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Doppelte Staatsbürgerschaft für Jordanische Staatsangehörigkeit (Gelesen: 5.764 mal)
samo
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23.04.2013 um 11:41:56
 
Hallo,

Ich habe Jordanische Staatsbürgerschaft, ich wohne seit 6 Jahren in Deutschland, und vor ein paar monaten habe ich den Einbürgerungsantrag abgegeben.

Für die Abgabe meiner aktuellen Staatsbürgerschaft, sind die kosten rund 2200 € für Jordanische Botschaft in Berlin gefordert.

Ich verdiene ca. 2500 € Netto, verheiratet, und habe keine Kinder.
Da mein Vatter seit 2010 Arbeitlos ist, und keine Rente hat, gebe ich regelmäßig 6000 € (manchmal mehr) Järlich als Unterhaltszahlungen an meine Eltern in Jordanien aus.

Meine Frage, kann ich d.h meine Jordanische Staatsbürgerschaft  wegen erheblicher finanziellen Belastung beibehalten?

Wir kriegen hoffentlich im Nov unser erstes Kind, falls diese Kosten immer noch unter der grenze sind, macht es sinn das Verfahren zu verschieben, bis wir das Kind bekommen?

Vielen Dank im Voraus!
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Odysseus
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Antwort #1 - 23.04.2013 um 14:08:50
 
Zitat:
12.1.2.3.2.1 VAH
Eine unzumutbare Bedingung im Sinne des Satzes 2 Nr. 3, 2. Fallgruppe liegt insbesondere vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungskosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen und mindestens 1 278,23 Euro (umgerechnet von 2 500 DM) betragen.


Wenn Du 2500 netto verdienst, dann dürfte das Brutto irgendwo zwischen 3500 und 4500 liegen. Somit übersteigen die Gebühren nicht Dein Einkommen, Hinnahme von Mehrstaatigkeit kommt daher nicht in Betracht. Weitere Unterhaltsverpflichtungen werden dabei nicht berücksichtigt. Auch die Frage, ob Du ein Kind hast, ist in dem Falle unerheblich.
Du wirst um die Entlassung nicht herumkommen.
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chr76
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 23.04.2013 um 14:16:30
 
samo schrieb am 23.04.2013 um 11:41:56:
...verheiratet...Wir kriegen hoffentlich im Nov unser erstes Kind...macht es sinn das Verfahren zu verschieben, bis wir das Kind bekommen?...


Willst Du wirklich "nur" das Geld sparen, oder würdest Du auch gerne Jordanier bleiben (was ich gut verstehen könnte)?

Wenn Du mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet bist, würde ich mit Deiner Einbürgerung warten bis das Kind geboren ist. In diesem Falle könnte das Kind ab Geburt beide Staatsangehörigkeiten annehmen und auch behalten. Das könnte sich irgendwanneinmal als praktisch (oder auch unpraktisch) erweisen.

Für Dich selbst hilft das natürlich nichts.

Alles Gute für Dein Kind und Deine Einbürgerung!
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samo
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Antwort #3 - 23.04.2013 um 14:28:42
 
Vielen Dank für Ihr Antwort.

Es geht mehr um auch Jordanier zu bleiben, mehr als das Geld zu sparen.

Meine Frau ist auch Jordanierin, kriegt das Baby beim Geburt beide Staatsangehörigkeiten? Wenn ich vor dem Geburt Deutscher werde, und seine Mutter Jordanierin bleibt?
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chr76
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Antwort #4 - 23.04.2013 um 14:36:00
 
samo schrieb am 23.04.2013 um 14:28:42:
Vielen Dank für Ihr Antwort.

Es geht mehr um auch Jordanier zu bleiben, mehr als das Geld zu sparen.

Meine Frau ist auch Jordanierin, kriegt das Baby beim Geburt beide Staatsangehörigkeiten? Wenn ich vor dem Geburt Deutscher werde, und seine Mutter Jordanierin bleibt?


Wenn Ihr beide Jordanier seit/bleibt, dann wird Deine Tochter ab Geburt nicht Deutsche.

