Gul schrieb am 27.03.2013 um 12:55:46: Wie läuft eine Scheidung ab?
Frage eine Frauen- und Familienberatungsstelle oder einen Familienrechtsanwalt Deiner Wahl (für die Scheidung selbst wirst Du den sowieso brauchen). Wir sind ein Board für ausländerrechtliche Fragen.
Gul schrieb am 27.03.2013 um 12:55:46: Muss er sofort ausreisen?
Nein. Er wird und muss, nachdem der
ABH Eure nicht nur vorübergehende Trennung bekannt geworden ist, zu einer Anhörung geladen werden. Danach wird das Weitere entschieden, ggf. auch bereits ein Termin für seine Ausreise gesetzt werden.
Gul schrieb am 27.03.2013 um 12:55:46: Oder müssen wir da irgendwie ein Trennungsjahr durch machen?
Grundsätzlich ja. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden.- Aber das ist eine ausgesprochen familienrechtliche Frage und wäre also im Zweifel mit einem entsprechenden Anwalt zu klären, der die Spezifik Deines Einzelfalles hinreichend seriös beurteilen kann.
Ausländerrechtlich ist aber eine nicht nur vorübergehende Trennung, auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres, durchaus relevant.
Gul schrieb am 27.03.2013 um 12:55:46: Ich will das er sofort wieder ausreist
Das mag sein, aus Deiner Sicht womöglich auch verständlich, aber danach geht es nicht. Das Ausländerrecht ist nicht das Instrument zur Durchsetzung persönlichen Willens.
Dein Mann hat Anspruch darauf, gehört zu werden und auch seine Interessen zu vertreten bzw. vertreten zu lassen. - Was dann wann und wie entschieden wird, ist Sache der dafür zuständigen Behörden bzw. im Zweifel Gerichte.
Du kannst von Deiner Seite nur erklären, dass Du nicht gewillt bist, die Ehe weiter mit ihm in familiärer Gemeinschaft zu führen, ggf. Scheidung einreichen usw.
Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
=schweitzer=