ist.
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Antwort #17 - 22.01.2014 um 02:12:51
 
Greenarrow schrieb am 13.01.2014 um 13:57:57:
luckkycusp schrieb am 10.01.2014 um 20:16:49:
Ich habe den Antrag am anfang Oktober gestellt und nun sind über 3 Monaten rum. 4 Wochen nach der Antragstellung habe ich die Zahlungsaufforderung bekommen, worauf ich prompt nachgekommen bin.  Solche Fragen sind sehr oft im Forum gestellt worden und als Antwort bekommt man die Dame mit dem Zauber-Kügel!Trotzdem möchte ich mein Glück ausprobieren.

Der Einbürgerungsantrag nach 6 Jahren unterliegt einer Ermessensentscheidung. Kann das sein dass diese Entscheidung bereits gefallen ist und die weitere Schritte in Gang gesetzt worden sind (Prüfungen usw.)? Weil logisch gesehen, werden andere Sachverhalte erst nach dieser Entscheidung geprüft! Wenn sie sich dagegen entschieden haben sollen, hätte ich bis jetzt bereits die Absage erhalten. Sorry dass ich Freitag abend so ein Ruhrei als Frage stelle. Ich wünsche euch ein schönes Wochenende!

Mein Bruder hatte eine Zusicherung nach nur 1 Monat nach Antragstellung bekommen. Wenn man die Feiertage weglässt, eher in drei Wochen Zeit. Weiss nicht ob es jetzt an der Stadt liegt oder wie auch immer.
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Antwort #18 - 22.01.2014 um 08:09:06
 
Greenarrow schrieb am 22.01.2014 um 02:12:51:
Mein Bruder hatte eine Zusicherung nach nur 1 Monat nach Antragstellung bekommen. Wenn man die Feiertage weglässt, eher in drei Wochen Zeit. Weiss nicht ob es jetzt an der Stadt liegt oder wie auch immer. 


So etwas kann immer mal wieder passieren, da müssen aber schon viele Faktoren zusammenkommen, dass das mal so schnell geht.
Zum Einen muss natürlich - und das ist beileibe nicht immer der Fall - der Antragsteller sämtliche Unterlagen bei Antragsabgabe dabei haben. Dann müssen die Behörden, die ich zu beteiligen habe, schnell antworten, und die Auskünfte müssen absolut "sauber" sein, so dass keine Nachfragen oder weitere Nachforschungen erforderlich sind. EB-Test und Sprachnachweis müssen vorliegen.
Und dann muss ich natürlich auch etwas zu tief in die wunderschönen braunen Augen der Antragstellerin geblickt haben ....  22

Ernsthaft:

So schnelle Bearbeitungszeiten sind aber eher die Ausnahme, insbesondere wenn - je nach Struktur der EBH - bei der Ermessensentscheidung nach 10 (3) 2 eventuell auch noch die übergeordnete Behörde am Verfahren beteiligt werden muss (ist in Berlin z.B. so).

All das dauert.

Verstehe ich richtig, dass Du seit der Eingangsbestätigung nichts mehr gehört hast? Dann kann eine vorsichtige Nachfrage angebracht sein.

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Antwort #19 - 22.01.2014 um 11:47:17
 
Odysseus schrieb am 22.01.2014 um 08:09:06:
So etwas kann immer mal wieder passieren, da müssen aber schon viele Faktoren zusammenkommen, dass das mal so schnell geht.
Zum Einen muss natürlich - und das ist beileibe nicht immer der Fall - der Antragsteller sämtliche Unterlagen bei Antragsabgabe dabei haben. Dann müssen die Behörden, die ich zu beteiligen habe, schnell antworten, und die Auskünfte müssen absolut "sauber" sein, so dass keine Nachfragen oder weitere Nachforschungen erforderlich sind. EB-Test und Sprachnachweis müssen vorliegen.
Und dann muss ich natürlich auch etwas zu tief in die wunderschönen braunen Augen der Antragstellerin geblickt haben ....  


