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Kroatischer Pass abgelaufen (Gelesen: 11.316 mal)
Themen Beschreibung: Kroatischer Pass abgelaufen
Darko
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02.05.2013 um 16:51:08
 
Hallo,

ich habe das Problem, dass mein kroatischer Pass seid Jahren abgelaufen ist.

Der Grund war ich wollte seinerzeit dem kroatischen Wehrdienst entgehen. Daher mied ich das kroatische Konsulat, wollte mich mit der Frage nicht befassen.
Das hat sich ja erledigt, der kroatische Wehrdienst ist mittlerweile abgeschafft.

Ich bin in D geboren, habe die Schule/Ausbildung hier gemacht. Und lebe bis auf 2 Kindheitsjahre ständig hier in D.
Ich habe leider eine chronische Krankheit und bin (geh)behindert.
Daher auch seid Jahren ALG2 Empfänger.
Mein Aufenthaltstitel ist: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Das wurde ja durch die NE ersetzt wie ich hier lese..

Nunja, ich habe also keinen gültigen Pass. Ich werde es endlich nach dem EU Beitritt Kroatiens am 01.07 verlängern. Von seiten des kroatischen Konsulats erwarte ich keine Probleme.
Welche Schwierigkeiten kann ich erwarten seitens der Ausländerbehörde? Muss ich evtl eine Strafe bezahlen?

Danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.05.2013 um 17:35:42
 
kommt auf die ABH an, manche sehen das eher "locker", andere nicht. Nach dem Gesetz ist die Nichtverlängerung eine Ordnungwidrigkeit, aber keine Straftat (§ 77 Nr. 2 AufenthV i.V.m. § 98 Absatz 3 Nr. 7 AufenthG bei Drittstattlern bzw. § 10 Abs. 2 FreizügG/EU für Unionsbürger).
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grisu1000
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Antwort #2 - 02.05.2013 um 17:50:27
 
Darko schrieb am 02.05.2013 um 16:51:08:
Das hat sich ja erledigt, der kroatische Wehrdienst ist mittlerweile abgeschafft.


Hat sich damit auch die mögliche Straftat wegen Entziehung vom Wehrdienst erledigt? Da würde ich vor der nächsten Reise nach Kroation nochmal nachfragen.

Zitat:
eine Ordnungwidrigkeit, aber keine Straftat (§ 77 Nr. 2 AufenthV i.V.m. § 98 Absatz 3 Nr. 7 AufenthG bei Drittstattlern bzw. § 10 Abs. 2 FreizügG/EU für Unionsbürgern). 


Mal die Frage: Warum nicht Straftat nach §95 Abs 1 Nr 1.?  Letztendlich hat er bewußt seinen Pass nicht verlängert und die Ableistung des Wehrdienstes wäre wohl zumutbar gewesen.

Worst-Case könnte noch sein, dass der AT nach §52 Abs 1 AufenthG vor dem 1. Juli widerrufen wird. 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.05.2013 um 18:08:00
 
in der Tat, als Drittstaatler könnte er wegen der vorsätzlichen Passlosigkeit auch eine Straftat begangen haben.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 02.05.2013 um 18:33:48
 

Darko schrieb am 02.05.2013 um 16:51:08:
Ich habe leider eine chronische Krankheit und bin (geh)behindert.

grisu1000 schrieb am 02.05.2013 um 17:50:27:
die Ableistung des Wehrdienstes wäre wohl zumutbar gewesen.

Auf Grund seiner Behinderung hätte man ihm wohl vom Wehrdienst befreit.
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grisu1000
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Antwort #5 - 02.05.2013 um 19:19:59
 
Saxonicus schrieb am 02.05.2013 um 18:33:48:
Auf Grund seiner Behinderung hätte man ihm wohl vom Wehrdienst befreit.


Dem stimme ich zu. Sich um eine Befreiuung zu kümmern wäre wohl auch zumutbar gewesen. Z.B Ärztliches Attest beim Konsulat abgeben oder was immer das Konsulat dann sehen will.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.05.2013 um 19:20:27
 
Saxonicus schrieb am 02.05.2013 um 18:33:48:
hätte
reicht aber u.U. nicht.
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Darko
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Antwort #7 - 02.05.2013 um 20:49:25
 
Hallo,

dem Wehrdienst wollte ich auch durch eine Einbürgerung in D entgehen.. aber viele wissen das vielleicht: Die kroatischen Behörden verlangten zuerst eine Ableistung des Wehrdienstes bevor sie mich aus der kroatischen Staatangehörigkeit gehen ließen. So ein Schwachsinn!
Obendrein konnte ich nur unzulänglich kroatisch sprechen.. naja.. dann ließ ich die Sache ruhen..

Damals hatte ich meine chronische Krankheit schon. Aber sie war bei weitem nicht so ausgeprägt wie heutzutage (inklusive Gehbehinderung).
Daher kam ich auch nicht auf Idee wegen der Krankheit mich irgendwie ausmustern zu lassen..
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Saxonicus
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Antwort #8 - 02.05.2013 um 21:08:28
 
Darko schrieb am 02.05.2013 um 16:51:08:
Der Grund war ich wollte seinerzeit dem kroatischen Wehrdienst entgehen. Daher mied ich das kroatische Konsulat, wollte mich mit der Frage nicht befassen.

