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Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten? (Gelesen: 13.150 mal)
Seoman305
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07.05.2013 um 11:24:19
 
Hallo zusammen,

ich (deutsch) habe letzte Woche meiner Freundin(Iranerin) einen antrag gemacht und sie hat ja gesagt Kuss
Jetzt überlegen wir wann und wo wir die Hochzeit machen sollen. Da sich in unserer speziellen Situation im Moment mehrere Themenbereiche überlagern frage ich euch nach spezifischer Hilfe.
Wir leben im Moment noch in Spanien.
Sie: Iranerin, Ddoktor/PHd (Informatik)  gerade beendet, war 4 Jahre durchgehend hier, Visum läuft Anfang September aus. Derzeit keinen Job, bezieht kein arbeitslosengeld
ICh: Deutscher, seit 2011 noch unbefristeter Vertrag  (Firma schließt hier aber zum August, Kündigungen werden gerade verhandelt...)
Achja, wir wohnen seit 1,5 Jahren hier zusammen, offiziell gemeldet usw., zusammen sind wir seit 3,5 Jahren, also Scheinehe-Verdacht sollte keiner aufkommen Smiley w
wir warten gerade auf die Antworten von Bewerbungen für SIe aus u.a schweiz, Norwegen, Deutschland, und die Hoffnung war und ist dass sich mit einer Zusage damit die eile erledigt.
...

Doch um eine Alternative zu haben möchte ich den einfachsten bzw. schnellsten Weg rausfindnen für uns zu heiraten falls nöitg.
Meine Frage also: Wo ist es in unserem speziellen fall am einfachsten bzw. schnellsten die Heirat durchzuziehen und was wir dann jeweils tun müssen:
1. Spanien? --> Denke mir wg. der aktuellen wirtschaftlichen Lage und mir als Nicht-spanier evtl. etwas komplizierter?
2.Deutschland? -->habe ich Bedenken wg. der deutschen Bürokratie,weil meine Familie aber da ist und ich schnell einen Job hätte denke ich einfacher. Deutsch A1/A2 Kurs hat sie gemacht und war auch schon für ein Forschungspraktikum 2011 in D, außerdem ist ihr Beruf ja "hochqualifiziert und in Deutschland erwünscht  Zwinkernd
3.Dänemark? --> finanzielle Seite ist für uns kein Problem.. ! ist dies in unserem Fall ein gangbarer Weg? sprich dort heiraten und dann das in Deutschland bzw. Spanien anerkennen lassen?

In jedem Fall danke für eure hilfe, auch wenn ihr foreneinträge verlinken könnt die hier zutreffen (bin schon lange am gucken aber jeder Fall hier ist anders...) würde mir das schon helfen
Wir hatten uns das anders erhofft die letzten Monate, sonst hätten wir das Thema sicher schon früher "angepackt" ohne den Zeitdruck...
VIELEN DANK auf jeden Fall für eure Hilfe und INformationen !
Saludos

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Antwort #1 - 07.05.2013 um 13:13:44
 
Du vermengst zwei Fragen, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Heiraten könnt Ihr überall. Wo Ihr Euch dann niederlasst, wenn Ihr erst mal verheiratet seid, ist davon völlig unabhängig. Da Du deutscher Staatsangehöriger bist, genießt Ihr in der gesamten EU/EWR Freizügigkeit. Insbesondere hat sie, sobald Ihr verheiratet seid, in all diesen Staaten Arbeitsmarktzugang. Überlegt Euch also einfach, welcher Eheschließungsort für Euch am Praktischsten ist und schließt dann dort die Ehe. Davon zu trennen ist die Frage, wo Ihr danach hinziehen wollt - auch da spielen aber rechtliche Fragen im Grunde wegen Deiner deutschen Staatsangehörigkeit bei den von Dir angesprochenen Staaten keine Rolle. Geht also einfach dahin, wo sie oder Du das beste Jobangebot erhaltet.
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Seoman305
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Antwort #2 - 07.05.2013 um 14:26:14
 
Hallo tapir,
danke für die ermutigende antwort  Smiley
Meine Frage betrifft auch hauptsächlich den geeignetsten Ort für die Eheschließung für uns. Tut mir leid wenn das nicht so klar rüberkam...!

Wo wir wann hingehen und uns niederlassen am Ende steht auf einem anderen Blatt und hat damit nicht viel zu tun. Da sind wir auch europäisch, im prinzip sogar weltweit flexibel... Schöne neue Welt Smiley
Saludos !

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Antwort #3 - 07.05.2013 um 18:29:32
 
Seoman305 schrieb am 07.05.2013 um 11:24:19:
außerdem ist ihr Beruf ja "hochqualifiziert und in Deutschland erwünscht

hmm ... "befreit" aber nur in Ausnahmefällen vom A1.

