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Einbürgerungen in Berlin Mitte: Bearbeitungszeit (Gelesen: 6.078 mal)
HominiEmerito
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28.10.2012 um 19:49:14
 
Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage bzgl. der Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrags in Berlin. Seit 2004 werden Anträge innerhalb von 6 Monate entschieden. Allerdings, als ich letztes Mal bei der Einbügerungsbehörde in Berlin Mitte war, wurde mir mitgeteilt, dass sie nur 3 Mitarbeiter für über 6000 Anträge haben. Mir scheint es extrem viel für sehr wenige Mitarbeiter.

Ich habe vor 5 Monate einen Antrag auf Einbürgerung nach §10 gestellt (Bearbeitungsgebühren bezahlt, sämtliche Unterlagen eingereicht, LU gesichert, besondere Integrationsleistungen anerkannt, Einbürgerungstest bestanden und Zeugnis abgegeben, Staat bürgert nicht aus - lateinamerikanisches Land) und bislang keine Rückmeldung seitens der Einbürgerungsbehörde .

Deswegen wäre meine Frage ob es noch aktuell ist, dass die Anträge in Berlin innerhalb von 6 Monate bearbeitet werden? und falls es über meinen Antrag bis Ende nächstes Monats noch nicht entschieden wurde, welche Möglichkeiten ich zur Verfügung habe (außer Warten natürlich   )?

Vielen Dank im Voraus!
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dim4ik
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Antwort #1 - 28.10.2012 um 21:14:40
 
HominiEmerito schrieb am 28.10.2012 um 19:49:14:
... ob es noch aktuell ist, dass die Anträge in Berlin innerhalb von 6 Monate bearbeitet werden?

Das kann Dir hier wohl keiner sagen.

HominiEmerito schrieb am 28.10.2012 um 19:49:14:
besondere Integrationsleistungen anerkannt, ...

Welche waren das denn, wenn ich mal fragen darf?
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Odysseus
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Antwort #2 - 29.10.2012 um 08:31:24
 
HominiEmerito schrieb am 28.10.2012 um 19:49:14:
Deswegen wäre meine Frage ob es noch aktuell ist, dass die Anträge in Berlin innerhalb von 6 Monate bearbeitet werden?


Die Regelung, dass EB-Anträge in der Regel innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden sollen, gilt weiterhin.

Allerdings handelt es sich dabei um eine interne Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einerseits und den Bezirken andererseits. Einklagbar - im Extremfall - wäre dies nicht.

Und  bei der Personalausstattung, die wohl im Bezirk Mitte herrscht, ist eine Bearbeitung der Neuanträge in dieser Zeit nur schwer möglich, zumal wenn wie in Deinem Fall noch weitergehende Entscheidungen zu treffen sind (Ermessen wegen bes. Integrationsleistungen).

Die Antwort wird Dich nicht zufriedenstellen, aber es hilft wohl nichts: Du wirst Dich noch gedulden müssen.

Edit:

Deinem Parallelthread habe ich entnommen, dass Du bis 08.11.2012 nur eine Fiktionsbescheinigung hast. Hat sich da denn inzwischen etwas geändert?
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« Zuletzt geändert: 29.10.2012 um 09:12:49 von Odysseus »  

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HominiEmerito
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Antwort #3 - 29.10.2012 um 12:45:51
 
Odysseus schrieb am 29.10.2012 um 08:31:24:
Deinem Parallelthread habe ich entnommen, dass Du bis 08.11.2012 nur eine Fiktionsbescheinigung hast. Hat sich da denn inzwischen etwas geändert?


Hallo Odysseus,

danke für Deine Antwort. Vor 2-3 Wochen wurde mir den Aufenthaltstitel nach §18 ausgehändigt, ich besitze keine Fiktionsbescheinigung seitdem mehr. Ich habe eine Kopie bei der EBH bereits eingereicht.
Es wurde mir aber auch gleich dabei empfohlen, eine Blue Card zu beantragen, da ich als hochqualifiziert gelte. Ich habe es gemacht und die Erteilung an dem gleichen Tag bekommen. Ich soll die Karte Ende nächstes Monates bekommen.