Wenn Du Deutscher wirst und Deine Frau Jordanierin bleibt, wird Eure Tochter zumindestens über Dich Deutsche.

Ob Eure Tochter dann auch Jordanierin wird, hängt vom jordanischen Recht ab. Kann die Mutter die jordanische Staatsangehörigkeit weitergeben? Ich kenne nur das libanesische Recht, und da kann nur der Vater die Staatsangehörigkeit weitergeben. Das müsstest Du mit jemandem klären der die Details des jordanischen Staatsangehörigkeitsrechtes kennt.

Wenn es in Jordanien wie im Libanon geregelt ist, würde es helfen wenn Deine Frau vor der Geburt schon Deutsche werden könnte, aber Du selbst wartest noch. Aber das muss -je nach jordanischem Recht- nicht unbedingt so sein.
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Odysseus
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Antwort #5 - 23.04.2013 um 14:38:49
 
samo schrieb am 23.04.2013 um 14:28:42:
Meine Frau ist auch Jordanierin, kriegt das Baby beim Geburt beide Staatsangehörigkeiten? Wenn ich vor dem Geburt Deutscher werde, und seine Mutter Jordanierin bleibt?


Das ist eine Frage des jordanischen Rechts.

Wenn in Jordanien die Staatsangehörigkeit auch von der Mutter weitergegeben wird, hat das Kind nach der Geburt beide Staatsangehörigkeiten, wenn Du Deutscher und Deine Frau Jordanierin ist.
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Antwort #6 - 23.04.2013 um 14:48:17
 
chr76 schrieb am 23.04.2013 um 14:36:00:
Wenn Ihr beide Jordanier seit/bleibt, dann wird Deine Tochter ab Geburt nicht Deutsche.



Wenn einer der beiden Eltern mindestens 8 Jahre einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat, wird das Kind über § 4 Abs. 3 StAG deutsch.

Über den Vater wohl nicht, da er erst seit sechs Jahren in Deutschland lebt. Wir wissen aber nicht, was mit der Mutter ist. Dazu hat der TS bisher keine Angaben gemacht.
Daher ist die Aussage, dass die Tochter nicht deutsch wird, etwas sehr gewagt.
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samo
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Antwort #7 - 24.04.2013 um 10:53:45
 
Macht es Sinn in meinem Fall, einen Anwalt einzuschalten, um die Entlassung meiner aktuellen Staatsangehörigkeit zu vermeiden?

Oder bringt das sowieso nichts?
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Odysseus
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Antwort #8 - 24.04.2013 um 11:49:56
 
Erfahrungsgemäß kann ein Anwalt die Gesetzeslage - bzw. die Vorschriften in den Anwendungshinweisen - nicht ändern. Die EBH wird Dir im Zweifel dasselbe schreiben, was sie auch dem Anwalt schreiben wird. Der schreibt's dann Dir. Wenn Du dafür einen Anwalt bezahlen willst, kannst Du das natürlich tun.
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Antwort #9 - 24.04.2013 um 16:49:37
 
Danke.

Andere Frage, falls ich die Zusicherung der deutschen staatsbürgerschaft vor dem Geburt des Kindes bekomme, aber das Verfahren ist noch nicht zu ende dürchgeführt, also habe die Entlassung noch nicht gemacht, und habe das Deutsche Pass immer noch nicht im Hand, kann das Kind trotzdem Deutsche Staatsangehörigkeit haben?
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Antwort #10 - 24.04.2013 um 16:55:58
 
samo schrieb am 24.04.2013 um 16:49:37:
und habe das Deutsche Pass immer noch nicht im Hand, kann das Kind trotzdem Deutsche Staatsangehörigkeit haben? 


Es kommt nicht auf den Pass an, sondern auf den Zeitpunkt,
zu dem die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird.

Sofern das Kind vorher geboren wird, kann es die dt. StA.
nicht durch Abstammung erwerben. Ggf. ist aber eine
Miteinbürgerung möglich, das passiert aber nicht von selbst,
sondern muss beantragt werden, und zwar, bevor deine
eigene Einbürgerung erfolgt.
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