Seoman305 schrieb am 07.05.2013 um 11:24:19:
3.Dänemark? --> finanzielle Seite ist für uns kein Problem.. ! ist dies in unserem Fall ein gangbarer Weg? sprich dort heiraten und dann das in Deutschland bzw. Spanien anerkennen lassen?

kein Problem, "Anerkennung" ist nicht nötig (und daher gibt es keinen, der die Ehe "anerkennen" müsste)





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Antwort #4 - 07.05.2013 um 19:53:33
 
erne schrieb am 07.05.2013 um 18:29:32:
hmm ... "befreit" aber nur in Ausnahmefällen vom A1.


Aber nur wenn später eine AE nach §28 AufenthG in Deutschland beabsichtigt wird. Hierzu stehen IMHO in deisem Fall deutlich andere Alternativen zur Verfügung:

1)  Es wäre zu prüfen ob nicht ein Rückkehrfall nach EU-Freizügigkeit vorliegt.
2) NE nach §19 AufenthG wenn sie z.B eine Post-Dok Stelle in der Forschung besetzt.
3) Blaue Karte EU nach §19a AufenthG
4) Forschungsaufenthalt nach §20 AufenthG
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Antwort #5 - 07.05.2013 um 22:17:49
 
Die Rückkehrerfreizügigkeit wäre der beste Status. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, mit der Eheschließung nicht solange zu warten, bis in Spanien kein Freizügigkeitstatbestand mehr verwirklicht wird. Tendenziell sollte also möglichst bald die Ehe eingegangen werden.

erne schrieb am 07.05.2013 um 18:29:32:
kein Problem, "Anerkennung" ist nicht nötig (und daher gibt es keinen, der die Ehe "anerkennen" müsste)

Das ist so nicht richtig. Einer Anerkennung der Ehe für den deutschen Rechtsraum bedarf es natürlich schon. Nur vollzieht sich diese nach Art. 11, 13 EGBGB kraft Gesetzes, ohne, dass es eines behördlichen Anerkennungsaktes bedürfte. Die Frage, ob die Ehe für den deutschen Rechtsraum anerkannt ist, ist daher - solange keine Nachbeurkundung erfolgt - von jeder Behörde in jedem Verwaltungsverfahren, in dem es darauf ankommt, in eigener Zuständigkeit zu prüfen.
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Antwort #6 - 07.05.2013 um 22:37:08
 
Seoman305 schrieb am 07.05.2013 um 11:24:19:
Doch um eine Alternative zu haben möchte ich den einfachsten bzw. schnellsten Weg rausfindnen für uns zu heiraten falls nöitg. 


Also:

1) Sobald ihr verheiratet seid, koennt ihr ohne grosse Schwierigkeiten einen gemeinsamen Wohnsitz in einem beliebigen EU-Land nehmen, sofern Du dort arbeitest oder eine Arbeit aufnimmst (oder aufzunehmen beabsichtigst). Es gilt in diesem Fall fuer deine Frau die abgeleitete EU-Freizuegigkeit. Falls ihr heiratet, solange du noch in Spanien arbeitest, gilt das auch fuer eine Rueckkehr nach Deutschland ("Rueckkehrerfreizuegigkeit"). Nationale Spezialitaeten wie die deutsche A1-Forderung sind damit irrelevant . 

2) Ob ihr in Deutschland, Spanien oder Daenemark heiratet ist relativ unerheblich. Die Ehe muss nach Ortsrecht rechtmaessig geschlossen sein, damit ist sie auch in Deutschland gueltig.

3) Der Aufwand fuer eine Heirat in Deutschland ist im internationalen Vergleich relativ hoch. Allerdings ist eine Heirat in Spanien in der Praxis mindestens genauso aufwendig, da du dafuer ein deutsches Ehefaehigkeitszeugnis brauchst, das von einem deutschen Standesamt erstellt wird. Um das zu kriegen, muesst ihr beide (nicht nur du selbst sondern auch deine zukuenftige Frau)  im wesentlichen dasselbe Verfahren durchlaufen wie fuer eine Heirat ....  und dann seid ihr immer noch nicht verheiratet!

Es bleibt die daenische Version, da daenische Standesaemter bislang in der Regel kein EFZ fordern sondern sich mit einer Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstandsvermerk zufrieden geben (das ist die Hauptattraktion der daenischen Heirat). Das sollte allerdings vorab mit dem Standesamt in spe abgeklaert werden, da die Anforderungen von Ort zu Ort variieren - wird beispielsweise eine solche Bescheinigung separat fuer alle Aufenthalts­länder seit dem Erreichen des heiratsfähigen Alters und natuerlich auch fuer den jetzigen Wohnort verlangt, und dasselbe fuer deine Frau (siehe zB http://www.toender.dk/Burger/Standesamt.aspx), dann kann das bei komplexer Migrationsgeschichte auch recht aufwendig werden.