Gibt es keine Möglichkeit, dass mein Antrag in einem anderen weniger ausgelasteten Bezirk bearbeitet wird? Die Mitarbeiterin an der EBH hat suggeriert, ich soll nach Spandau umziehen...  Zunge
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Odysseus
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Antwort #4 - 29.10.2012 um 14:45:10
 
Da dürfte umziehen tatsächlich die einzige Möglichkeit sein ...  Smiley
An der örtlichen Zuständigkeit ist nicht zu rütteln.
Also abwarten und Tee trinken - oder Kaffee, oder wasauchimmer ... (ich weiß, das willst Du jetzt nicht hören, aber ich kann's nicht ändern, was anderes kann ich Dir nicht sagen)
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HominiEmerito
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Antwort #5 - 24.04.2013 um 13:50:04
 
Diese Woche bin ich eingebürgert worden.

Bearbeitungsdauer für Anspruchseinbürgerung in Berlin Mitte: 11 Monate

Vielen Dank für eure Hilfe und sachverständige Ratschläge!

Jetzt muss ich mir überlegen, wen ich für die nächste Legislaturperiode wählen werde!
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« Zuletzt geändert: 24.04.2013 um 14:03:32 von HominiEmerito »  
 
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tapir
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Antwort #6 - 24.04.2013 um 14:20:25
 
Odysseus schrieb am 29.10.2012 um 08:31:24:
Allerdings handelt es sich dabei um eine interne Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einerseits und den Bezirken andererseits. Einklagbar - im Extremfall - wäre dies nicht.

Einklagbar ist § 75 VwGO (drei Monate).

Odysseus schrieb am 29.10.2012 um 08:31:24:
Und  bei der Personalausstattung, die wohl im Bezirk Mitte herrscht, ist eine Bearbeitung der Neuanträge in dieser Zeit nur schwer möglich, zumal wenn wie in Deinem Fall noch weitergehende Entscheidungen zu treffen sind (Ermessen wegen bes. Integrationsleistungen).

Die Ermessensentscheidungen sind aber gerade nicht vom Bezirksamt, sondern ausschließlich von SenInn zu treffen: Nr. 3 Abs. 2 ZustKat AZG.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Odysseus
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Antwort #7 - 24.04.2013 um 14:46:15
 
tapir schrieb am 24.04.2013 um 14:20:25:
Die Ermessensentscheidungen sind aber gerade nicht vom Bezirksamt, sondern ausschließlich von SenInn zu treffen: Nr. 3 Abs. 2 ZustKat AZG


Richtig, die Entscheidung trifft SenInn, die vorbereitende Arbeit ist aber vom Bezirk zu erledigen. Erst die entscheidungsreife Akte wird der SenInn vorgelegt. Wenn's also im Bezirk klemmt, dann dauert es halt.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 24.04.2013 um 19:43:27
 
In Deinem Profil bezeichnest Du Dich als "ehemaliger Ausländer".
Im Text Deines Beitrags betreibst Du Deine Einbürgerung.

Das passt so nicht zusammen, was ist denn da Sache ?
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planloser
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Antwort #9 - 25.04.2013 um 12:33:45
 
Saxonicus schrieb am 24.04.2013 um 19:43:27:
In Deinem Profil bezeichnest Du Dich als "ehemaliger Ausländer".
Im Text Deines Beitrags betreibst Du Deine Einbürgerung.

Das passt so nicht zusammen, was ist denn da Sache ?


Offensichtlich ist die Einbürgerung bereits erfolgt, daher "ehemaliger Ausländer", siehe:

HominiEmerito schrieb am 24.04.2013 um 13:50:04:
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