i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Luxemburg Eu Aufenthaltskarte bei "dauerhafter Beziehung"
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1369729195

Beitrag begonnen von Seoman305 am 28.05.2013 um 10:19:54

Titel: Luxemburg Eu Aufenthaltskarte bei "dauerhafter Beziehung"
Beitrag von Seoman305 am 28.05.2013 um 10:19:54
Hallo i4a ,

durch eure sehr hilfreichen Antworten auf meine Frage hier  http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1367918659 bin ich bei der Recherche nach den Bedingungen für die Erteilung der EU-Aufenthaltskarte für meine zukünftige auf den offiziellen Seiten in luxemburg auf etwas wie ich denke Besonderes Gestoßen. Dachte ich teile das mal mit euch!

Es gibt anscheinend eine Besonderheit in Luxemburg (kann das nur für Spanien und Deutschland soweit ausschließen, wenn es sowas in den anderen EU/EWR-Staaten gibt, gerne Info) das eine EU Aufenthaltskarte dem Partner eines EU-Bürgers (NICHT verheiratet oder Lebenspartnerschaft) in LUX ausgestellt werden kann, wenn die beiden  eine STABILE BEZIEHUNG nachweisen können.

Kennt jemand diesen speziellen Vorgang/Antrag?? Überlege ob das in meinem Fall (lebe seit 2 Jahren dauerhaft mit meiner Verlobten hier in Spanien zusammen, beide gemeldet, gemeinsamer Mietvertrag, adresse in der NIE und ihrer AE genennt  usw.) als "Back-Up" Lösung falls die Hochzeit in Dänemark rechtlich nicht  funktioniert) ein möglicher Weg ist.

Meine Übersetzung (vielleicht kann jemand korrigieren/ helfen?) aus dem französischen Antragsformular (Seite 2) zum "Nachweis des stabilen Charakters der Beziehung"
--> Nachweis das die partner "nicht verheirat sind?", in eingetragener Lebenspartnerschaft leben oder in stabiler Beziehung mit einer anderen Person leben (Familienstandsbescheinigung, Ledigkeitszeugnis, "composition de menage" und/oder Meldebescheinigung)

1: Im Falle eines gemeinsamen Kindes: Beleg dass die beiden Partner gemeinsam die elterlichen Pflichten wahrnehmen (Geburtsurkunde des Kindes, (unsicher): Beleg dass die Partner gemeinsam für den Unterhalt aufkommen?, falls nötig/gefordert: Meldebescheinigung, certificat composition de menage?
2: Im Falle des Zusammenlebens: Beleg dass die Parner  LEGAl und ununterbrochen mindestens ein Jahr lang vor Antragstellung zusammengelebt haben. (Meldebescheinigung, wieder dieses "certificat composition de menage" ausgestellt vom Land in dem die Partner zusammengelebt haben ); Nachweis des regelmäßigen Aufenthalts im Aufenthaltsland (Aufenthaltsgenehmigung ) oder:
3. keins von beiden: sonstige Nachweise zum stabilen Charakter (würde eher "Stabile Natur") der Beziehung sagen

Quellen bisher:
1. Antragsformular Französisch (siehe Anhang zum Post)

2. Deutsch: Bürgerinfo-Seite der Luxemburger Regierung? http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/citoyennete/libre-circulation-UE/sejour-moins-5-ans/membre-famille-UE/index.html
3.  ENGLISCH, LUX Aussenministerium,  http://www.mae.lu/en/Site-MAE/VISAS-Immigration/Long-term-stay-superior-to-three-months/Third-country-national-who-is-a-family-member-of-a-Union-citizen

Daddys' [edit]Ist eher (ausländisches) EU-Recht, daher hierher verschoben...[/edit]
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=37_Dem_RelDur.pdf (71 KB | 231 )

Titel: Re: Luxemburg Eu Aufenthaltskarte bei "dauerhafter Beziehung"
Beitrag von planloser am 28.05.2013 um 11:26:14

Seoman305 schrieb am 28.05.2013 um 10:19:54:
Es gibt anscheinend eine Besonderheit in Luxemburg (kann das nur für Spanien und Deutschland soweit ausschließen, wenn es sowas in den anderen EU/EWR-Staaten gibt, gerne Info)


Gibt es in Schweden auch, nennt sich -übersetzt- Konkubinat.

