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Scheidung 2014, danach Heirat in Dänemark mit französischem Visum (Gelesen: 4.305 mal)
HamsterofDeath
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.03.2013 um 08:03:33
 
ich klinke mich hier mal ein, weil mein fall sehr ähnlich ist:
ich bin (noch) verheiratet, eine scheidung gibt es frühestens anfang 2014. dannach will ich meine jetzige freundin (aus algerien) heiraten. allerdings ist der bürokratische aufwand hoch, und 2. können wir damit wohl erst anfangen, wenn die scheidung durch ist. das heisst, es kommen nochmal 3-6 monate drauf.
die frage ist:
sie hat ein franzözisches visum. können wir damit nach dänemark, dort heiraten (*nach* der scheidung), und am ende kommt sie (nach familienzusammenführungsntrag) zu mir? oder ist mit problemen zu rechnen weil "oh, ihr habt das visum mißbraucht, das war gar nicht für's heiraten gedacht! die darf hier nicht rein!"?
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garfield2008
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Antwort #1 - 12.03.2013 um 08:29:41
 
@Hamster
schau dir mal die Antworten von Ronny und Blaise in diesem Thread an. Je nach Staatsangehörigkeit deiner jetzigen Frau und der eventuellen Vorgeschichte deiner Freundin ist eher das das Problem was du haben wirst, nicht die Familienzusammenführung.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Reni
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Antwort #2 - 12.03.2013 um 13:16:15
 
Hat sie ein französisches Schengenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich?
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HamsterofDeath
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Antwort #3 - 13.03.2013 um 19:26:41
 
ein normales visum (1 jahr gültig, maximal 3 monate am stück)

die vorgeschichte meiner freundin ist: nie verheiratet gewesen.
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erne
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Antwort #4 - 14.03.2013 um 11:13:28
 
HamsterofDeath schrieb am 13.03.2013 um 19:26:41:
ein normales visum (1 jahr gültig, maximal 3 monate am stück)

also ein unechtes Jahresvisum .... und nicht 3 Monate am Stück, sondern max. 3 Monate Aufentalt im Halbjahr.

HamsterofDeath schrieb am 12.03.2013 um 08:03:33:
können wir damit nach dänemark, dort heiraten (*nach* der scheidung),

wenn Ihr die Dokumenten habt: ja, sie kann auch mit Schengenvisum dort heiraten

HamsterofDeath schrieb am 12.03.2013 um 08:03:33:
und am ende kommt sie (nach familienzusammenführungsntrag) zu mir?

nach Ausreise und FZF Visum: ja
es dürfte ohne Ausreise und ereneute Einreise mit dem "richtigen" Visum = FZF Visum keine AE geben

HamsterofDeath schrieb am 12.03.2013 um 08:03:33:
"oh, ihr habt das visum mißbraucht, das war gar nicht für's heiraten gedacht! die darf hier nicht rein!"? 

dafür ja das FZF Visum, damit gibt es dieses Problem nicht

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HamsterofDeath
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Antwort #5 - 28.03.2013 um 06:35:33
 
ok, eine letzte frage:
die scheidung ist frühestens am 2.1.2014. d.h. ich kann erst ab dem 2.1.2014 heiraten und erst ab dann die FZF beantragen, und das kann bis zu 6 monaten dauern. kann meine freundin mich während der wartezeit mit einem anderen visum besuchen, oder muss sie draussen warten?
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Lisa2014
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Antwort #6 - 28.03.2013 um 08:42:03
 
Du kannst erst heiraten, wenn die Scheidung  rechtskräftig ist. Also nicht gleich am 2.1.2014!! Sondern,  wenn das Urteil mit der Rechtskräftigkeit bei dir zugestellt worden ist. Kann auch etwas dauern!!!
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Antwort #7 - 28.03.2013 um 08:48:52
 
HamsterofDeath schrieb am 28.03.2013 um 06:35:33:
kann meine freundin mich während der wartezeit mit einem anderen visum besuchen, oder muss sie draussen warten? 


Sie MUSS nicht "draußen" warten - dürfte also durchaus ein Besuchsvisum beantragen. -

Aber ich will Dir nichts vormachen: Die Chancen, dieses Visum auch zu erhalten, wenn recht klar absehbar ist, dass letztlich der Gastgeber geheiratet werden soll, sind sehr gering. -

Für den Erhalt eines Besuchsvisums ist ein sehr wesentliches Kriterium der hinreichende Nachweis von Rückkehrbereitschaft ins Herkunftsland. - Bei einer Konstellation, wie sie dann bei Euch bestehen wird, wird das von den Auslandsvertretungen grundsätzlich besonders kritisch hinterfragt ...


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HamsterofDeath
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Antwort #8 - 28.03.2013 um 21:23:54
 
heisst das, wir müssten erstmal warten bis die scheidung durch ist, dannach ein heiratsvisum beantragen was bis zu 6 monate dauert und in der zeit däumchen drehen?
was ist denn die absicht des erfinders?

sie hat ein franzözisches visum gültig bis februar 2014. ich lese immer wieder widersprüchliches. kann sie damit nach deutschland kommen oder nicht? (das letzte mal waren wir beide in frankreich)
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Muleta
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Antwort #9 - 28.03.2013 um 21:34:54
 
HamsterofDeath schrieb am 28.03.2013 um 21:23:54:
sie hat ein franzözisches visum gültig bis februar 2014. ich lese immer wieder widersprüchliches. kann sie damit nach deutschland kommen oder nicht? (das letzte mal waren wir beide in frankreich)


sie kann mit dem französischen Visum in den gesamten Schengenbereich inkl. Deutschland einreisen und sich im Rahmen der erlaubten Zeiten dann auch im gesamten Schengenraum aufhalten.

Mit dem Visum ist aber keine unumstößliche Garantie für die Einreise verbunden: Bei jeder Einreise wird normalerweise eine Befragung durch die Grenzpolizei gemacht um zu prüfen, ob die Nutzung des Visums in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln erfolgen soll, insbes. ausreichende Finanzierung, Rückkehrwilligkeit, Zweck des konkreten Aufenthalts (insbes. keine Begehung von Straftaten/unerlaubte Erwerbstätigkeit) und ggf. auch, ob das Visum evtl. durch falsche Angaben erschlichen wurde. Wenn da alles im grünen Bereich ist, kann sie natürlich einreisen.
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