In jedem Fall wuerde ich die Situation zeitnah abklaeren, denn "schnell" geht im Zweifelsfall gar nix.

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Seoman305
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Antwort #7 - 23.05.2013 um 15:16:48
 
Hallo,

vielen vielen Dank euch allen für Eure Hilfe schon soweit!
Update von mir und neue Fragen.
Nach langer Recherche und gründlichem Durchfragen sieht es so aus wie vermutet. Eine Hochzeit in Dänemark ist die einzige echte Alternative für uns. In unserem Fall ist die Bürokratie in Spanien extrem langsam und mit Blick auf den Wechesel des Wohnsitzes kaum zu bändigen.
Ein Detail für die Spezialisten hier im Forum: (entfällt für uns jetzt, da es Dänemark wird)
Für Deutschland bin ich auf eine -glaube ich-ungewöhnliche Hürde gestoßen bin. Dadurch dass der Vater meiner Zukünftigen leider schon verstorben ist, wäre nach meinem Stand sowohl das Verfahren zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnis als auch die für eine Befreiung von Vorlage des selbigen über das OLG mit einem nicht genauer zu erklärenden Aufwand verbunden. Das Befreiungsverfahren vor dem OLG erfordert eine Art schriftliche Erklärung des Vaters... !! und was da ersatzweise zu machen ist möchte ich gar nicht wissen... Schockiert/Erstaunt

In jedem Fall bin ich gerade schon dabei die Dokumente für Dänemark zu beschaffen, Standesamt und Termine noch für Juni sollte nächste Woche feststehen. haben für uns eine Möglichkeit mit Affidavit (eidesstattlicher Erklärung) und übersetzter Geburturkunde gefunden. @ DoctorZ vielen Dank für deine Ermahnung zur Eile !! schnell geht wirklich nichs, und wir schaffen dies jetzt wie es aussieht noch vor den dänischen Sommerferien im Juli.

Danke schön !! Ich halte euch auf dem Laufenden




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Antwort #8 - 23.05.2013 um 15:41:03
 
So, noch meine Aktuelle Frage. falls die antwort in einem Thread hie steckt, gerne auch ein Link!
(Ihre AE für Spanien läuft am 2.9. aus!)
Dänemark ist geklärt, nur stehe ich jetzt vor dem Problem wie die Beantragung /erlangeung der arbeitserlaubnis für uns am Besten läuft?
option 1: Spanien
Wie läuft und vor allem wie lange dauert das Verfahren in Spanien bis zur Erteilung? Brauchen wir Übersetzungen von den ganzen DKoumenten? Können wir selbst wenn es noch nicht entschieden ist problemlos schon nach Deutschland umziehen ?

Option 2: Deutschland
wäre mir im Prinzip lieber. unser Plan/Hoffnung ist derzeit ab 01.08.  den festen Wohnsitz in Deutschland anzumelden und die AE zu bekommen für Sie. Was muss ich beachten und wie läuft der Prozess ab?
A1-Deutschtest wird von ihr gemacht....
Also Wohnsitz für Sie anmelden, dann zur Ausländerbehörde, und wie lange dauert das normal bis zur Entscheidung? Besonders meine
Frage: müssen/sollten wir hiermit  bis zum 1.8. warten? Solange ich hier in Spanien arbeite, also sprich den gewöhnlichen Lebensmittelpunkt habe, habe ich die sorge dass die AB in Deutschland uns nach spanien schickt (bin zwar die ganze Zeit gemeldet in Deutschland, aber arbeite halt hier)
-->

sind einige Fragen ich weiß...trotzdem Danke für jede Hilfe.
Viele Grüße aus dem Vorbereitungschaos




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Antwort #9 - 23.05.2013 um 16:13:51
 
Ihr müsst tatsächlich erst in Deutschland wohnen, erst dann wird eine ABH zuständig. Sie beantragt die AE, legt ihr A1-Zertifikat vor, und die Arbeitserlaubnis bekommt sie automatisch inklusive.
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Antwort #10 - 26.05.2013 um 13:48:56
 
