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Gültiger Pass in Kopie - (Gelesen: 6.489 mal)
Themen Beschreibung: Heirat trotzdem möglich?
Ailoonarose
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24.05.2013 um 13:34:22
 
Hallo,
mein Freund und ich wollen bald heiraten. Er ist Asylant und seit zwei Jahren in Deutschland, es steht noch aus ob er akzeptiert ist, ein Interview war vor 8 Wochen, noch keine Antwort.
Seine Staatsangehörigkeit ist irakisch, Geburts- und Heimatland Kuwait, lebte 17 Jahre in Holland und kam hierher aufgrund erstmaligem Asylantrag in '94, damals akzeptiert aber aufgrund familiaerer Gründe nach Holland gereist.
Die Geburtsurkunde und die Urkunde über die irakische Staatsangehörigkeit sind vorhanden und bereits übersetzt, jedoch sein bis 2017 gültiger Pass ist abhanden gekommen, er liegt nur in Kopie vor und ohne Original schließt das Standesamt keinen Bund.
Nun waren wir schon bei der Botschaft um einen neuen zu beantragen, was aber bis zu zwei Jahre dauern kann. Alternativ bliebe noch die Reise in Irak, aber es ist nicht sicher ob er zwecks Eheschliessung sicher zurück darf und ob die Austellung wirklich schneller geht. Wir erwarten außerdem ein Baby und wollen kein Risiko eingehen, wollen aber unser Leben endlich in die Hand nehmen, damit ihm die gleichen Rechte zustehen wie uns anderen auch. Muss uns das Standesamt trotzdem irgendwie heiraten lassen, oder gibt es eine Möglichkeit, trotz dieser Umstände zu heiraten?
Danke und Gruesse,
Ailoona.  blümle
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Antwort #1 - 24.05.2013 um 14:19:43
 
Ailoonarose schrieb am 24.05.2013 um 13:34:22:
Er ist Asylant und seit zwei Jahren in Deutschland, es steht noch aus ob er akzeptiert ist


wie das, wenn
Ailoonarose schrieb am 24.05.2013 um 13:34:22:
lebte 17 Jahre in Holland und kam hierher aufgrund erstmaligem Asylantrag in '94, damals akzeptiert aber aufgrund familiaerer Gründe nach Holland gereist. 


wenn er als Flüchtling vor x Jahren akzeptiert wurde, dann nach Holland gereist ist, und nun wieder nach D --- warum zum Teufel sollte er einen neuen Asylantrag stellen?
Was genau ist nun sein Status?


Ailoonarose schrieb am 24.05.2013 um 13:34:22:
Nun waren wir schon bei der Botschaft um einen neuen zu beantragen ... Alternativ bliebe noch die Reise in Irak, 

naj, in dem Moment, in dem er in sein Heimatland reist (oder Botschaft/Konsulat betritt) ist sein Flüchtlingsstatus weg.
Ailoonarose schrieb am 24.05.2013 um 13:34:22:
Muss uns das Standesamt trotzdem irgendwie heiraten lassen,

ohne gültige Papiere? nein





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Ailoonarose
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Antwort #2 - 24.05.2013 um 17:14:09
 
Oh, mein Fehler. Er ging von Kuwait, denn als Iraker, auch wenn man in Kuwait geboren und aufgewachsen ist wie er, vorbehaltet sich das Land jegliche Rechte des Menschen und er galt als Ausländer.
Also reiste er in '98 von Kuwait nach Deutschland mit Visum ein, um illegal nach Dänemark zu Familienangehörigen zu gelangen, es war ja damals nicht möglich nach Dänemark zu gelangen, weil nicht in der EU.
Von Dänemark aber wurde er wieder hierher geschickt, denn man fand heraus und hier nahm man sich seiner an, er war minderjährig, galt als politisch verfolgt, wurde akzeptiert und bekam einen blauen Pass.
Auf Wunsch seiner Familie aber holte man ihn nun nach Holland, zu weiteren Familienangehörigen, Deutschland wollte ihn zurück, er aber blieb auf Wunsch seiner Familie in Holland, wurde aber dort nicht akzeptiert.
Er verließ Holland nach ein paar Jahren, lebte in einem anderen Land für mehrere Jahre, reiste von dort schliesslich in den Irak, machte seine Urkunden neu und kam über Syrien, Türkei, Griechenland nach Holland zurück, wo man ihn abschieben wollte, also reiste er wieder hierher nach Deutschland, welches er damals als kleiner Junge aufgrund dem Drängen seiner Familie verlassen hatte und stellte einen erneuten Antrag.

Er hat alle gültigen Dokumente, bis auf den Pass, der liegt nur in Kopie vor und es dauert leider so lange, bis ein neuer ausgestellt wird, aber dann müssen wir wohl oder übel so lange warten.
Als Asylant eine genehmigte Arbeitsstelle zu finden um für Kind und Kegel sorgen zu können ist nämlich ein müßig Gang und wir dachten, wir könnten das irgendwie umgehen...
Ja, bei Ausreise nach Irak muesste er seinen Asylantrag zurück ziehen, das wissen wir bereits.
Ich hoffe sein Status ist nun etwas geläufiger,
Grüße Ailoona.  blümle
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Ailoonarose
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Antwort #3 - 24.05.2013 um 17:15:40
 
...seine Familie holte ihn nach Holland.
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Antwort #4 - 25.05.2013 um 10:45:14
 
Ailoonarose schrieb am 24.05.2013 um 17:14:09:
Also reiste er in '98 von Kuwait nach Deutschland mit Visum ein, um illegal nach Dänemark zu Familienangehörigen zu gelangen, es war ja damals nicht möglich nach Dänemark zu gelangen, weil nicht in der EU. 

