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Einbürgerung und Geburtsurkunde (Gelesen: 2.518 mal)
mv_5378
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i4a rocks!


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Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Geburtsurkunde
24.04.2013 um 19:35:37
 
Hallo Zusammen,
Kurz über meinen Antrag:
Den Antrag auf Anspruchseinbürgerung stellte ich vor paar Monaten. Bei der Antragstellung hatte ich alle notwendige Unterlagen bis auf  Geburtsurkunde bzw. Personalausweis in original dabei und nur die Kopie und  die originale Übersetzung konnte ich abgeben.Mann hat meinen Antrag angenommen und genau vor paar Wochen habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich meine Urkunde an dem genannten Termin abholen kann.
Im Schreiben wurde von mir verlangt, die aktuelle Gehaltsabrechnung und meine  Geburtsurkunde sowie in Original als in Kopie mitzubringen und vorlegen.
Die von mir verlangten Unterlagen hatte ich an dem Tag dabei, mir wurde aber nur nach aktueller Gehaltsabrechnung gefragt.
Die habe ich in Kopie abgegeben, habe auch dazu erwähnt, dass mann von mir die Geburtsurkunde in original und kopie auch verlangt hat und hab das auch vorgezeigt.es hat aber angeblich nur das Vorzeigen gereicht und die Mitarbeiterin hat die kopie von Geburtsurkunde gar nicht beibehalten und nur die kopie von Gehaltsabrechnung. die Einbürgerungsurkunde wurde mir dann ausgehändigt.
Nun wundert mich irgendwie das ganze .
hat die Mitarbeiterin vergessen, die Kopie zu behalten?
Muss ich die Kopie nochmal persönlich einreichen oder ist die Einbürgerung schon nach der Aushändigung der Urkunde vollständig und abgeschlossen.
Meine Frage hört sich vielleicht komisch  oder irrelevant an, aber ich wollte dem Stress loswerden und alles bis ende richtig machen.

Ich würde mich auf eure Antworten freuen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.04.2013 um 19:58:07
 
von zu viel Stress bekommt man Falten.  Laut lachend

Keine Sorge, das hat keinerlei Auswirkungen auf die Einbürgerung. Vor allem wenn Du schon mal eine Kopie abgegeben hast. Doppelt braucht sie die EBH auch nicht in die Akte aufzunehmen.
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mv_5378
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 25.04.2013 um 09:39:29
 
Hallo Und Danke für deine Antwort, Smiley Smiley Smiley
Ich mache mir extra Stress, nur weil die Mitarbeiterin, die mir die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt hat, war nicht die gleiche Person, bei der ich meinen Antrag gestellt hatte. Mein Sachbearbeiter war von dem ersten Tag an ein Herr gewesen und das Schreiben zur Abholung von Urkunde habe ich auch von ihm
erhalten.


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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.04.2013 um 09:52:28
 
mv_5378 schrieb am 25.04.2013 um 09:39:29:
Ich mache mir extra Stress, nur weil die Mitarbeiterin, die mir die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt hat, war nicht die gleiche Person, bei der ich meinen Antrag gestellt hatte.

Das ist ja kein Problem - Du kannst davon ausgehen, dass man in einer EBH nicht irgendwelche Leute die Urkunden aushändigen lässt.
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