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Wie läuft eine Scheidung ab? (Gelesen: 2.598 mal)
Gul
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie läuft eine Scheidung ab?
27.03.2013 um 12:55:46
 
Hallo,
mein Ehemann hat im Dezember sein Visum zur Familienzusammenführung erhalten! Seit dem wohnen wir halt in Deutschland! Jetzt merke ich, dass es garnicht funktioniert! Wie läuft eine Scheidung ab? Er hat ein 18 Monat AE bekommen! Muss er sofort ausreisen? Oder müssen wir da irgendwie ein Trennungsjahr durch machen? Ich will das er sofort wieder ausreist, weil ich erst jetzt bemerke, dass er nur wegen dem Pass und Aufenthalt in Deutschland hier ist! Er hat mir vieles vorgespielt und ich will mich unbedingt mich trennen, weil er mein Lebe schwierig macht und ich mich auf meine Ausbildung bzw Leben konzentrieren will!

Ein genauen Ablauf wäre echt hilfreich..

Vielen Dank
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 27.03.2013 um 13:14:13
 
Gul schrieb am 27.03.2013 um 12:55:46:
Wie läuft eine Scheidung ab?


Frage eine Frauen- und Familienberatungsstelle oder einen Familienrechtsanwalt Deiner Wahl (für die Scheidung selbst wirst Du den sowieso brauchen). Wir sind ein Board für ausländerrechtliche Fragen.

Gul schrieb am 27.03.2013 um 12:55:46:
Muss er sofort ausreisen?


Nein. Er wird und muss, nachdem der ABH Eure nicht nur vorübergehende Trennung bekannt geworden ist, zu einer Anhörung geladen werden. Danach wird das Weitere entschieden, ggf. auch bereits ein Termin für seine Ausreise gesetzt werden.

Gul schrieb am 27.03.2013 um 12:55:46:
Oder müssen wir da irgendwie ein Trennungsjahr durch machen?


Grundsätzlich ja. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden.- Aber das ist eine ausgesprochen familienrechtliche Frage und wäre also im Zweifel mit einem entsprechenden Anwalt zu klären, der die Spezifik Deines Einzelfalles hinreichend seriös beurteilen kann.

Ausländerrechtlich ist aber eine nicht nur vorübergehende Trennung, auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres, durchaus relevant.

Gul schrieb am 27.03.2013 um 12:55:46:
Ich will das er sofort wieder ausreist


Das mag sein, aus Deiner Sicht womöglich auch verständlich, aber danach geht es nicht. Das Ausländerrecht ist nicht das Instrument zur Durchsetzung persönlichen Willens.

Dein Mann hat Anspruch darauf, gehört zu werden und auch seine Interessen zu vertreten bzw. vertreten zu lassen. - Was dann wann und wie entschieden wird, ist Sache der dafür zuständigen Behörden bzw. im Zweifel Gerichte.

Du kannst von Deiner Seite nur erklären, dass Du nicht gewillt bist, die Ehe weiter mit ihm in familiärer Gemeinschaft zu führen, ggf. Scheidung einreichen usw.

Nicht weniger, aber auch nicht mehr.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 28.03.2013 um 07:48:17 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Jenny_Ann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 27.03.2013 um 20:09:49
 
Hallo,

ich kenne mich da etwas aus. Wichtig ist glaub ich, wenn ihr euch trennt, d.h. entweder jeder hat seine eigene Wohnung oder ihr könnt zwar in einer Wohnung bleiben, jedoch muss jeder seinen eigenen Zimmer haben, ihr dürft euch nicht im selben Zimmer aufhalten z.b. Küche oder Bad (das kann aber keiner prüfen, aber beim Anwalt müsst ihr das "sagen") Also, jeder lebt sein eigenes Leben. Jedenfalls, sobald du keine Zukunft mehr siehst, müsst ihr offiziell als "getrennt lebend" gemeldet werden. Du musst auch bei der Ausländerbehörde Bescheid geben, daß ihr ab einen bestimmten Datum getrennt lebt. Beim Finanzamt müsstest du auch gehen um die Steuerklasse ändern zu lassen.
Wie schweitzer sagt, muss man grundsätzlich das Trennungsjahr durchmachen. Verkürzen kannst du es nur wenn du wirklich nachweisen kannst, daß er nur eine "Scheinehe" möchte, welches aber schwer nachzuweisen ist...