Infos zu möglichen Formen des Familienstands in Schweden: http://www.varmland.se/en/move-to/new-in-sweden/living-together

Titel: Re: Luxemburg Eu Aufenthaltskarte bei "dauerhafter Beziehung"
Beitrag von sigi-n am 28.05.2013 um 16:08:33
In NL heisst das "geregistreerd partnerschap"
http://www.juridischloket.nl/vraagenantwoord/familie-relatie/samenwonen/geregistreerd-partnerschap-verschil-huwelijk/Pages/default.aspx

Titel: Re: Luxemburg Eu Aufenthaltskarte bei "dauerhafter Beziehung"
Beitrag von grisu1000 am 30.05.2013 um 11:10:24
In Irland nennt sich das permitted family member  für die es ebenfalls eine Aufenthaltskarte gibt. Voraussetzung ist ein zweijähriges Zusammenleben vorher, und die Absicht es auf unbestimmte Zeit aufrechtzuerhalten.

Titel: Re: Luxemburg Eu Aufenthaltskarte bei "dauerhafter Beziehung"
Beitrag von Stefan-TR am 02.06.2013 um 00:20:01
Wo wir gerade am auflisten sind, in UK gibt es die Möglichkeit auch bei Vorliegen eines "durable relationship" (2 jähriges Zusammenleben).

Titel: Re: Luxemburg Eu Aufenthaltskarte bei "dauerhafter Beziehung"
Beitrag von Seoman305 am 24.04.2014 um 23:59:25

Seoman305 schrieb am 28.05.2013 um 10:19:54:
Hallo i4a ,

durch eure sehr hilfreichen Antworten auf meine Frage hier  http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1367918659 bin ich bei der Recherche nach den Bedingungen für die Erteilung der EU-Aufenthaltskarte für meine zukünftige auf den offiziellen Seiten in luxemburg auf etwas wie ich denke Besonderes Gestoßen. Dachte ich teile das mal mit euch!

Es gibt anscheinend eine Besonderheit in Luxemburg (kann das nur für Spanien und Deutschland soweit ausschließen, wenn es sowas in den anderen EU/EWR-Staaten gibt, gerne Info) das eine EU Aufenthaltskarte dem Partner eines EU-Bürgers (NICHT verheiratet oder Lebenspartnerschaft) in LUX ausgestellt werden kann, wenn die beiden  eine STABILE BEZIEHUNG nachweisen können.
[/edit]

zu der "Relation Durable" in Luxemburg weiss ich durch Kollegen mittlerweile einiges mehr. In diesem Fall oben beschrieben -EU-Bürger nimmt Feizügigkeit war, Partner ist Drittstaatler wird die EU-Aufenthaltskarte an sich ohne murren ausgestellt, wobei allerdings das Aussenministerium VORHER zustimmen muss. (Kann anscheinend sein dass der Aussenminister das tatsächlich persönlich prüft und abzeichnet !, kleines Land haöt  8-))

Unabhängig davon ist das "PAXEN" -wie die nichteheliche Partnerschaft in Luxemburg alltäglich genannt wird- sehr verbreitet und sehr einfach. Man muss dies zwar gemeinsam erklären (gemeinsamer Wohnsitz angeben usw.) aber es kann z.B. von einem Partner alleine durch Erklärung aufgehoben werden, ohne dass der andere das mitbekommt.
Ist sehr beliebt, weil  es u.a. steuerliche Vorteile hat (gleicher Effekt wie Hochzeit, wenn auch erst bei der gemeinsamen Steuererklärung ein Jahr später, nich wie bei verheirateten Paaren direkt durch gemeinsame Steuerklasse)
Gilt übrigens sowohl für hetero- als auch für homosexuelle Paare.
Ein Limit ist aber das man "monogam" ist, also nicht gleichzeitig mehrere Partner hat.

Insgesamt ist dieses System der "festen Partnerschaft" ohne Trauschein IMHO aber ein sehr fortschrittliches System, was in Deutschland zum Beispiel sicher noch einige Jahre+ brauchen wird, da die "heilige Ehe" bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft als das einzig Wahre gesehen werden...
Missbrauch gibt es in jedem System, ist für mich also kein Argument dagegen.-






Titel: Re: Luxemburg EU Aufenthaltskarte bei "dauerhafter Beziehung"
Beitrag von Insomnia am 05.05.2014 um 00:50:00
Wegen Luxemburg EU Aufenthaltskarte,..."PAXEN" -wie die nichteheliche Partnerschaft in Luxemburg genannt wird.

meine Freundin hat gerade eine 3 jährige deutsche AE aufgrund des gemeinsamen Kindes bekommen.