Dänemark ist seit 1973 EU-Mitglied.
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Ailoonarose
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Antwort #5 - 26.05.2013 um 14:41:50
 
Hm, seltsam. Ich bin etwas überrascht. Dann hake ich wohl nochmal nach.
Aber was könnte denn geschehen, wenn der Verlauf in so etwa war und es den blauen Pass für ihn damals gab, er aber ablehnte hier zu leben/zu bleiben - ohne öffentliches Kundtun und aus Deutschland verschwand....nun aber wieder hier ist.
Die Daten sind bestimmt gespeichert?
Als Iraker gilt Abschiebestop und Kuwait wuerde ihn nicht zurück nehmen - stimmt das denn?
Welche Aussicht könnte bestehen?
Es kommt noch immer keine Antwort vom Interview in Gießen obwohl uns gesagt wurde 6 - 8 Wochen Wartezeit, diese sind aber schon überschritten.
Von seiner Seite aus fühlte er sich während des Gesprächs mit Übersetzer vom Interviewer ungerecht behandelt.
Aus den Aufzeichnung, die zugeschickt wurde meine ich jedoch auch zu entnehmen, dass er unterschiedliche Antworten auf die selbe Frage gab.
Zudem hat er leider ein dickes Strafregister, entstanden hier in Deutschland.
Was passiert in den meisten Fällen mit solchen Menschen?
Und was passiert oder wohin kann er bei nicht akzeptieren eigentlich abgeschoben werden?
Grüße, Ailoona.
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Ailoonarose
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Antwort #6 - 26.05.2013 um 14:46:47
 
...erstes europäisches Einreiseland demnach immer noch Deutschland.
Ailoona.
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Antwort #7 - 26.05.2013 um 14:56:11
 
reduzieren wir das Ganze mal auf den Kern der Frage und da kommt es auf seinen Asylantrag an:

I.
Er wird als Flüchtling anerkannt, bekommt wieder einen Blauen Pass und eine AE und kann Dich damit heiraten. Auf den Besitz des Nationalpasses kommt es nicht mehr an, zumal er ja die restlichen Urkunden dabei hat.

II.
Sein Antrag wird rechtskräftig abgelehnt. Er kann nicht zwangsweise in den Irak abgeschoben werden (keine Flüge) und wird geduldet. Wenn ihr heiraten wollt gibt es dann zwei Möglichkeiten:

a) er besorgt sich einen Pass von der Botschaft und muss die langen Wartezeiten hinnehmen oder

b) es geht freiwillig in den Irak zurück, kümmert sich um seine Papiere und beantragt ein Heiratsvisum zur Rückkehr.
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Antwort #8 - 26.05.2013 um 15:07:19
 
Ok., erhält er im Falle einer Duldung eine Arbeitsgenehmigung?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 26.05.2013 um 15:16:34
 
unter Umständen ja, § 10 BeschVerfV.
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Antwort #10 - 26.05.2013 um 15:26:06
 
Könnte man denn mit einem Rechtsanwalt gegen eine evtl. Versagung mit Erfolg vorgehen oder ist das ein Ding der Unmöglichkeit?
Zumal ja die Gefahr der wiederholten Straffälligkeit besteht, bei nichts tun können über einen längeren Zeitraum...
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Antwort #11 - 26.05.2013 um 15:31:03
 
Ailoonarose schrieb am 26.05.2013 um 15:26:06:
Könnte man denn mit einem Rechtsanwalt gegen eine evtl. Versagung mit Erfolg vorgehen oder ist das ein Ding der Unmöglichkeit?

Versagung von ??

Ailoonarose schrieb am 26.05.2013 um 15:26:06:
Zumal ja die Gefahr der wiederholten Straffälligkeit besteht, bei nichts tun können über einen längeren Zeitraum... 

Bitte? Also mit dem Argument werdet ihr nicht weit kommen.
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Antwort #12 - 26.05.2013 um 15:39:34
 
Mit einer Versagung der Arbeitsgenehmigung im Falle einer Duldung.
Könnte man dagegen rechtlich vorgehen?

Letzteres entspricht in erster Linie meinem persönlichen Empfinden.

Wir erwarten ein Kind - ist das denn ein aussagekräftiges Argument?
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Antwort #13 - 26.05.2013 um 15:47:15
 
Ailoonarose schrieb am 26.05.2013 um 15:39:34:
Mit einer Versagung der Arbeitsgenehmigung im Falle einer Duldung.
Könnte man dagegen rechtlich vorgehen?

ja.

Ailoonarose schrieb am 26.05.2013 um 15:39:34:
Wir erwarten ein Kind - ist das denn ein aussagekräftiges Argument?

Für eine Beschäftigungserlaubnis nicht.

Für einen legalen Aufenthalt falls seinAsylantrag bis dahin abgelehnt worden ist kann es eine AE geben. In der Regel muss er aber einen gültigen Pass vorlegen, Ausnahmen sind bei "atypischen Fällen" möglich. Darüber werden aber Behörden/Gerichte entscheiden.
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Antwort #14 - 26.05.2013 um 16:09:37
 
Was waere ein stichfestes Argument für eine Beschäftigungserlaubnis?

Und aus welchen Gründen werden eigentlich manche Asylanträge abgelehnt und Duldungen erteilt? Nach welchen Richtlinien wird gehandelt?
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