Ja, alles lag schon vor, Probezeit vorbei und es war Einbürgerung nach §10 ohne Ermessensentscheidung.
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Antwort #20 - 22.01.2014 um 16:50:28
 
Odysseus schrieb am 22.01.2014 um 08:09:06:
Verstehe ich richtig, dass Du seit der Eingangsbestätigung nichts mehr gehört hast? Dann kann eine vorsichtige Nachfrage angebracht sein.



Ja richtig.

Ich habe alle Unterlagen abgegeben und seitdem nicht mehr gehört.

"vorsichtige" Nachfrage- heißt es dass ich einfach nett Fragen soll wie der Stand ist, und ob ich noch irgendwelches Dokument abgeben soll?
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Antwort #21 - 23.01.2014 um 08:48:59
 
Genau, wie der Berliner so schön sagt:
Der Ton macht die Musike!

Ein freundliches Schreiben von Dir, verbunden mit der Frage, ob von Dir noch Unterlagen nachzureichen oder zu aktualisieren sind, kann m.E. nicht schaden.
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Antwort #22 - 29.01.2014 um 20:09:18
 
Odysseus schrieb am 23.01.2014 um 08:48:59:
Genau, wie der Berliner so schön sagt:
Der Ton macht die Musike!

Ein freundliches Schreiben von Dir, verbunden mit der Frage, ob von Dir noch Unterlagen nachzureichen oder zu aktualisieren sind, kann m.E. nicht schaden.


Ja, ich habe es gemacht und mitbekommen dass sie auf Antwort von der Behörde meiner letzten Wohnort warten. Viel erleuchtend ist es nicht, aber scheint es noch in Anfangsphase zu sein (nach fast 4 Monaten!).
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Antwort #23 - 29.01.2014 um 22:24:29
 
Manchmal hilft es hart ranzupacken, lieber aktiv anstatt passiv zu sein.
- die Behörde des vorherigen Aufenthaltortes selber um Bescheinigungen bitten
- die Amtsleitung des aktuellen Aufenthaltsortes anrufen und sich beklagen.
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Antwort #24 - 30.01.2014 um 22:26:57
 
Greenarrow schrieb am 29.01.2014 um 22:24:29:
Manchmal hilft es hart ranzupacken, lieber aktiv anstatt passiv zu sein.
- die Behörde des vorherigen Aufenthaltortes selber um Bescheinigungen bitten
- die Amtsleitung des aktuellen Aufenthaltsortes anrufen und sich beklagen.


Hart ranzupacken gehört nicht dazu. Insbesonders wenn es sich um Ermessensentscheidung handelt!

Heute habe ich Post bekommen, um Bekenntnis - und Loyalitätserklärung zu unterzeichnen. Ist das ein gutes Zeichen?
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Antwort #25 - 30.01.2014 um 23:07:10
 
luckkycusp schrieb am 30.01.2014 um 22:26:57:
Ist das ein gutes Zeichen? 


Ja, natürlich. Hätte man vor, den Antrag abzulehnen,
wäre dies ja ein weinig überflüssig. Zwinkernd
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Antwort #26 - 25.02.2014 um 17:26:35
 
Liebe Foren-Mitglieder,

heute habe ich die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt bekommen und es ist ein stolzer Tag für mich. Es war ein langer Weg: Stundenten-Visum->Arbeitserlaubnis->Blau-Karte->NE->Einbürgerung. Bei fast jedem Schritt, ohne eure Unterstützung wäre ich nicht problemlos weitergekommen. An dieser Stelle bedanke ich mich rechtherzlich für eure Arbeit und Hilfe (Eine Spende steht natürlich zu! Smiley).

Vielen Dank!
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Antwort #27 - 06.03.2014 um 19:48:02
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 06.03.2014 um 19:59:11
 
Glückwunsch und danke für das feedback und die Spende  Cool

Da sich schon jemand nach Abschluss hier dran gehängt
hatte...

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