Hallo nochmal,
ich würde meine Frage konkretisieren weil ich grosse Schwierigkeiten habe verlässliche Informationen zu finden:
1. Da ich in Spanien noch mehr als genug Urlaubstage habe:
Wenn ich z.b schon am 15.Juli letztes Mal in der Firma bin, dann nach erfolgter Hochzeit z.B. in der 3. Juli-Woche-formell nur  im Urlaub, spanischer Arbeitsvertrag noch bis 31.7. bzw. 31.8. gültig- zuerst beim Einwohnermeldeamt  den
!!Hauptwohnsitz
für uns (z.B. Adresse meiner Eltern, da bin ich auch aktuell immer noch gemeldet) anmelde, und dann bei der ABH mit apostillierter Heiratsurkunde, A1 Zertifikat usw. vorspreche und die AE beantrage, ist das ausreichend? Würde damit mein "gewöhnlicher Aufenthaltsort" in Deutschland anerkannt und die ABH zuständig, Trotz noch bestehendem Arbeitsvertrag und "nur Besucher¨?
Ich könnte auch ein offizielles Schreiben meiner Firma auf Deutsch besorgen das die Vertragsauflösung (da Kündigung f¨r alle) bestätigt.
Wenn nicht was muesste ich machen? Wohnsitz in Spanien abmelden? Schon effektiv umziehen?
Wuerde es helfen zum Beispiel wenn ich mich unterstuetzend am gleichen Tag bei der Bundesagentur "arbeitsuchend" melde (nur melde, kein ALG beantrage , habe aber noch alten Anspruch von 9 Monaten melde und meine Absicht der Arbeitsuche nachweise?)

Wenn das Ermessensache der ABH ist, hilft es vorher schon mal vorzusprechen?

Wenn mir jemand helfen kann, auch mit Paragraphen mit Definitionen des "gewöhnlichen Aufenthalts" für mich., würde mir das sehr helfen.
Danke für jede Antwort..finde es "toll" das mit jeder Frage die ich löse 3 neue auftauchen..  hä? hä? hä? unentschlossen weinend Schockiert/Erstaunt


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Antwort #11 - 26.05.2013 um 14:00:17
 
Ein grundsätzlicher Fehler:

Sie muss einen Wohnsitz in DE haben (den gleichen wie Du), sie muss eine AE beantragen.

Du kannst gar keinen Antrag stellen, da Deutsche in Deutschland keine AE brauchen.
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Antwort #12 - 26.05.2013 um 14:20:41
 


reinhard schrieb am 26.05.2013 um 14:00:17:
Ein grundsätzlicher Fehler:

Sie muss einen Wohnsitz in DE haben (den gleichen wie Du), sie muss eine AE beantragen.

Du kannst gar keinen Antrag stellen, da Deutsche in Deutschland keine AE brauchen.


Danke Reinhard !Ungenaue Formulierung. Bitte dies zu entschuldigen! Natürlich stelle SIE (meine Verlobte) den Antrag. Werde ab jetzt formell korrekr fragen !
Wäre dann der nächste Schritt zur allumfassenden Bürokatie, wenn wir schon eine AE für unser eigenes Land brauchen  Smiley

Also gilt meine frage dann so:?
Würde,  wenn SIE (meine Verlobte) den Antrag auf AE bei der ABH stellt und zuvor den Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt ordentlich angemeldet hat, die ABH die Adresse meiner Eltern als MEINEN aktuellen (Haupt)-Wohnsitz)  in Deutschland anerkennen (unter unten beschriebenen Umstanden)?
Wäre sie zuständig und uns (bzw. meine Ehefrau) nicht nach Spanien verweisen? Schockiert/Erstaunt
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Antwort #13 - 26.05.2013 um 14:41:42
 
Hey, eine ergänzende  Frage:

Muss das A1 -Zertifikat zur PRüfung? zwingend eins vom Goethe - Institut sein? oder reicht auch eines von einer Sprachschule (Berlitz o.ä.??
Danke wenn ihr damit erfahrung gemacht habt?
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Antwort #14 - 26.05.2013 um 15:51:24
 
Seoman305 schrieb am 26.05.2013 um 14:20:41:
Würde,wenn SIE (meine Verlobte) den Antrag auf AE bei der ABH stellt und zuvor den Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt ordentlich angemeldet hat, die ABH die Adresse meiner Eltern als MEINEN aktuellen (Haupt)-Wohnsitz)in Deutschland anerkennen (unter unten beschriebenen Umstanden)?


Du kannst jederzeit in Deutschland einen Wohnsitz anmelden, du musst dich auch nicht vorher in Spanien abmelden. Das einzige was interessiert ist ggf. später die Frage des steuerlichen Wohnsitzes, das interessiert aber die ABH nicht.

Also:
Beide Anmelden beim Meldeamt
Ehefrau beantragt eine AE bei der ABH

Ob ihr später nochmal nach Spanien zurückreist um alles abzumelden und aufzulösen ist euere Privatsache.

Seoman305 schrieb am 26.05.2013 um 14:41:42:
Muss das A1 -Zertifikat zur PRüfung? zwingend eins vom Goethe - Institut sein? oder reicht auch eines von einer Sprachschule (Berlitz o.ä.??


Nein, aber das Prüfunsinstitut muss nach ALTE zertifiziert sein. Einfach die Sprachschule fragen.
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