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EBH fordert Steuerklärung der Firma? (Gelesen: 3.277 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltszeiten - ist es soweit...?
Leo87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Bosnien & Herzegovica
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06.03.2014 um 17:02:30
 
Hallo

Ich weiß nicht ob ich in diesem Thread richtig bin so bitte ich im voraus um entschuldigung wenn ich mich vertann habe Zwinkernd

Folgende sache:

Ich bin Bosnischer Staatbürger ( 26 Jahre) und bin hier in Deutschland geboren und daran hat sich in den 26 Jahren nichts geändert.

Ich habe hier meinen Abschluss gemacht und habe eine Firma bzw . kleine Gmbh gegründet in der ich der Geschäftsfürher bin und auch ausreichend an Gehalt verdiene.

Nun hatte ich am Mittwoch meinen Termin zur abgabe meiner unterlagen , soweit alles gut, nur er möchte von mir jetzt eine Private Altersvorsorge sehen und eine Steuererklärung meiner Firma .

Ich war einwenig überascht er gab mir alle Papiere zurück und schickte mich wieder heim und war schon so sehr schlecht drauf  und ich soll bitte  wieder kommen wenn ich diese sachen vollständig habe.

Jetzt ist meine frage... Liegt der Herr da im recht ? Das ich ihm meine Steuererklärung  vorlegen muss oder war der Herr vl überfordert ?

freundliche grüße und vielen dank im voraus für eure hilfe Smiley

fons' Änderung:
Grundsatz: neuer Fall = neuer trhread. Bitte nicht an
bestehende (wenn auch ähnliche) threads anhängen.
Hab dir mal nen eigenen gegönnt
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« Zuletzt geändert: 06.03.2014 um 19:49:02 von N/V »  
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.03.2014 um 17:16:37
 
In welchem Bundesland lebst du denn?

Du willst wohl eine Anspruchseinbürgerung machen. Da ist idR keine Altersversorgung gefordert.

Zahlst du dir von deiner GmbH ein Gehalt aus? Also bist in einem Anstellungsverhältnis zu deiner GmbH?
Oder lässt du dir Tantiemen auszahlen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Leo87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.03.2014 um 18:33:10
 
Zitat:
In welchem Bundesland lebst du denn?

Du willst wohl eine Anspruchseinbürgerung machen. Da ist idR keine Altersversorgung gefordert.

Zahlst du dir von deiner GmbH ein Gehalt aus? Also bist in einem Anstellungsverhältnis zu deiner GmbH?
Oder lässt du dir Tantiemen auszahlen?


Hallo erst mal, und vielen dank für die schnelle Antwort Smiley

Mein Wohnsitz ist in Baden-Württemberg

Und ja ich zahle mir selber Gehalt aus und bin in einem Anstellungsverhältnis als Geschäftsführer in der UG bzw. kleinen GmbH.


Änderung:
Zitat als solches kenntlich gemacht. Bitte die Zitierfunktion benutzen - ggf.
hier
nachlesen. Auch kann im userforum ein eigener Testthread eröffnet und dort die Funktionen ausprobiert werden. - Ansonsten ist auch zu überlegen, ob unbedingt der gesamte Beitrag des "Vorredners" zitiert werden muss. Das bläht an sich die threads nur unnötig auf. Regelmäßig genügt es Kernsätze, oder etwas, auf das noch einmal besonders eingegangen werden oder etwas, was besonders hinterfragt werden soll, zu zitieren.  =schweitzer=

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« Zuletzt geändert: 07.03.2014 um 08:51:16 von schweitzer »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.03.2014 um 11:17:09
 
In Baden-Württemberg ticken die Uhren hier insofern anders, als  das erwerbstätige eine entsprechende Altersvorsorge nachweisen müssen. Das geht auf die Rechtsprechung des VGH BW zurück (Urteil v. 06.03.2009 - 13 S 2080/07, juris Rn. 20ff).
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Petersburger
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Antwort #4 - 08.03.2014 um 11:20:40
 
Es gibt keine "kleine GmbH".

Wenn mir ein Geschäftsführer eine Gehaltsabrechnung vorlegt, in dem die von ihm beherrschte UG oder auch GmbH seine Vergütung bescheinigt, dann würde ich auch gern darauf schauen, ob das bescheinigte Monatsgehalt nicht "den Arbeitgeber", die juristische Person also, in wenigen Monaten "konkursreif" macht.

Mir lag auch schon ein Antrag vor, in dem ein UG-Inhaber namens seiner UG bei einem Stammkapital von EUR 500 eine Kostengarantie nach §§ 66-68 AufenthG für sich als natürliche Person abgab.
Die Eintragungs- und sonstigen Kosten, die so bei einer Firmengründung sofort entstehen, ließen aber nicht mal mehr den Erwerb eines normalen Flugtickets auf Firmenkosten zu, ohne die UG sofort illiquide zu machen ...

Diese Kostengarantie habe ich zu seiner großen Überraschung auch nicht akzeptiert und auf anderen Belegen bestanden.
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« Zuletzt geändert: 08.03.2014 um 11:34:23 von Petersburger »  

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Antwort #5 - 08.03.2014 um 12:38:14
 
Petersburger schrieb am 08.03.2014 um 11:20:40:
dann würde ich auch gern darauf schauen, ob das bescheinigte Monatsgehalt nicht "den Arbeitgeber", die juristische Person also, in wenigen Monaten "konkursreif" macht.


Aus der reinen Steuererklärung, also damit Gewinn und Verlust wirst du das IMHO nicht sehen, sondern dazu braucht es die Bilanz.

Deshalb wird diese ja auch veröffentlicht, damit sich Liferanten und Behörden über die wirschaftliche Situation des Unternehmens informieren können. Voraussgesetzt sie können Bilanzen lesen und schauen nicht nur auf Gewinn und Verlust, das ist nämlch nur eine Kenngröße.

Petersburger schrieb am 08.03.2014 um 11:20:40:
Es gibt keine "kleine GmbH".


Ja aber ist gibt "kleine Gesellschaften" und Kleinstgesellschften nach dem HGB und die müssen keinen Gewinn und Verlust veröffentlichen. Dehalb die Forderung nach der Steuererklärung.
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Petersburger
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Antwort #6 - 08.03.2014 um 19:23:26
 
grisu1000 schrieb am 08.03.2014 um 12:38:14:
Aus der reinen Steuererklärung, also damit Gewinn und Verlust wirst du das IMHO nicht sehen, sondern dazu braucht es die Bilanz.

Habe ich als bekannt vorausgesetzt.
Das zweite übrigens auch - ich bin nur kein Freund von Begriffsverwirrungen.


Die Bilanz gehört selbstverständlich ebenso zur Steuererklärung einer juristischen Person - zumal einer haftungsbeschränkten - wie die GuV zur Bilanz.


Analog: Wenn eine ABH einen Visumantrag von einer AV anfordert, will sie nicht nur das blanke Formblatt haben ...
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Antwort #7 - 10.03.2014 um 12:22:33
 
Verstehe ich das also richtig ? Das ich nun doch die Private Altersvorsorge  +  Billanz einreichen muss ? Sonst wird das nix mit der Einbürgerung!?

freundliche grüße
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Antwort #8 - 10.03.2014 um 20:18:10
 
Das sagt Dir Dein SB.

Hier hast Du nur Erklärungen bekommen, daß diese Forderung nicht völlig aus der Luft gegriffen sein müssen.
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