Du kannst aber auf jedenfall zu einem Anwalt deiner Wahl gehen und beraten lassen. Da du noch in der Ausbildung bist, müsstest du Gehaltsnachweise mitbringen und ein Beratungshilfeschein bzw bei Scheidung Prozesskostenhilfe ausfüllen. Dein Anwalt sagt dir aber was du brauchst. Das ganze wird dann nichts kosten, wenn du geringfügig arbeitest (als Azubi ist das dann meistens so) Der Anwalt wird dann den Rest machen!
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shirin46
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.03.2013 um 21:51:02
 
Hallo zusammen,

also meiner Erfahrung nach, genügt es das man sich bei dem Einwohnermeldeamt als getrennt lebend meldet und dann geht das automatisch an die Ausländerbehörde. Die Behörden machen untereinander eh Datenaustausch. So ist es bei mir jedenfalls abgelaufen.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 27.03.2013 um 22:22:09
 
Zitat:
bei dem Einwohnermeldeamt als getrennt lebend meldet

Das ist ein steuerliches Merkmal, welches gespeichert wurde.
Datenübermittlung dieser Merkmale an die ABHen ist nicht vor-
gesehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 28.03.2013 um 01:27:04
 
Gul schrieb am 27.03.2013 um 12:55:46:
Ich will das er sofort wieder ausreist, 

Das Aufenthaltsrecht ist nicht so ausgelegt, damit Deinen persönlichen Befindlichkeiten (oder Rachegelüsten ?) entsprochen werden kann.

Wenn Ihr euch getrennt habt, hast Du mit dem weiteren Aufenthalt oder Nicht-Aufenthalt Deines Noch-Partners nichts mehr zu tun. Das ist nun die alleinige Sache der ABH, die das mit Deinem Noch-Ehemann besprechen und gesetzeskonform regeln wird.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 28.03.2013 um 08:59:57
 
Jenny_Ann schrieb am 27.03.2013 um 20:09:49:
ihr dürft euch nicht im selben Zimmer aufhalten z.b. Küche oder Bad 


Wo hast du denn die Weisheit her? Klar muss jeder sein eigenes Zimmer haben und ein eigenes Leben führen. Aber dass die beiden sich nicht im selben Zimmer aufhalten dürfen, ist Blödsinn. Die beiden können natürlich die gemeinsamen Räumlichkeiten wie Küche und Bad auch gleichzeitig nutzen. Beispielsweise lebt man nicht dann schon zusammen, wenn der eine sich in der Küche was zu essen macht und der andere sein Geschirr spült.

Jenny_Ann schrieb am 27.03.2013 um 20:09:49:
Du musst auch bei der Ausländerbehörde Bescheid geben, daß ihr ab einen bestimmten Datum getrennt lebt.


Auch das ist Quatsch. Sie muss das gar nicht machen, sie kann es. Eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es nicht.

Jenny_Ann schrieb am 27.03.2013 um 20:09:49:
Verkürzen kannst du es nur wenn du wirklich nachweisen kannst, daß er nur eine "Scheinehe" möchte, welches aber schwer nachzuweisen ist...


Eine "Scheinehe" ist davon geprägt, dass beide Partner sich einig sind, keine eheliche Lebensgemeinschaft führen zu wollen. Eine einseitige Scheinehe gibt es im Sinne des Gesetzgebers nicht. Wenn die TS den Mann heiraten wollte, weil sie ihn geliebt hat oder dachte sie liebt ihn, dann liegt keine Scheinehe vor.

Jenny_Ann schrieb am 27.03.2013 um 20:09:49:
ich kenne mich da etwas aus.


Liest sich nicht so.
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