Da ich (Deutscher) nicht in Deutschland arbeite, könnte ich mich denn  mit meiner Freundin mit dem deutschen Aufenthaltstitel in LUX,  allen erforderlichen Nachweisen wie gemeinsames Kind anmelden und nach 2 Jahren für Sie die EU Aufenthaltskarte bekommen ?

Der Wohnsitz in DE soll nicht abgemeldet werden.

Sowiet ich weiss, gibt es die EU Daueraufenthaltskarte in Deutschland erst nach 5 Jahren wenn 60 Monate Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgewisen sind.

Titel: Re: Luxemburg Eu Aufenthaltskarte bei "dauerhafter Beziehung"
Beitrag von Seoman305 am 05.05.2014 um 16:39:04
Hallo Insomnia,

Vielleicht war die Unterscheidung bisher nicht klar. Es geht um zwei verschiedene Dinge/Begriffe das zu präzisieren:
falls dies falls formuliert war bisher, Asche auf mein Haupt

A In Luxemburg selbst gibt es eine Lebenspartnerschaft = Pacs (nicht PAX, mein Fehler) zu schliessen in Luxemburg.
Diese Lebenspartnerschaft ist eine m.W. nach übliche Form des Zusammenlebens, die hier in LUX viele Leute eingehen (auch um Steuervorteile zu haben). Hauptmerkmal ist wie schon gesagt im Unterschied zu Deutschland (eingetragene Lebenspartnerschaft ) dass diese PACS sowohl Homosexuelle als aus Heterosexuelle Partnerschaften erfasst.
Die Bedingungen des Eingehens und Beendens sind auch anders als eine Ehe,

Nachzulesen im Bürgerportal guichet.lu gut erklärt, auch auf Deutsch: (Gesetzestexte, sowie alle Formulare der Immigration die ich bisher gefunden habe sind hier in LUX in der Regel auf französisch, kann ich bei Bedarf gerne raussuchen und bei Übersetzung helfen.)
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/vie-maritale/partenariat-pacs/declaration-partenariat/index.html

Definition:
Zitat:
Unter Lebenspartnerschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft versteht man eine Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die „Lebenspartner” genannt werden, als Paar zusammenleben und eine eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) geschlossen haben, indem sie gemeinsam beim Standesbeamten der Gemeinde ihres gemeinsamen Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts vorstellig geworden sind, um ihre Partnerschaft persönlich und gemeinsam beurkunden zu lassen


Im Unterschied dazu  steht die Definition einer "relation durable“/stabile Partnerschaft im Rechtsvorgang des Familiennachzugs von Drittstaatsangehörigen zu EU-Bürgern die Ihre Freizügigkeit "ausüben"
Soweit ich bis jetzt durchdringe wird wie von Insomnia beschrieben der Daueraufenthalt-EU auch in Lux erst nach 5 Jahren (!) gewährt.
Hier der Link zu den Bestimmungen beim Nachzug eines Drittstaatlers Aufenthalt Eu-Bürger unter 5 Jahre Zum Nachzug von Familienangehörigen:
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/citoyennete/libre-circulation-UE/sejour-moins-5-ans/membre-famille-UE/index.html
die aus dem Formular übersetzten Anforderungen sowie das Formular siehe oben in meinem ersten Post. Schaue mir das nochmal an, scheint sich aber nichts geändert zu haben.

Verständnisfrage: Wo arbeitest du? schon in Luxemburg? Welche Nationalität hat deine Freundin?
Ich denke es wird aber schon problematisch wenn du/Ihr in Deutschland wohnen bleiben möchtet und du als Grenzgänger arbeitest. Das oben beschriebene gilt IMHO NUR bei Wohnsitznahme von dir in Luxemburg (also "stabile Beziehung nachweisen, und dann die Aufenthaltskarte Eu (nicht Daueraufenthalt) beantragen), da du nur dann die Freizügigkeit echt wahrnimmst.

Soweit ich die relation durable verstehe sind die Voraussetzungen aber das Kind ODER gemeinsames Zusammenleben (muss nicht beides sein!), es könnte also unter Umständen die gemeinsame Sorge um das Kind ausreichen, un den Antrag direkt zu stellen. sprich in eurem Fall sollte alleine schon damit dass ihr ein gemeinsames Kind habt die Grundanforderungen erfüllt sein.

Allerdings als Warnung: Luxemburg ist kein billiges Land um ohne Job hier hinzukommen. Mieten liegen etwa auf Münchner Niveau, einkaufen usw. ausserhalb LUX-Stadt etwa deutsches Niveau.
Lass mich gerne korrigieren, aber habe die Diskussion hier bei i4a schon gesehen (war aber Österreich glaube ich)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.