Darko schrieb am 02.05.2013 um 16:51:08:
Nunja, ich habe also keinen gültigen Pass. Ich werde es endlich nach dem EU Beitritt Kroatiens am 01.07 verlängern. Von seiten des kroatischen Konsulats erwarte ich keine Probleme.

Es ist allerdings kaum anzunehmen, daß es von den deutschen Behörden auch so locker gesehen wird, daß Du Dich ohne gültigen Pass hier aufhältst.

EU-Beitritt von Kroatien hin oder her.

§ 95 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,



Dann wäre es u.U. auch mit einer Einbürgerung erst einmal Essig.
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« Zuletzt geändert: 02.05.2013 um 21:19:02 von Saxonicus »  

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FaredinZenuni
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Antwort #9 - 03.05.2013 um 12:07:54
 
Was ich bei der ganzen Sache nicht verstehe....

Wenn der Pass noch ca 1 Monat läuft, wird man doch automatisch von der ABH angeschrieben, dass der Pass in einem Monat abläuft und man seinen neuen Pass vorlegen muss. Auch wenn der Pasa aus welchen Gründen auch immer seine Gültigkeit verliert, wird man von der ABH angeschrieben. Das war bei mir und meiner Familie immer so... ca 1 Monat vor Ablauf gab es das Schreiben, noch ein Monat, bla bla, Konsulat beantragen bla bla, neuen Pass / Verlängerung vorlegen bla bla...

Ist das hier nicht passiert?

Ich denke, spätestens wenn sich keiner bei der ABH meldet, werden die mit Sicherheit der Sache nachgehen wollen.

Das es jahrelang unbemerkt geblieben ist, wundert mich ganz stark.
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reinhard
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Antwort #10 - 03.05.2013 um 12:23:03
 
Es gibt einige ABHs, die Briefe verschicken, viele tun dies nicht.

Die Pflicht, einen Pass zu haben, gilt für alle. Die Behörden dürfen davon ausgehen, dass Erwachsene selbst in der Lage sind, darauf zu achten.

(Die Erfahrungen mit einer ABH sind nicht ohne Weiteres auf die anderen 500 übertragbar.)
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Antwort #11 - 03.05.2013 um 12:24:23
 
FaredinZenuni schrieb am 03.05.2013 um 12:07:54:
Wenn der Pass noch ca 1 Monat läuft, wird man doch automatisch von der ABH angeschrieben, dass der Pass in einem Monat abläuft und man seinen neuen Pass vorlegen muss. 


Da hast Du aber eine ABH, die entweder nicht so viel zu tun hat oder besonders kundenfreundlich ist oder auch beides. -

Einen Anspruch auf entsprechende Benachrichtigung gibt es jedenfalls nicht, und ich habe auch nicht den Eindruck, dass das sehr verbreitet üblich ist.

Die Passpflicht zu erfüllen, ist in erster Linie die Angelegenheit eines jeden selbst.


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FaredinZenuni
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Antwort #12 - 03.05.2013 um 12:27:56
 
Ok, danke, dachte das wäre irgendwie rechtlich geregelt. Scheint wohl von ABH zu ABH Unterschiede zu geben.

Die örtliche ABH hier scheint wohl echt kundenorientiert zu sein.

Man kann eigentlich die Uhr danach stellen, wann solche Schreiben kommen... auch der eAT war nach nicht mal 3 Wochen fertig.

ABH ist die in Filderstadt
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grisu1000
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Antwort #13 - 03.05.2013 um 12:44:12
 
FaredinZenuni schrieb am 03.05.2013 um 12:27:56:
Scheint wohl von ABH zu ABH Unterschiede zu geben.


Es ist üblich den eAT für längerfristige AT wie NE oder Daueraufenthalt EG bis zum Ende der Gültigkeit des Passes auszustellen. Wird dann der neue eAT beantragt muss auch der Pass erneuert sein.

Wie das nun beim Threadsteller lief, kann er nur selber sagen.

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Antwort #14 - 03.05.2013 um 12:47:55
 
schweitzer schrieb am 03.05.2013 um 12:24:23:
Da hast Du aber eine ABH, die entweder nicht so viel zu tun hat oder besonders kundenfreundlich ist oder auch beides.


FaredinZenuni schrieb am 03.05.2013 um 12:27:56:
Die örtliche ABH hier scheint wohl echt kundenorientiert zu sein. 


Diese Anschreiben sind nicht so aufwändig, wie es auf den ersten Blick aussieht.
In dem Programm, mit dem die ganzen aufenthaltsrechtlichen Dinge geregelt werden, wird auch das Passablaufdatum hinterlegt.
Unser Rechenzentrum hat dieses Datum ist mit einem Serienbrief und einem Datum, das etwa 8 Wochen vorher liegt verknüpft. Das Datum haben wir festgelegt und den Serienbrief auch entworfen und im Programm hinterlegt. Dann haben wir ohne etwas weiter tun zu müssen - automatisch einen Brief erstellt und rausgeschickt ... und den ausländischen Mitbürger daran erinnert.
Dasselbe wurde übrigens auch in Bezug auf den Ablauf des Aufenthaltstitels gemacht.

Kleiner Aufwand also für einen guten Service ... der aber halt nicht überall funktioniert.
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